Ich möchte ein Luftgewehr etwas handlicher machen..

Darf ich als "Laie" an meinem "F" Luftgewehr den Lauf kürzen,
oder darf so etwas nur der BüMa .

Mein Gedanke ist: Da der Lauf einer freien Waffe ja keiner Druckprüfung
oder Beschuß unterliegt, ist es in diesem Fall KEIN wesentliches Waffenteil.
Selbst wenn ich das Gewehr so kürze, das es als Pistole durchgeht,
wäre es ja trotzdem noch frei (keine Änderungen an der Leistung)
Wenn ich zB. aus einem Bajonett ein Küchenmesser "schnitze",
kümmert das auch keinen.

Gruß EL LOBO
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