eine Frage die mir nun schon öfter von freunden/bekannten gestellt wurde hat mich mehr oder weniger angesteckt wonach ich nun nach einer Antwort suche.
Es geht um folgendes: Es ist Sommer und ich möchte mit dem Fahrrad zum Schiesstand fahren. Auf dem Rücken befindet sich ein Gewehr im Futteral jedoch ohne Schloss an der Waffe, das schloss befindet sich in einem Rucksack auf dem Rücken zusammen mit der Munition. Sollte also normal alles Rechtskonform für den Transport sein.
Nun stellt sich noch die Frage ob es überhaupt erlaubt ist mit der Waffe auf dem Buckel Fahrrad zu fahren, also zum schiesstand?
PS: Nicht das ich das Fahrrad als Transportmittel bevorzugen würde....

Gruß,
Michael
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