SchutzMasken.de Brownells Deutschland

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Keine WBK trotz aller Anforderungen durch Gesetz?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Keine WBK trotz aller Anforderungen durch Gesetz?

    Liebes Forum,


    sagen wir eine Person erfüllt alle Anforderungen für die WBK.
    Also Sachkundeprüfung und Verfassungsschutzcheck liefen gut.
    Die Person ist seid einem Jahr in einem Verein und Verband und hat mehr als 12 Mal geschossen bzw mind. 1x Monat.
    Und alles was noch dazu gehört.

    Kann der Verein die Austeilung einer WBK anfechten bzw ablehnen weil das Mitglied sich sozial nicht genug einbringt.

    Also das Mitglied kommt zum Verein zu den Schießterminen und trainiert.
    Aber wenn alle dann danach zusammen noch eine Stunde sitzen, quatschen und Bier trinken geht das Mitglied nachhause.

    Die Begründung des Vereins ist : Wir kennen dich kaum du kommst nur zum schießen.

    Können die das machen?

    Es ist halt blöd wenn man 24 Jahre alt ist und die anderen Ü45.

    Daher hat man einfach kein Interesse sich mit denen zusammen zusetzen sag ich einfach mal.
    ?

    #2
    Ja, das ist schon blöd. mit den ganzen Rentnern abhängen zu müssen. Aber so ist das im Schießsport generell, die Altersstruktur ist eher im oberen Bereich der Lebenserwartung eines Bundesbürgers angesiedelt.

    Und nein, das ist kein Argument, die WBK zu verweigern. Wenn Du 3 Bier kippst mit den "alten" Kameraden und auf dem Heimweg pusten mußt, kriegst Du auch keine WBK mehr, da unzuverlässig. Sag das denen mal, vlt denken die dann auch mal nach.....
    Auf der anderen Seite zwingt Dich ja niemand, Bier zu trinken.....
    MfG aus der schönen Pfalz

    Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
    Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

    "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

    Kommentar


      #3
      Naja, wieder mal ein Fall von falschem Verein.
      Im Endeffekt reicht es wenn du Mitglied in einem anerkannten Verein bist,deine Schießtermine kannst du auf jedem beliebigen Schützenstand absolvieren.
      Also selbst wenn dich die Stammtischbrüder das ganze Jahr über nicht zu Gesicht bekommen, du aber die erforderlichern Schießtermine hast, über 12 Monate Verbandsmitglied bist,Sachkunde hast und strafrechtlich eine weiße Weste - dann einfach beim Verband WBK`s beantragen und gut ist es !
      Ist halt doof wenn der Verein nicht paßt !
      Ich selber habe viele Freunde (nicht nur Bekannte) in meinem Verein gefunden.
      Zu einem guten Essen im Vereinslokal mit nettem Plausch bin ich da stets zu haben ... ganz ohne Alkohol übrigends
      Zuletzt geändert von Cmark73; 09.09.2024, 05:59.

      Kommentar


        #4
        Ihr lasst bei Euren Antworten, die im Ansatz sicher richtig sind, zwei Dinge ausser Acht.

        Zum ersten: es gibt keinen Rechtsanspruch auf Erteilung einer WBK, egal, wie sehr man sich einbringt.

        Und zweitens, wenn ich als Vorstandsmitglied (das ich selbst schon seid einigen Jahrzehnten bin) jemandem bescheinigen soll, dass er eine Waffe erwerben darf, dann muss ich mir auch ein positives Bild von seiner Persönlichkeit machen können. Immerhin muss ich es vor mir selbst und auch vor der Allgemeinheit verantworten, wen ich da bewaffne.

        Bitte nichts falsch verstehen, es geht hier nicht um Dich persönlich.

        Es ist einfach oder besser sollte kein Automatismus sein: Mitglied werden, 12 Monate trainieren, automatisch eine Waffe bekommen....

