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Hallo alle zusammen,
ich bin neu hier und hab noch nicht viel Ahnung von Foren
Ich habe von meinem Onkel gestern eine schreckschusspistole bekommen, eine Röhm RG4s, ich wollte fragen ob jemand schon mal was von dieser waffe gehört hat, da ich bis jetzt noch in keinem Forum oder bei googel etwas darüber gefunden habe. Ich wüsste gerne wie alt diese ist und ob sie etwas wert sein könnte.
hat die Pistole einen PtB Stempel? Wenn ja ließe sich aus der dabeistehenden Nummer der Herstellungszeitraum ableiten.
Persönlich kenne ich nur die RG3 u. RG5 v. Röhm - beides 6mm Flobert Schreckschuß mit 6 schüssigem Stabmagazin.
Die RG3 kriegt man noch teils ungeschossen für unter 50,- Euro z.B. bei eGun.
Wenn die Rg4 s noch keinen PtB Stempel hat ist sie (möchte ich der Vollständigkeit halber gesagt haben) übrigends nicht frei ab 18 Jahren zu besitzen sondern EWB pflichtig.
Von der RG5 meine ich zu wissen,daß es die nie mit PTB Stempel gab,die RG3 gab es auch als RG3 s ohne PtB Stempel(so bei eGun mehrfach gesehen).
Schau mal auf die linke Seite der Pistole ob da was in der Art zu sehen ist.
schonmal vielen Dank für die Hilfe, vllt kann mir noch jemand etwas über das Herstellungsjahr oder den Herstellungszeitraum und über den Aktuellen Wert sagen.
Hallo B..
Wie du sehen kannst ( Link) hat die RG4s eine PTB 30-70,
ich denke also 70er Jahre, den Wert schätze ich persönlich auf < 10,-€,
aber,.......wenn du einen Sammler findest.
Gruß EL LOBO
Edit: OHNE PTB = Abgeben zu Entsorgen..
Zuletzt geändert von EL LOBO; 08.08.2011, 15:38.
Grund: Neue Hinweise
Ich schätze, dass meine RG4s älter ist, da diese keinen PTB Stempel besitzt, zudem sieht der nach oben geöffnete Lauf ganz anders aus. Hier ein paar Bilder:
Hallo Basti
Wie es ausschaut, hast du ein "echtes Sammelstück", den deine RG 4s
zeigt alle Merkmale der "eigentlich" früheren RG 2s..
Über die rechtliche Lage (kein PTB) kan ich nichts sagen, denke aber,
das es so ist wie bei den Druckluft-Waffen. Die alten Püster haben
auch kein "F" und der Besitz ist trotzdem frei.
uns wurde vor ein paar Jahren beim Waffensachkundekurs erzählt,daß SSW`s ohne PTB Zeichen in Deutschland scharfen Waffen gleichzustellen sind.
Also zwingend eintragungspflichtig.
Ist zwar (wie so manches) für mich jetzt nicht nachvollziehbar was jemand mit einer alten RG3,RG4 oder ähnlichem anstellen sollte , aber wenns der inneren Sicherheit dient !
Grüße Markus
Das ist auch korrekt: SSW's ohne PTB-Zulassung (egal ob baugleich zu zugelassenen Modellen) sind in Deutschland EWB-pflichtig. Ohne eine passende WBK hast Du damit gerade einen Vertoß gegen das WaffG öffentlich gemacht.....
Erma Sammler, Suche sämtliche Informationen, Unterlagen, Waffendaten, usw. von Erma, sowie Kontakt zu ehemaligen Mitarbeitern.
wo oder wie könnte ich das teil denn los werden, oder verkaufen kennt vllt jemand einen sammler oder so???
Sammler können nur aus legaler Quelle kaufen. In Österreich wäre die Waffe frei verkäuflich. Allerdings bleibt das hier illegal. Am besten komplett vernichten oder direkt mit der Polizei Kontakt aufnehmen, damit die das Ding zur Vernichtung abholen. Auf keinen Fall mit dem Ding in der Tasche ins Revier gehen. Sonst wäre es nämlich auch noch ein unerlaubtes Führen einer Schußwaffe.
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vielen dank für den Rat ich, wusste nicht das ich mich mit so einem "Spielzeug" strafbar machen kann. Ich werde mich mit einem dicken Hammer darum kümmern Ich meine wer denkt schon daran das es illegal seien kann einen Gegenstand zu besitzen, der "knallt" ^^
Hallo Leute
Bei diesem "Knalldings" ist aber interessant, das sie keine Möglichkeit
hat, einen Abschussbecher anzubringen, quasi kann damit auch
nichts "verschossen" werden (Leuchtsterne).
Ich habe im Waffengesetz nicht wirklich etwas brauchbares zu diesem
Teil gefunden, außer, das sie etwas NICHT hat, was es bei
ihrer Herstellung noch gar nicht gab..
Das WaffG ist hier eindeutig. Alle in Deutschland frei besitzbaren Gas- und Schreckschußwaffen müssen eine Baumusterprüfung bei der PTB erfolgreich durchlaufen und dementsprechend ein PTB-Zeichen im Kreis mit der Prüfnummer aufgedruckt haben. Da hilft es nichts, dass genau die gleiche Waffe ein paar Jahre später geprüft wurde und eine PTB-Zulassung erhalten hat.
Diese unsinnige Problematik trifft auf die meisten Gaser der 1950/60er Jahre zu. 1969 wurde die PTB-Zulassung eingeführt und beispielsweise alle vorher hergestellten Röhm RG3 oder EM-GE 6 usw. sind damit heutzutage EWB-pflichtig. Und jetzt argumentiert nicht mit Logik, da das WaffG selten logisch ist.
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