Es geht in diesem Thread nicht um die Aufbewahrungskontrolle der Waffen, sondern um die Aufbewahrungskontrolle von Treibladungsmitteln.
Das Thema hat zwar nur indirekt mit dem Waffenrecht zu tun, aber passt m.E. doch gut in dieses Unterforum.
Nun zum eigentlichen Thema:
Gestern habe ich auf dem Schiessstand einen Wiederladerkollegen getroffen, der vor ein paar Monaten in meine Gegend (Rhein-Sieg-Kreis, NRW)
umgezogen ist und in unserem Verein Mitglied wurde. Er hat den Umzug pflichtgemäß unseren, für uns beide gleichermaßen zuständigen, Behörden gemeldet.
Soweit so gut. Nachdem er sein altes grünes Büchlein nach §27 wiederbekommen hat, mußte er leider feststellen, dass der für das Sprengstoffrecht zuständige
Sachbearbeiter einen neuen unglaublichen Zusatz in das Büchlein gestempelt hat. Ich kann den Inhalt dieser Zeilen leider nur sinngemäß wiedergeben, einen
Scan bekomme ich vielleicht noch:
"Der Erlaubnisinhaber hat jederzeit unangemeldete Kontrollen der Aufbewahrung seiner Treibladungsmittel, durch Angehörige des Ordnungsamtes,
in allen Räumen und Nebengebäuden, die dem Erlaubnisinhaber gehören, zu dulden."
In diesen Zeilen wird auch deutlich darauf hingewiesen, das mit diesen Räumen alle Räume gemeint sind und nicht nur die Räume, in denen das Pulver aufbewahrt
wird.
Ich finde das eine absolute Frechheit, wie sich das Land NRW herausnimmt, unsere Rechte als gesetzestreue Bürger so mit Füßen zu treten. Dieser Zusatz in die
grüne Pappe kann man praktisch als einen allgemeingültigen Hausdurchsuchungsbefehl ansehen.

Meinem Wiederladerkollegen habe ich geraten, sofort dagegen anzugehen und sich eine Waffenrechtsschutzversicherung anzuschaffen. Da er kein Mitglied
in diesem Forum ist, habe ich mich dazu entschlossen, diese Neuigkeit hier kundzutun, da ich in der nahen Zukunft auch mehr oder weniger davon betroffen sein
kann. Bisher stand noch niemand vor meiner Tür und wollte die Aufbewahrung meiner Waffen und Pulver kontrollieren. Auch habe ich noch nichts von unangemeldeten
Kontrollen der LWB und Pulverjünger im Rhein-Sieg-Kreis gehört.
Falls es schon einen Thread geben sollte, der den gleichen Inhalt besitzt, möge man mir das verzeihen, da ich von einer solchen neuen Art der Bürgerdiskriminierung
bisher noch nichts gehört und gelesen habe.
Grüße
Jens
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