        Da ist auf beiden Seiten einiges an Verantwortung mit im Spiel.
        Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

        Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
        , aktueller denn je)

        I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

        Kommentar


          #5
          Zitat von Gunner Beitrag anzeigen

          ... wenn ich als Vorstandsmitglied (das ich selbst schon seid einigen Jahrzehnten bin) jemandem bescheinigen soll, dass er eine Waffe erwerben darf, dann muss ich mir auch ein positives Bild von seiner Persönlichkeit machen können. Immerhin muss ich es vor mir selbst und auch vor der Allgemeinheit verantworten, wen ich da bewaffne.

          Also diese Aussage verwundert mich jetzt doch etwas

          Der Vereinsvorstand ist weder für die Bewaffnung eines Schützen zuständig,noch entscheidet er nach Gutdünken ob ein Mitglied das richtige Persönlichkeitsbild hat um Waffen zu erwerben !
          Er kann und muß lediglich die Vereinszugehörigkeit bestätigen,nicht mehr und nicht weniger .

          Klingt für mich so : hm, dem seine Nase gefällt mir nicht,der unterhält sich auch nicht so wie andere mit mir - der hat kein "Anrecht" auf eine WBK und eigene Sportwaffen.

          Kommentar


            #6
            Zitat von Cmark73 Beitrag anzeigen

            Also diese Aussage verwundert mich jetzt doch etwas

            Der Vereinsvorstand ist weder für die Bewaffnung eines Schützen zuständig,noch entscheidet er nach Gutdünken ob ein Mitglied das richtige Persönlichkeitsbild hat um Waffen zu erwerben !
            Er kann und muß lediglich die Vereinszugehörigkeit bestätigen,nicht mehr und nicht weniger .

            Klingt für mich so : hm, dem seine Nase gefällt mir nicht,der unterhält sich auch nicht so wie andere mit mir - der hat kein "Anrecht" auf eine WBK und eigene Sportwaffen.
            Und für mich liest sich das so:

            Der Kerl säuft, hält sich an keine Absprachen, explodiert bei jeder Gelegenheit, sobald ihm etwas nicht in den Kram passt, kommt aber jeden Monat einmal zum Schießen und dem soll ich dann durch mein ok den Weg zu eigenen Waffen frei machen?

            Da sehe ich durchaus die Notwendigkeit, mit entsprechendem Verantwortungsbewusstsein zu handeln. Mit Gutdünken hat das nichts zu tun. Ich muss auch nicht jeden lieben, die Augen offenhalten darf ich schon.

            Womit ich nichts, aber auch garnichts zu Mistkerl aussagen will

            Und das schließt natürlich nicht aus, dass es hochherrschaftliche Vorstandsgötter geben mag, die auf ihrem Posten nach Nasenfaktor entscheiden....

            .?
            Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

            Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
            , aktueller denn je)

            I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

            Kommentar


              #7
              Zitat von Gunner Beitrag anzeigen

              Und für mich liest sich das so:

              Der Kerl säuft, hält sich an keine Absprachen, explodiert bei jeder Gelegenheit, sobald ihm etwas nicht in den Kram passt, kommt aber jeden Monat einmal zum Schießen und dem soll ich dann durch mein ok den Weg zu eigenen Waffen frei machen?

              Da sehe ich durchaus die Notwendigkeit, mit entsprechendem Verantwortungsbewusstsein zu handeln. Mit Gutdünken hat das nichts zu tun. Ich muss auch nicht jeden lieben, die Augen offenhalten darf ich schon.

              Womit ich nichts, aber auch garnichts zu Mistkerl aussagen will

              Und das schließt natürlich nicht aus, dass es hochherrschaftliche Vorstandsgötter geben mag, die auf ihrem Posten nach Nasenfaktor entscheiden....

