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Wie bekomme ich ein Bedürfnis für .45 ACP

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    Wie bekomme ich ein Bedürfnis für .45 ACP

    Hallo zusammen!

    Es ist schon ein paar Wochen her, das ich hier aktiv war... War in Braunschweig auf einem Lehrgang zum Luftsicherheitsassistenten.

    Danke nochmal an den mbsoldier, der mir geholfen hat dort nen Schützenverein zu finden!

    Jetzt aber zu meiner Frage! Bei uns im Verein haben wir eine CZ75 Sport in 9x19 als Vereinswaffe. Mit der und den Sportpistolen bin ich schon fleissig am schiessen. Sobald die zwölf Monate rum sind und ich die 12 bzw. 18 Trainingseinheiten voll hab kann ich ein Bedürfnis anmelden.

    Wir haben leider keine Vereinswaffe in .45 ACP (=Automatic Colt Pistol), wie kann ich für dieses Kaliber jetzt ein Bedürfnis bekommen? Muss ich jedes mal die Vereinskollegen anbetteln, das jemand seine 45er mitbringt, damit ich die auch 12 bzw. 18 mal schiessen kann?

    Ist es eigentlich noch so, wenn ein Sportschütze eine WBK (=Waffenbesitzkarte) [Hab gelesen, das mann Abkürzungen ausschreiben soll zum besseren Verständnis ] bekommt, dass er sich zwei Kurzwaffen und drei Langwaffen zulegen kann?

    Gruß Marc

    #2
    Hallo Marc,

    mit .45ACP gibt es keine Probleme, die Trainingstermine müssen grötenteils mit einer Waffe erbracht werden, wie Du sie später erwerben willst. Dabei geht es um die Waffenart und nicht um das Kaliber. Wenn Du also eine Größkaliberpistole erwerben willst, dann solltest Du vorher auch mit einer Großkaliberpistole trainiert haben. Ob die nun im Kaliber 9mm. 40S&W, usw. war, spielt keine Rolle. Es geht um Großkaliber an sich.

    Du kannst Dir pro Halbjahr 2 Waffen kaufen, unabhängig auf welche WBK (grün oder gelb). Ein sportliches "Grundbedürfnis" hast Du für 2 Kurzwaffen und 3 halbautomatische Langwaffen. Wieviele Repetierer oder Einzellader Du Dir auf die gelbe WBK kaufst, ist Deine Sache.

    Wenn Du über das Grundbedürfnis heraus Kurzwaffen oder halbautomatische Langwaffen erwerben möchtest, musst Du Deiner Behörde gegenüber begründen, wofür Du diese Waffen benötigst. Dies bescheinigt Dir dein Verband. Es geht entweder über Disziplinen, für die Deine bisherigen Waffen nicht verwendbar sind oder über rege Wettkampfteilnahme. Hängt auch ein wenig vom jeweiligen Schießsportverband ab.

    Gruß

    Michael
    sigpic

    “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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      #3
      Hallo Michael!

      Danke für die superschnelle Antwort! Damit hast Du genau ins schwarze getroffen und alle Unklarheiten beseitigt! Perfekt, endlich kann ich wieder ruhig schlafen!


      Gruß Marc

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        #4
        Zitat von MightySmith Beitrag anzeigen
        Hallo Michael!

        Danke für die superschnelle Antwort! Damit hast Du genau ins schwarze getroffen und alle Unklarheiten beseitigt! Perfekt, endlich kann ich wieder ruhig schlafen!


        Gruß Marc
        Wobei ich es nicht ganz richtig geschrieben habe, habe so eben noch mal nachgelesen. Es geht generell nur um die Waffenart:


        Wenn Du eine Kurzwaffe erwerben willst, musst Du mit irgendeiner EWB-pflichtigen Kurzwaffe trainieren.

        Wenn Du eine Langwaffe erwerben willst, musst Du mit irgendeiner EWB-pflichtigen Langwaffe trainieren.



