ich hoffe Ihr könnt mir beim Thema Dekowaffen helfen?
Hier im Forum finde ich irgendwie keine passende bzw. direkte Rubrik für Dekowaffen. Vielleicht kann das Mal als Vorschlag für eine neue Rubrik aufgenommen werden.

In dieser Rubrik könnten dann alle Fragen rund um Dekowaffen gestellt und unter dem Motto „zeigt her eure Dekowaffen“ interessante Sammlerstücke vorgestellt werden.
Meine Fragen betreffen die Karabiner, Vollautomaten… ehemals scharfe Kriegswaffen (wie z.B. AKs, PPS, PPSH, MGs, Einzellader…) die nach deutschem Waffengesetz unbrauchbar gemacht und so als Dekorationsartikel verkauft wurden. Bsp.: AK47 PPSH41 PPS43 MP63 K98 usw...
Von diesen ehemals scharfen „Dekorationswaffen“ dürften in Deutschland bestimmt Hunderttausende Kurz- und Langwaffen in privatem Besitz sein. Sei es der ambitionierte Sammler der diese Dekos in nicht unerheblicher Stückzahl in diversen Ausführungen besitzt und z.B. nach Herstellern / Herstellerländern gesammelt hat, oder jeder andere der z.B. mit dem entsprechenden Waffenmodell Erinnerungen an seine Wehrdienstzeit verknüpft oder jemand der einfach nur eine AK47 an der Wand hängen haben wollte.
Viele von solchen Besitzern und somit nun Betroffenen werden vielleicht von der Gesetzesänderung / Verschärfung in Bezug auf Dekos bzw. große Magazine keinerlei Kenntnis haben. So werden diese Besitzer der Dekowaffen bzw. großer Magazine vom einstigen Legalbesitzer nun zum Straftäter wenn Sie nicht tätig werden...?

Leider bin ich bei meiner Suche im Internet auf keine wirklich zu 100% zufriedenstellende Antwort gekommen, wie der genaue Verfahrensweg ist. Dekos müssen nun angemeldet werden oder etwa doch nicht?
Ein paar Seiten (viele mit dem letzten Stand von Ende 2020) waren schon interessant, jedoch gab es dort eher Vermutungen wie es denn mit den Dekos bis September 2021 weiter gehen könnte, jedoch nichts wirklich Konkretes. Der eine schreibt, es muss alles beim BKA angemeldet werden, der andere wiederum benennt zur Anmeldung die örtliche Waffenbehörde, an anderer Stelle liest man dann wieder etwas von Bestandsschutz und man müsse gar nichts anmelden, sich darum keine Gedanken machen bzw. nur die „großen Magazine“ anmelden. Leider habe ich keine Website gefunden, welche aus staatlicher Sicht dem Besitzer dieser Dekos genau erklärt, was er tun muss.
Meine Fragen an alle Betroffenen:
Dekowaffen:
- Wie ist bei euch der aktuelle Stand und was habt ihr in dieser Richtung unternommen um eure Dekowaffen / Magazine weiterhin legal behalten zu können?
- Wo genau müssen die Dekowaffen (wenn überhaupt?) bis September 2021 angemeldet werden? Anmeldung bei der örtlichen waffenrechtlichen Behörde oder beim BKA?
- Oder fallen Dekowaffen die man schon viele Jahre im Besitz hat unter „Altbestand“ welcher besessen werden darf und nicht angemeldet werden muss…?
- Deaktivierungszertifikat: Was ist mit „Waffen“ für die es kein Deaktivierungszertifikat mehr gibt, welches die Unbrauchbarmachung belegen kann, bzw. Waffen zu denen es nie entsprechende Zertifikate gab, welche aber nach den damals geltenden Gesetzen unbrauchbar gemacht wurden (Verschluss abgefräst, kalibergroße Bohrungen und eingeschweißter Stahlbolzen im Lauf, Abzugsmechanismus teilweise deaktiviert, Patronenlager mit Stahlbolzen verschweißt usw…)?
Stellen diese Dekos ein Problem dar?
Kaufen durfte die deaktivierten Waffen doch jeder ab 18 Jahre ohne weitere Nachweise/Berechtigungen. Somit waren Sie frei handelbar, in Fachgeschäften, auf Militaria-Börsen, im Internet aus zweiter Hand auf diversen Plattformen oder auch bei dem sicherlich größten deutschen Händler ZIB und nicht immer gab es zur Deko ein Zertifikat dazu.
- Gibt es ein bundesweit einheitliches Anmeldeformular welches, sollte man die Dekos anmelden müssen, zu diesem Zweck vorgesehen ist? Auf der BKA-Webseite habe ich dazu keine Informationen gefunden.
- Wie ist das Prozedere bei einem Salut Karabiner, welcher ebenfalls damals ab 18 Jahren frei im Handel zu erwerben war?
Ich meine ich hätte zu Salut-Waffen gelesen, sie würden nun auf Grund des neuen Gesetzes so eingestuft, bzw. als das was Sie vor dem Umbau zu Salut einst waren. Hieße also, man müsste solch einen Karabiner bei der örtlichen waffenrechtlichen Behörde anmelden und (z.B. bei einem Legalwaffenbesitzer) auf eine WBK eintragen lassen. Dann wiederum habe ich gelesen, man muss bei den Salut Waffen gar nichts unternehmen, weder anmelden noch Ausnahmegenehmigung beantragen, da dies ja „Altbesitz“ sei…?
Viele Fragen und umso mehr Fragen, noch mehr Verunsicherung…
Große Magazine:
- Wie verhält es sich bei Dekowaffen (MPs, Sturmgewehre) mit größeren Magazinen? Gelten die Magazine als Teil der Dekowaffe und fallen somit unter die Bestimmungen der entsprechenden Dekowaffe oder müssen diese Magazine auch angemeldet werden. Sicher unterscheidet man da wohl auch ob das Magazin in der Waffe eingesteckt ist (festgeschweißt / entnehmbar) oder ob es sich z.B. um ein Reservemagazin handelt?
Ich bin gespannt auf eure Erfahrungsberichte, Tipps und hilfreichen Informationen
Vielen Dank + Grüße

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