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Frage zur Aufbewahrung

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    #16
    Zitat von SHADOW Beitrag anzeigen

    Auf die Weise liegen alle Tresorschlüssel in meinem B-Würfel und ich muss nicht irgendwelche Schlüssel mit mir rumtragen oder auf die aufpassen, wenn ich mal das Zimmer verlasse. Auch mit den Ersatzschlüsseln oder Notschlüsseln ist das ein Problem. Die kann man ja schlecht irgendwo im Haus verstecken.
    Heisst du hast einen A Tresor mit Schlüssel und versteckst diese dann im separaten, kleinen B Würfel mit Zahlenschloss?

    Daher lieber gleich ganz auf die Schlüsselei verzichten und seine Ruhe haben. Die Art der Schlüsselaufbewahrung stellt darüberhinaus die Waffenbehörde äußerst zufrieden, wie ich bereits feststellen konnte.
    Wurdest du kontrolliert?
    Grüße und viel Spaß mit deinem neuen Hobby wünscht

    Thomas
    Vielen Dank, den habe ich schon

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      #17
      Führen musst du das Büchlein aber trotzdem!
      Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)

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        #18
        1. Ja

        2. Ja

        Ich habe hier irgendwo Bilder davon eingestellt. Ich suche mal eben, wo das war.

        €dit: Gefunden!

        Mittlerweile stehen da aber meine "richtigen" Waffen drin und der B-Würfel ist voll mit Munition (passte nicht mehr in das Mun-Fach des A-Schranks).
        Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)

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          #19
          Zitat von Vincent Beitrag anzeigen
          Nein, du bekommst ja den Beduerfnisnschweis von deinem Verein. Daher muss das KVR nicht das Buechlein einsehen. :-)
          habe das vor ein paar Tagen bei meinen Googeleien gelesen. Kann es sein, dass das Schießbuch Voraussetzung für die Waffensachkundeprüfung ist?

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            #20
            Zitat von RS59 Beitrag anzeigen
            noch eine Frage hinterher: Muss man noch so ein Schießbuch (heisst das so?) führen und dem KVR für das Beantragen der WBK vorlegen?

            Danke!
            Das ist die beste Möglichkeit bei ..... Fragen nachzuweisen, dass man regelmäßig geschossen / trainiert hat.
            Eine EXCEL Tabelle oder der Download aus den WWW reichen aber auch.

            LG

            Christian

            Hier der Link: http://www.vdw-duesseldorf.de/docume...eSbuch_000.pdf
            DSB-WSB,

            4mm;.177; .22lfb; 6,5 x 55; 7,62x54R; .308 WIN; 9mm; .38spec.; .357mag; 12/70

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              #21
              Zitat von Vincent Beitrag anzeigen
              Nein, du bekommst ja den Beduerfnisnschweis von deinem Verein. Daher muss das KVR nicht das Buechlein einsehen. :-)
              Zitat von SHADOW Beitrag anzeigen
              1. Ja

              2. Ja

              Ich habe hier irgendwo Bilder davon eingestellt. Ich suche mal eben, wo das war.

              €dit: Gefunden!
              Wäre doch dann erstmal das selbe, wenn ich die Flinte in meinen Tresor sperre und mein Kumpel den Tresorschlüssel in seinen... oder nicht?

              Danke!

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                #22
                Das würde schon gehen, ich halte das aber für keine praktikable Lösung. Dein Freund muss ja dann jedesmal bei dir mit dem Schlüssel vorbeikommen, aufschließen und die Waffe für dich zum Schießstand transportieren (darfst du ja nicht!).

                Da kann er sie auch gleich bei sich aufbewahren und von dort aus zum Schießstand bringen. Da du noch keine WBK hast, wäre diese alternative Lösung sicherlich auch der Waffenbehörde lieber.
                Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)

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                  #23
                  Zitat von SHADOW Beitrag anzeigen
                  1. Ja

                  2. Ja

                  Ich habe hier irgendwo Bilder davon eingestellt. Ich suche mal eben, wo das war.

                  €dit: Gefunden!

                  Mittlerweile stehen da aber meine "richtigen" Waffen drin und der B-Würfel ist voll mit Munition (passte nicht mehr in das Mun-Fach des A-Schranks).
                  Danke für den link!

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                    #24
                    Zitat von SHADOW Beitrag anzeigen
                    Das würde schon gehen, ich halte das aber für keine praktikable Lösung. Dein Freund muss ja dann jedesmal bei dir mit dem Schlüssel vorbeikommen, aufschließen und die Waffe für dich zum Schießstand transportieren (darfst du ja nicht!).

                    Da kann er sie auch gleich bei sich aufbewahren und von dort aus zum Schießstand bringen. Da du noch keine WBK hast, wäre diese alternative Lösung sicherlich auch der Waffenbehörde lieber.
                    Er würde die Flinte aufbewahren wenn er noch Platz hätte ... Das ist ja unser grundsätzliches Problem.
                    Ich werde das KVR mal anschreiben und fragen, ob das genehmig würde - oder nicht.

                    Kommentar


                      #25
                      Zitat von RS59 Beitrag anzeigen
                      Er würde die Flinte aufbewahren wenn er noch Platz hätte ... Das ist ja unser grundsätzliches Problem.
                      Ich werde das KVR mal anschreiben und fragen, ob das genehmig würde - oder nicht.
                      Überleg Dir gut, ob du die Behörde auf d..... Gedanken bringst.

                      Mach Sie nicht schlau, mann kriegt Sie nicht wieder dumm.
                      DSB-WSB,

                      4mm;.177; .22lfb; 6,5 x 55; 7,62x54R; .308 WIN; 9mm; .38spec.; .357mag; 12/70

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                        #26
                        Zitat von igel64 Beitrag anzeigen
                        Überleg Dir gut, ob du die Behörde auf d..... Gedanken bringst.

                        Mach Sie nicht schlau, mann kriegt Sie nicht wieder dumm.
                        Okay... Danke!

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                          #27
                          Vielleicht kann der Verein die Flinte auf seine WBK nehmen, falls eine Vereins-WBK vorhanden ist.

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                            #28
                            Zitat von Vincent Beitrag anzeigen
                            Nein, du bekommst ja den Beduerfnisnschweis von deinem Verein. Daher muss das KVR nicht das Buechlein einsehen. :-)
                            Das ist so nur halb richtig, für das KVR (diesseits des Weiswurstäquators Komunalverband Ruhr (haha), bei Euch eher das Kreisverwaltungsreferat als Erlaubnisbehörde, nehme ich an?!?) brauchst Du keinen Nachweis gesondert zu führen, aber für Deinen Vereinsvorstand.
                            Somit ist es durchaus von Vorteil, von Anfang an ein Schießbuch zu führen.

                            fortlaufend dokumentierend grüßt
                            der Gunner
                            Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                            Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                            , aktueller denn je)

                            I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                              #29
                              Als Jäger interessiert mich das Büchlein ohnehin nicht mehr.

                              Der Vereinsvorstand will das Büchlein schon geführt sehen, aber die zweite Frage von RS59 war ja, ob die Behörde es sehen will. Und da lautet die Antwort nein.

                              Weiß ja nicht, wie das bei den unangekündigten Besuchen ist, ob die zum einen die Aufbewahrung und zum anderen auch die Schießnachweise (für Sportschützen) prüfen.

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