        Ob Klein- oder Großkaliber spielt gar keine Rolle, zumindest nicht beim BSSB, da habe ich gerade auf dem Formular bezüglich der Trainingsnachweise nachgeschaut.





        Gruß

        Michael
        sigpic

        “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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          #5
          Na ja, das mit den Langwaffen hab ich mir schon gedacht. Wäre ja zu einfach... Da ich eh keinen Goldesel daheim stehen habe, reichen mir erstmal zwei Kurzwaffen samt Schrank. Bei uns im Verein können wir eh nur Kurzwaffen schießen.

          Mich beruuhigt es schonmal ungemein, dass es reicht irgendeine EWB Pflichtige Kurzwaffe zu schiessen um ein bedürfnis für zwei beliebige EWB Kurzwaffen zu erhalten!

          Ich habe mir grade mal den Antrag für ne WBK vom Hessischen Schützenbund durchgelesen, die meiner Meinung nach beste Frage ist:

          Warum reichen erwerbscheinfreie Schusswaffen oder Munition für den angegebenen Zweck nicht aus?

          Was würdet Ihr denn da antworten?

          Gruß Marc

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            #6
            Zitat von MightySmith Beitrag anzeigen
            Na ja, das mit den Langwaffen hab ich mir schon gedacht. Wäre ja zu einfach... Da ich eh keinen Goldesel daheim stehen habe, reichen mir erstmal zwei Kurzwaffen samt Schrank. Bei uns im Verein können wir eh nur Kurzwaffen schießen.

            Mich beruuhigt es schonmal ungemein, dass es reicht irgendeine EWB Pflichtige Kurzwaffe zu schiessen um ein bedürfnis für zwei beliebige EWB Kurzwaffen zu erhalten!

            Ich habe mir grade mal den Antrag für ne WBK vom Hessischen Schützenbund durchgelesen, die meiner Meinung nach beste Frage ist:

            Warum reichen erwerbscheinfreie Schusswaffen oder Munition für den angegebenen Zweck nicht aus?

            Was würdet Ihr denn da antworten?

            Gruß Marc

            Na ja, du willst erwerbscheinpflichtige Waffen erwerben, also musst Du auch mit erwerbscheinpflichtigen Waffen trainieren. Ansonsten könnte man ja 12x Luftpistole in einem Jahr schießen und danach zwei GK-Kurzwaffen beantragen.

            Gruß

            Michael
            sigpic

            “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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              #7
              Zitat von MightySmith Beitrag anzeigen

              Warum reichen erwerbscheinfreie Schusswaffen oder Munition für den angegebenen Zweck nicht aus?

              Was würdet Ihr denn da antworten?
              Hallo Marc,

              meine Standart-Antwort bei dieser Frage war immer:

              Erwerbscheinfreie Waffen sind für die beantragte Disziplin nicht zugelassen.

              Wurde jedes Mal akzeptiert.

              Gruß,

              Bernhard

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                #8
                Zitat von Der Sheriff Beitrag anzeigen
                Hallo Marc,

                meine Standart-Antwort bei dieser Frage war immer:

                Erwerbscheinfreie Waffen sind für die beantragte Disziplin nicht zugelassen.

                Wurde jedes Mal akzeptiert.

                Gruß,

                Bernhard

                Ach so, da stand ich wohl auf der langen Leitung!

                Jetzt habe ich die Frage begriffen...

                Gruß

                Michael
                sigpic

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                  #9
                  Hallo Bernhard!

                  Diese Antwort ist simpel sowie genial! Na klar, für die beantragte Disziplin sind Erwerbsscheinfreie Eisen nicht zugelassen... Und ich hab schon nach wahnwitzigen Rechtfertigungsgründen gesucht!

                  @Michael:
                  Die Frage war ziemlich versteckt gestellt, kein Ding! Danke nochmal für die ganzen Infos.

                  Gruß Marc

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