
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
2/6 Erwerbsstreckungsgebot
Einklappen
X
-
Du hast völlig Recht Veto, in der Verwaltungsvorschrift steht es ja auch so: "Die Halbjahresfrist wird erstmalig in Lauf gesetzt durch den Eintrag des Erwerbs der ersten Waffe in die WBK." Und es ist die Rede von "pro Halbjahr". Danke für den Hinweis."The chinaman is running them cheap shells on me again."
-
Zitat von Veto11 Beitrag anzeigenAlso nochmal ganz langsam zum Mitmeisseln:
- Vorausgesetzt die erwähnte gelbe WBK ist die erste, und darin wurde am 20.12.2013 die erste Waffe eingetragen, dann beginnt dort erstmalig die Halbjahresfrist. Innerhalb dieser Frist hat er am 04.04.2014 seine zweite Waffe eintragen lassen. Innerhalb der Halbjahresfrist, es beginnte keine neue Frist!
- Diese Halbjahresfrist endet am 20.06.2014, 24:00 Uhr. Am 21.06.2014 beginnte die zweite Halbjahresfrist in der er sich zwei weitere Waffen eintragen lassen kann. Beide am 21.06.2014!
Der Wortlaut "Halbjahr" ist sehr ungünstig gewählt, die Formulierung "binnen 6 Monate" wäre hier eindeutiger gewesen. Einer der Punkte, an denen man die Inkonsistenz des WaffG bemerkt, da es seinerzeit ohne Sinn und Verstand, aber mit umso heisserer Nadel gestrickt wurde.
Die Regelung wie sie bei uns ausgelegt und mittlerweile auch durch das RP und das IM bestätigt wurde, ist diejenige, bei der zwei Fristen zu Grunde gelegt werden. Nach Eintrag der ersten Waffe beginnt das Halbjahr, nach dem die dritte Waffe eingetragen werden kann. Nach Eintrag der zweiten Waffe die Frist, nach der die vierte eingetragen werden kann. Nur so ist sichergestellt, dass, wie immer man auch rechnet, innerhalb eines halben Jahres nur 2 Waffen erworben wurden.
Also in Zahlen:
Erwerb der ersten Waffe am 15.3., Erwerb der zweiten Waffe am 27.5.
Möglicher Waffenerwerb der dritten Waffe ab dem 14.9.
Möglicher Waffenerwerb der vierten Waffe ab dem 26.11.
Kommentar
-
Zitat von dakota Beitrag anzeigen... und die beiden am 21.6...
Am 21.06.2014 beginnte die zweite Halbjahresfrist in (nerhalb) der er sich zwei weitere Waffen eintragen lassen kannZuletzt geändert von Dzilmora; 10.09.2014, 12:18.
Kommentar
-
Wenn ich das richtig gelesen habe, hast du ja auch mal Verwaltungsrecht gelernt. Und solltest wissen das Verwaltungsvorschriften durchaus Außenwirkung erzielen können.
Der geneigte Laie kann ja mal hier nachlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsvorschrift
Wie man Gesetze, oder wie hier Verwaltungsvorschriften lesen muss, hast du ja auch gelernt. Ich zitiere noch mal:
14.2.2 § 14 Absatz 2 Satz 3 statuiert ein Erwerbsstreckungsgebot,
d. h. der Antragsteller darf in seiner Eigenschaft als Sportschütze nicht mehr als zwei Schusswaffen pro Halbjahr erwerben. Die Art der Erwerbsberechtigung als Sportschütze (Grüne/Gelbe WBK) ist unerheblich. Diese Regel wird nur in begründeten Fällen durchbrochen. Die Halbjahresfrist wird erstmalig in Lauf gesetzt durch den Eintrag des Erwerbs der ersten Waffe in die WBK.
Nach Eintrag der ersten Waffe beginnt das Halbjahr, nach dem die dritte Waffe eingetragen werden kann. Nach Eintrag der zweiten Waffe die Frist, nach der die vierte eingetragen werden kann. Nur so ist sichergestellt, dass, wie immer man auch rechnet, innerhalb eines halben Jahres nur 2 Waffen erworben wurden.
Die Regelung wie sie bei uns ausgelegt und mittlerweile auch durch das RP und das IM bestätigt wurde, ist diejenige, bei der zwei Fristen zu Grunde gelegt werden.
Kommentar
-
Post bitte löschen, hatte die 10.000 vorherigen nicht gesehen, bevor ich gepostet habe... Wie auch immer, überflüssig und wieder was gelernt.Zuletzt geändert von derda; 10.09.2014, 16:06.
Kommentar
-
Verwaltungsvorschriften können keine direkte Aussenwirkung entfalten. Sie können jedoch zur Entscheidung herangezogen werden, beispielsweise bei Verpflichtungsklagen. Ich wusste nicht, dass Du so tief einsteigen wolltest. Wir können gerne eine kleine Vorlesung Verwaltungsrecht abhalten...
