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Zitat von Der Sheriff Beitrag anzeigenIch sage nur "Würzburg". Es kann schneller passieren als man denkt. Gut, wenn man sich zuvor schon Gedanken gemacht hat wie man handeln will.
Bernhard
Ja, Bereitsein ist alles.
Wohl dem Land, das Helden hat.
Arm das Land, das Helden braucht.
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Ich sage nur "Würzburg". Es kann schneller passieren als man denkt. Gut, wenn man sich zuvor schon Gedanken gemacht hat wie man handeln will.
Bernhard
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Jeder einzelne macht sich über so ein Thema andere Gedanken, es ist auch schwierig zu beantworten was "richtig" und was "falsch" ist in solchen Situationen. Man sollte natürlich sein Eigenes Leben und andere Leben immer schützen.
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Zitat von Cody Beitrag anzeigenIch bin dafür das man zuerst es ohne Notwehr versuchen sollte und wenn es nix hilft Notwehr einsetzten
Gehen wir das Prüfschema durch:
Gegenwärtiger Angriff
Rechtswidriger Angriff
Gegenwehr ist geeignet
Gegenwehr ist NOTWENDIG.
In dieser Sache findet sich Dein Aussageteil "wenn es nix hilft". Hier meintest Du mit "es" wahrscheinlich, das gute Zureden oder wasimmer die Mittel "ohne Notwehr" umfasst.
Ich stimme dem Vorredner "Der Sheriff" zu: Ich muß mir grundsätzlich als erwachsener Mensch in einer realexistierenden Welt Gedanken gemacht haben, welche Rechtsgüter ich nötigenfalls mit
Anschreien
Flehen
auf die Knie fallen
Zuschlagen
Zustechen
Liebkosen
Töten
des Angreifers verteidigen würde.
Und: Es wird, wenn es gut geht, eine Zeit danach geben. In der werde ich dann mit dem, was ich getan habe, leben müssen. Egal, was der Richter dazu sagt.
Für mich gilt aber auch: "Si vis pacem, para bellum". Wenn Du den Frieden willst, rüste Dich zum Krieg.
Aus drei Notwehrsituationen in meinem Leben weiß ich:
1) Meine Möglichkeit, den Angriff final zu beenden, meine Bereitschaft, den ultimativen Schritt zu tun, gab mir die Zeit auszuprobieren, wieviel Bedrohung, Erniedrigung und Schläge ich aushalte.
2) Ich bin froh, den längeren Atem gehabt zu haben, nicht den ultimativen Schritt gegangen zu sein.
Wenn Du mich so fragst: Ich bin dem Leben verpflichtet. Dem meiner Kinder, meiner Frau, Meiner Eltern zuallererst. Und dann meinem. Und dann dem meiner Republik. Und zuletzt dem von Schurken und Rechtsbrechern und angreifenden Staaten. Aber Gewalt auszuüben bedeutet, Unheil zu schaffen. Es bedeutet, Schlimmes zu tun, um Schlimmeres zu verhindern. Hier vor Gericht, vor meiner Familie und vor den Ahnen muß ich dafür geradestehen.
Ja, Ich bin dafür "es ohne Notwehr zu versuchen". Aber der Zeitraum dafür kann sehr, sehr klein sein.
Verzeih, es ist lang geworden. Aber Deine Frage ist schwer und Du fragst wie einer, der diese Gadanken für sich nicht abschließend geklärt hat.
LG
Kjell
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@losconloscon :
In D ist das etwas anders geregelt, läuft der Angreifer weg, gilt der Angriff als abgebrochen und Notwehr ist nicht mehr statthaft.
Der Angriff auf ein Rechtsgut muss gegenwärtig (oder unmittelbar bevorstehend), andauernd und rechtswidrig sein, um Notwehr in D zu rechtfertigen.
belesene Grüße
vom Gunner
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Mir stellt sich auch die Frage, ab wann ein Angriff "gegenwärtig" ist. Wenn ich den ersten Schlag eingesteckt habe ist es in meiner Situation ( Alter, Corona Diät) zu spät um zu reagieren. Und das heißt für mich: Vorwärtsverteidigung. Sonst gehen mir die Handlungsoptionen aus.
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Servus,
stimmt nicht 100 %ig. Wenn einer mit meinem Laptop davonläuft, habe ich Zeit zu überlegen, ob ich ihn stoppen will oder laufen lasse, das gilt auch für dicke Geldpackerl, Geldbomben, Schmuckkästchen.
