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Zitat:
"Munition, die zur ausschließlichen Verwendung in Kriegswaffen oder durch die in § 55 Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Stellen bestimmt ist, soweit die Munition nicht unter die Vorschriften des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen oder des Sprengstoffgesetzes fällt.
Besitz ist verboten, die MP7 ist eine Kriegswaffe."
Da muss ich etwas weiter ausholen......die Bestrebungen, das DEUTSCHE WAFFENGESETZ ( merkst du was???) auch in den USA einzuführen, wurden im Mai 1945 beendet.
Daher hat die USA NICHT das deutsche Waffengesetz!
Zitat:
"Munition, die zur ausschließlichen Verwendung in Kriegswaffen oder durch die in § 55 Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Stellen bestimmt ist, soweit die Munition nicht unter die Vorschriften des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen oder des Sprengstoffgesetzes fällt.
Besitz ist verboten, die MP7 ist eine Kriegswaffe."
Bau ich dir ne Kipplaufwaffe in 4,6x30, dann ist die Muni dafür bestimmt.
Aber im Ernst, hier ist SONNE!!!
Hast nix besseres zu tun als mit dem, BW-Döddel zu diskutieren?
Da muss ich etwas weiter ausholen......die Bestrebungen, das DEUTSCHE WAFFENGESETZ ( merkst du was???) auch in den USA einzuführen, wurden im Mai 1945 beendet.
Daher hat die USA NICHT das deutsche Waffengesetz!
ICH bin auch nicht die Bundeswehr\Behörde, sondern eine PRIVATPERSON...
Das Behörden mit solchen Waffen und solcher Munition Ihr "Täglich Brot" verdienen ist schon klar und ein ganz anderes Blatt... Obwohl, den Ansatz muss ich mal unseren lokalen Grünen weitergeben!
Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!
Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.
ICH bin auch nicht die Bundeswehr\Behörde, sondern eine PRIVATPERSON...
Das Behörden mit solchen Waffen und solcher Munition Ihr "Täglich Brot" verdienen ist schon klar und ein ganz anderes Blatt... Obwohl, den Ansatz muss ich mal unseren lokalen Grünen weitergeben!
habe mal gehört die bieten auch "Schrott" leere Munition, also Hülsen an.
Ob darunter auch 4,6x30 wären? Weil wenn die das bestätigen, das unter solchem Altschrott auch 4,6x30 wären, hätte man die Bestätigung das 4,6x30 legal die Bundeswehr verlassen können.
Die Frage wäre zudem noch, ob es dann Vorgaben gibt, was damit zu machen ist, einschmelzen, oder ob man den Garten damit verschönern kann.
Sorry, aber ich kanns nicht sein lassen, in dem Punkt gehts mal wieder recht zu bekommen. Schande über mich^^
Edit: die bieten das an, schaut den Link an, auch 4,6 sind darunter!
habe mal gehört die bieten auch "Schrott" leere Munition, also Hülsen an.
Ob darunter auch 4,6x30 wären? Weil wenn die das bestätigen, das unter solchem Altschrott auch 4,6x30 wären, hätte man die Bestätigung das 4,6x30 legal die Bundeswehr verlassen können.
Die Frage wäre zudem noch, ob es dann Vorgaben gibt, was damit zu machen ist, einschmelzen, oder ob man den Garten damit verschönern kann.
Sorry, aber ich kanns nicht sein lassen, in dem Punkt gehts mal wieder recht zu bekommen. Schande über mich^^
Edit: die bieten das an, schaut den Link an, auch 4,6 sind darunter!
mauser11: wtf has America got to do with German WaffG? Das Thema wurde von Horner bereits in Beitrag #17 geklärt....
Die Ursache für die Verbotsgerüchte liegen mMn in der Anlage 2 zum WaffG begründet, dort heißt es:
1.2.5 mehrschüssige Kurzwaffen, deren Baujahr nach dem 1.
Januar 1970 liegt, für Zentralfeuermunition in Kalibern unter
6,3 mm, wenn der Antrieb der Geschosse nicht ausschließlich
durch den Zündsatz erfolgt;
Hier werden KURZWaffen anhand ihrer Munition als verbotenen Gegenstände eingestuft, die Munition selbst aber nicht verboten und auch LANGWaffen werden ausdrücklich nicht genannt.
So langsam drehen wir uns hier wohl im Kreise...
Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)
Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
, aktueller denn je)
mauser11: wtf has America got to do with German WaffG? Das Thema wurde von Horner bereits in Beitrag #17 geklärt....
Die Ursache für die Verbotsgerüchte liegen mMn in der Anlage 2 zum WaffG begründet, dort heißt es:
1.2.5 mehrschüssige Kurzwaffen, deren Baujahr nach dem 1.
Januar 1970 liegt, für Zentralfeuermunition in Kalibern unter
6,3 mm, wenn der Antrieb der Geschosse nicht ausschließlich
durch den Zündsatz erfolgt;
Hier werden KURZWaffen anhand ihrer Munition als verbotenen Gegenstände eingestuft, die Munition selbst aber nicht verboten und auch LANGWaffen werden ausdrücklich nicht genannt.
So langsam drehen wir uns hier wohl im Kreise...
So schauts aus!
DIE WAFFEN SIND VERBOTEN, nicht die Munition!
Und bei den Waffen ist es völlig Banane....
Beispiel:
Der S&W Revolver Mod. 53.
Kaliber .22JET.
Diese Waffe wurde Mitte 1960´s bis Mitte 1970´s gebaut.
Hast du nun einen Revolver der im Dezember 1969 gebaut wurde, ist alles gut.
Hast du einen Revolver, der Januar 1970 gebaut wurde....ist der verboten.
Aber, eben nur die Waffe. Das Verbot hat nix mit der Muni zu tun.
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