bei einer Diskussion im Verein konnte unter mehreren legalen Waffenbesitzern folgendes nicht eindeutig geklärt werden.
Es ist sicher jedem Besitzer bekannt wie er nach dem aktuellen Waffengesetz seine Waffen z.B. in der Wohnung aufzubewahren hat. Sicher auch wie er sie mit dem Auto direkt zum Schießstand transportieren muss oder darf, z.B. auch im verschlossenen Kofferraum, ohne verschlossenem Behältnis.
Nur wie ist es denn genau geregelt, die Waffe von der Wohnung in den Kofferraum zu bringen, wenn er diese im verschlossenen Kofferraum transportieren möchte und laut Gesetzt auch darf, ohne dabei gegen das Gesetz zu verstoßen???
Theoretisch würde man die Waffe z.B. von der Wohnungstür im 5. Stock eines Mehrfamilienhaus an den Mietern vorbei, über die Treppe, über die Straße zum Kofferraum tragen! Aber das ist ja wiederum sowas wie "Führen mit schneller Zugriffsmöglichkeit in der Öffentlichkeit" und daher verboten!
Also, was meint Ihr??? Jetzt bitte nicht (oder ähnlich) antworten:
"Waffe im verschlossenen Koffer in den Kofferraum legen, dann auspacken und Kofferaum verschließen!!!"

Anscheinend gibt es hierzu ein weiteres Handhabungsloch im Gesetz. Somit kann niemand die Waffe ohne verschlossenes Behältnis im verschlossenen Kofferraum transportieren, wenn er nicht vorher sein Auto in die Wohnung fährt!

Für was gibt es dann die "ohne Behältnis im verschlossenen Kofferaum" - Erlaubnis, wenn man sie nicht umsetzten kann?
Wer weiß "genaueres" (natürlich verbindlich und verantwortungsübernehmend!) und kann dementsprechend was schriftliches vorlegen oder zitieren?
Grüße
Frau Pumpgun
Kommentar