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Scglüsselbund nachwerfen, Küchenmesser bewaffnet in der Hand nachlaufen, Schrotschuss, Warnschüsse, Schüsse in Fluchtfahrzeugsreifen, Nachfahren und Anfahren.
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Ich habe zuviel vergessen, um hier Richtschnur sein zu wollen.
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In einem Laptop kann die ganze Existenz einer Familie/Firma liegen.
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So lange eine Flucht nicht gelungen ist (ausser-Reichweite-sein) ist meiner Erinnerung nach eine Notwehrsituation gegeben.
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In der guten-alten-Zeit in Ösiland hatte ein Versicherungsdistriktleiter sich einen Waffenpass ausstellen lassen = geladen, verdecktes Führen/Tragen erlaubt.
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Wann immer er eine grosse Geldsumme abends zu einer Kundschaft brachte, hatte er sich vom Sohn die Gebrauchspistole ausgeborgt ... und sie später retourniert.
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Wenn ihm eine U. T. (unbekannte Täterschaft) die Aktentasche bereits entrissen hätte, wäre noch Notwehr möglich gewesen.
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Ich will mich hier nicht vertieft einbringen. Gerade mein Waffenpass hat mich zu verantwortlichem Verhalten erzogen. Die Behörde/der Staat gibt mir einen Vertrauensvorschuss, dem ich gerecht sein will.
lassanlassan
ps: Schieß, oder schieß nicht, du wirst es auf jeden Fall bereuen.
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pps: wir hatten in AT viele Überfälle auf Händler, die zum Autokauf in die Eurostaaten fuhren, um Unfallautos etc. aufzukaufen. Mit ordentlich cash dabei. Irgendwann wurde es zuviel. Man/Krb.stellten eine Falle und erschoss einen Täter, obwohl die U.T. (vermutlich) keine Waffen an Bord hatten. Es ist bis jetzt Ruhe. Die Überlebenden werden wohl noch sitzen und auf weichere Methoden sinnen, z.B. falsche Polizisten/Neffentrick etc.
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Zitat von Cody Beitrag anzeigenIch bin dafür das man zuerst es ohne Notwehr versuchen sollte und wenn es nix hilft Notwehr einsetzten
wenn Du hierfür noch die Zeit hast - befindest Du Dich in keiner Notwehrsituation.
Gruß,
Bernhard
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Ich finde eure Meinungen dazu sehr interessantIch bin dafür das man zuerst es ohne Notwehr versuchen sollte und wenn es nix hilft Notwehr einsetzten
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Hallo Cody,
meiner Überzeugung nach sollte man sich weitaus früher und abschließend die Frage stellen, ob man bereit ist, Leib und Leben seiner Familie und sich selbst mit allem zu schützen, was man zur Verfügung hat. In der konkreten Bedrohungssituation hat man für solche Überlegungen nämlich keine Zeit mehr.
Gruß,
BernhardZuletzt geändert von Der Sheriff; 08.06.2021, 17:09.
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Pfefferspray fällt definitiv nicht unter da WaffG, sondern ist in D nur als Tierabwehrspray zugelassen.
Die genauen Umstände, wann Notwehr und Nothilfe in Frage kommen, lernt jeder Waffenbesitzer in der Grundausbildung zum Waffenerwerb.
Diskusionnen über Sinn und Unsinn, was, wann wo, findet man hier im Forum mehrfach bereits an anderer Stelle.
Einfach mal in der Suche stöbern.
Nicht ganz wehrlos grüßt
der Gunner
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Notwehr
Hey, was haltet ihr von Notwehr mit Waffen meine auch Polizisten. Findet ihr das gut oder eher nicht? Ein interessanter Beitrag ist der hier https://www.koerperverletzung.com/notwehr/. Dort ist es genau erklärt was, als Notwehr gilt und was eher als Nothilfe. In den USA hört man es ja immer wieder das, es zur Notwehr mit Waffen kam, leider häufen sich diese Vorfälle auch in Deutschland. Viele benutzen auch gerne ein Pfefferspray, gerade auch Frauen. Aber das Pfefferspray fällt unter das deutsche Waffengesetz und ist daher schwer als relativ mildestes Mittel zu klassifizieren.Stichworte: -
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