ich schiesse seit ~1.5 Jahren in einem Verein, ueber dem ich auch beim DSB Bayern bin. Leider ist der rechtliche Aspekt fuer mich auch nach der WSK verwirrend.
Ich schiesse KK Pistole und habe mittlerweile auch eine gruene WBK und mir die Pistole darin eintragen lassen. Jetzt wuerde ich gerne zusaetzlich GK Pistole schiessen. Um mein Beduerfnis fuer die KK Pistole nachzuweisen habe ich ein Jahr mit der Vereinswaffe geschossen. Fuer GK gibt es zwar eine Vereinswaffe, aber die Munition ist selten vorhanden (fragt nicht). Deswegen schiesse ich immer wieder mit Pistolen von anderen, die gerade auf dem Stand sind, aber mittlerweile nervt mich das etwas, weil ich eigenlich gerne zu anderen Zeiten schiessen wuerde, zu denen aber keine GK Schuetzen am Stand sind.
Soweit ich das verstanden habe hat jeder Schuetze ein Grundkontingent von 2 Kurzwaffen. Laut § 14.2.2. WaffG. muss fuer jede erlaubnispflichtige Schusswaffe das Beduerfnis nachgewiesen werden. Es erscheint mir aber ein bischen wie eine Henne-Ei Situation wenn ich jedesmal erst ein Jahr mit einer Waffe schiessen muss bevor ich sie mir dann kaufen kann.

Tut mir leid, wenn das eine sehr grundlegende Frage ist, aber ich finde das Waffenrecht insgesamt verwirrend und kompliziert. Jedes Mal, wenn ich denke, dass ich es jetzt verstanden habe, finde ich einen anderen Foren Beitrag, der mich wieder mehr verwirrt.
Danke
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