Ich erlebe leider immer wieder Kollegen, die, weil sie sich nicht trauen, den Sinn einer Vorschrift zu interpretieren, sich sklavisch an die Buchstaben halten. Solch einer scheinst Du auch zu sein. Der Sinn des Erwerbsstreckungsgebotes ist, quasi den Waffenerwerb zu dosieren. Und diesem Sinn wird mit unserer Auslegung Rechnung getragen. Und dafür muss nichts von einer zweiten, dritten Frist, etc dort stehen. Den deutschen Verwaltungsangestellten und -beamten wird durchaus seitens des Gesetzgebers noch eine gewisse Kompetenz zugeschrieben.
Ansonsten können wir ja Bilderbücher schreiben, wie bei der Army. Dann können wir auch Leute einstellen, die des Lesens nicht mächtig sind.
Kommentar
-
Zitat von dakota Beitrag anzeigen... Wir können gerne eine kleine Vorlesung Verwaltungsrecht abhalten...
Ich erlebe leider immer wieder Kollegen, die, weil sie sich nicht trauen, den Sinn einer Vorschrift zu interpretieren, sich sklavisch an die Buchstaben halten. Solch einer scheinst Du auch zu sein. Der Sinn des Erwerbsstreckungsgebotes ist, quasi den Waffenerwerb zu dosieren. Und diesem Sinn wird mit unserer Auslegung Rechnung getragen. Und dafür muss nichts von einer zweiten, dritten Frist, etc dort stehen. Den deutschen Verwaltungsangestellten und -beamten wird durchaus seitens des Gesetzgebers noch eine gewisse Kompetenz zugeschrieben.
...
Verwaltungsrecht habe ich vor mehr als 30 Jahren gelernt, vielleicht ist jetzt ja alles ganz anders. Ich habe gelernt den Sinn einer Vorschrift ihrer Formulierung durch die Schriftsprache zu entnehmen. Wenn du das als "sich sklavisch an die Buchstaben halten" bezeichnest missverstehst du mich völlig. Im nächsten Schritt muss man sich fragen was der Gesetzgeber mit einer Vorschrift erreichen will und da sind wir uns ja einig, Sportschützen sollen in einem Zeitraum von zwölf Monaten nicht mehr als vier WBK-pflichtige Schusswaffen erwerben dürfen. Ich nenne das jetzt mal mein und dein Modell, es funktioniert nach beiden. Nach deinem ist es aber für den Bürger unnötig kompliziert und auch teurer, es ist nicht der primäre Zweck der Verwaltung den Bürger unnötig zu belasten.
Vielleicht liegt unsere unterschiedliche Interpretation darin begründet, das mir als Vollzugbeamten beigebracht wurde die für den Bürger beste Lösung zu finden und du ein Bürokrat bist.
Kommentar
-
Vielen Dank für die reichlichen Antworten.
Man kann also wohl zusammenfassen, das die Ämter um Grunde sowieso machen was sie wollen. Und entweder man geht dagegen vor (wozu ich persönlich die finanziellen Mittel sowie die Zeit nicht habe) oder man nimmt es halt eben so hin.
Schönen AbendWissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.
Kommentar
-
Soweit ist weiß bist Du über den DSB Rechtsschutz versichert
Außerdem gibt's einen Rechtsschutz für Sportschützen. Koste 10 Euro im Jahr. http://www.wsb1861.de/2012/06/15/rec...sportschutzen/
Kommentar
-
Zitat von ElFunghi Beitrag anzeigen... das die Ämter um Grunde sowieso machen was sie wollen...
Kommentar
-
Zitat von ElFunghi Beitrag anzeigenVielen Dank für die reichlichen Antworten.
Man kann also wohl zusammenfassen, das die Ämter um Grunde sowieso machen was sie wollen. Und entweder man geht dagegen vor (wozu ich persönlich die finanziellen Mittel sowie die Zeit nicht habe) oder man nimmt es halt eben so hin.
Schönen AbendZitat von Dzilmora Beitrag anzeigenRooster,
also 3 Waffen kaufen ginge nach keiner Regel. Innerhalb 6 Monate dürfte jedem irgendwie klar sein. Und pro Halbjahr ist die Definition Kalenderjahr. Davon steht im WaffG jetzt wirklich nichts. Aber die WaffVwV interpretiert gerne unkoscher. Und mal ganz ehrlich 2/6 ist schikane.
Richtig....dasd ganze ist ne kann Bestzimmung kein Muss
Ich habe im februar klassische kurz und im März repetierer gekauft,
folglich hätte ich erst im august bzw september wieder neu kaufen dürfen.
habe aber in Rücksprache mit meinen SB im Juni ne BDF gekauft und kaufe mir jetzt noch nen Schweden.
Aussage vom Sb" Kein problem , ist KANN nicht MUSS!!!"
Habe daher 3 waffen im HJ gekauft ;-)
und auch erworben!
Wenn gewünscht kann ich gerne Scan von meiner wbk einstellen
Kommentar
-
Zitat von Beretta DT11 Beitrag anzeigenSoweit ist weiß bist Du über den DSB Rechtsschutz versichert
Außerdem gibt's einen Rechtsschutz für Sportschützen. Koste 10 Euro im Jahr. http://www.wsb1861.de/2012/06/15/rec...sportschutzen/
Johann
Kommentar
Kommentar