              .?
              ich dachte immer, wenn jemand alles erfüllt (inkl. der 12/18er regel), wird das bedürfnis automatisch anerkannt. ist ja auch mehr als genug gängelei bis dahin. wenn ich nur schon daran denke, eine vereinspflicht zu haben und dass irgendwelche vereinsvorstände nach lust und laune darüber entscheiden dürfen, ob ich nach all diesen drakonischen hürden eine waffe haben darf oder nicht, bin ich entsetzt.

              hier in der CH haben wir eines der liberalsten waffengesetze der welt. jeder 18 jährige- und mündige schweizer bürger ohne vorstrafen, welcher keine gefahr für sich selbst oder dritte darstellt (beispielsweise durch eine drohung), hat hier das recht auf den besitz von so vielen kat. A, B und C waffen, als auch munition, wie man will. für kat. A waffen muss man einfach zusätzliche auflagen erfüllen. obwohl unsere bevölkerung 10x kleiner ist als die von DE, besitzt unsere bevölkerung in etwa gleich viele waffen und ca. jeder dritte haushalt besitzt eine waffe. für munition, CH-ordonnanzrepetierbüchsen, jagdliche repetierbüchsen und jagdliche kipplaufwaffen, benötigt man nicht mal eine bewilligung, bloss einen gültigen und sauberen strafregisterauszug (nicht älter als 3 monate).

              übrigens ist die CH auf platz 6 der sichersten länder der welt: https://www.thetimes.com/travel/insp...orld-ppkcmjh50

              insofern ist ein liberales waffenrecht wie unseres m.M.n. absolut kein problem und daher rührt vermutlich auch mein unverständnis für diese praxis. naja, andere länder, andere sitten und das respektiere ich selbstverständlich. insofern geht mich das alles nichts an aber evtl. ist dieser denkanstoss ja dennoch für den einen oder anderen interessant.

              Kommentar


                #8
                Zitat von Gunner Beitrag anzeigen

                Und für mich liest sich das so:

                Der Kerl säuft, hält sich an keine Absprachen, explodiert bei jeder Gelegenheit, sobald ihm etwas nicht in den Kram passt, kommt aber jeden Monat einmal zum Schießen und dem soll ich dann durch mein ok den Weg zu eigenen Waffen frei machen?

                Da sehe ich durchaus die Notwendigkeit, mit entsprechendem Verantwortungsbewusstsein zu handeln. Mit Gutdünken hat das nichts zu tun. Ich muss auch nicht jeden lieben, die Augen offenhalten darf ich schon.

                Womit ich nichts, aber auch garnichts zu Mistkerl aussagen will

                Und das schließt natürlich nicht aus, dass es hochherrschaftliche Vorstandsgötter geben mag, die auf ihrem Posten nach Nasenfaktor entscheiden....

                .?
                Naja es ist so :

                Wir haben Montags immer scharf schießen, sonst Bogenschießen und Luftgewehr.

                Ich tauche nur Montags auf, schieße meine Patronen, packe zusammen und gehe.

                Ich rede nunmal nicht wirklich. Erstens sind die Mitglieder da nicht mein Publikum, ich bin 24 und der Jüngste dort ist 47.

                Und dazu kommt die Tatsache das ich ohnehin ein introvertierter Mensch bin.

                Aber das war es auch schon. Kein Gesaufe, keine Agressionsanfälle.


                Aber wie sieht es jetzt rein rechtlich aus?

                Wenn ich da jetzt 1 Jahr Mitglied bin und jeden Monat mindestens 1 mal schießen war, kann der Vorstand es dann eben die Erteilung der WBK anfechten?


                Weil bis jetzt muss ich sagen habe ich keine Eindeutige Antwort bekommen.

                Kommentar


                  #9
                  Vom Grundsatz her hast Du hier keinerlei Probleme.
                  Wenn Dein Vorstand nicht auf Deine Antrag reagiert würde ich mich an Deiner Stelle direkt an den Verband wenden. Wenn Du Deine regelmäßigen Trainings nachweisen kannst und an Sonsten alles in Ordnung ist, kann Dir niemand den Bedürfnisnachweis verweigern und die Aufgabe des Vorstandes ist eben auch die Dokumentation des Bedürfnisses.

                  Grüße aus dem Ruhrpott
                  vom Gunner
                  Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                  Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                  , aktueller denn je)

                  I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X