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Bundestagssitzung zum Waffenrecht ab 9.00 Uhr auf Phoenix
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Waffenrecht 2020: Der Bundestag hat ein neues deutsches Waffengesetz beschlossen − diese Änderungen kommen
Dieser Freitag der 13. hat es in sich: Am heutigen Tag hat der Deutsche Bundestag ein neues Waffengesetz beschlossen. Das kann als nicht weniger als der absolute Super-GAU für alle Waffenbesitzer bezeichnet werden. all4shooters.com liefert einen Überblick über die wichtigsten Änderungen für Sportschützen, Jäger und Sammler und welchen finalen Weg das Gesetz nun nehmen wird. Außerdem kommentiert VISIER-Chefredakteur Matthias S. Recktenwald die neusten Entwicklungen.
EU-Schusswaffenverbot: Gerichtshof weist die Klage Tschechiens zurück − es gibt nur ein politisches Ziel − gesetzestreuen Europäern die Waffen wegzunehmenEuGH weißt Klage der Tschechischen Republik gegen EU-Feuerwaffenrichtlinie ab*** EU-gun ban Debatte*** Sind legale Waffen der Ursprung von Terrorismus?***
Zuletzt geändert von P88; 13.12.2019, 18:34."Politik muß jedermanns Sache werden. Man darf sie nicht den Fachleuten überlassen."
Gustav Heinemann
www.prolegal.de
www.german-rifle-association.de
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Ich stelle bezüglich des mittlerweile geltenden "neuen" Waffenrechts mal eine Frage:
Worin unterscheiden sich das Griffstück (ohne Abzugskasten) der halbautomatischen G3-Derivate von dem eines militärischen, vollautomatischen, abgesehen von dem zusaätzlichen Buchstaben "F" oder einer Ziffer "20"?
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das eine ist militärisch und somit "hundepfui", das andere ist "zivil" und erleubt!"H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)
"Anything you do can get you killed, including nothing!" (Murphy's Law)
"Das Wort eines Mannes ist nur soviel wert wie seine Information" (Verfasser Unbekannt!)
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Bezogen aufs G3:
Maßgeblicher Unterschied ist die Fräsung für den Feuerwahlhebel. Beim (verbotenen) Einbau eines VA-Abzugskastens könnte man beim HA-Griffstück kein Dauerfeuer einstellen.
Da aber sowohl die Abzugkästen als auch die leeren Griffstücke wesentliche Teile geworden sind, sind beide erlaubnis- u. eintragungspflichtig, die VA-Varianten sind den Kriegswaffen gleichgestellt und somit verbotene Gegenstände!Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)
Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
, aktueller denn je)
I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)
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Gunner
Was meinst Du mit "Abzugskasten"? Wenn Du damit die G3-Abzugsgruppe meinst, dann fällt die laut BKA nicht unter das Waffengesetz und ist damit weiterhin ein freies Teil.
Zitat aus dem "Leitfaden Waffenteile":
"Der Metallkasten mit Abzugsmechanik, unabhängig davon, ob die Anzugsmechanik für
Dauerfeuer oder nur für Einzelfeuer ausgelegt ist, unterliegt nicht dem WaffG."
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Ich würde mich trotzdem ned darauf verlassen. Wenns hart auf hart kommt, wirds bestimmt gegen Dich ausgelegt werden.MfG aus der schönen Pfalz
Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er,)
Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015,Und wen meint sie mit "wir" ?
"Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."
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