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Transportieren, Führen oder was denn nun?

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    Transportieren, Führen oder was denn nun?

    So gestern bei einem Bekannten wurde die Hochzeit noch etwas nachgefeiert inkl Böllerkanone (angemeldet) und Schreckschußfeuerwerk. Grundstück ist echt riesieg und es hat auch nix die Grenze verlassen. Aber irgendein Nachbar hat wohl angerufen da er meinte scharfe Waffen zu sehen. Resultat die Feier wurde jäh gestört und die Herren in grün schauten u.a. Wohnung und Autos der verbliebene Gäste durch. Die Schrechkschusswaffen im Haus sowie die Kanone (Besitzer hatte Schein und Anmeldung) auf der Wiese waren ok bzw wurden nicht bemängelt.

    Aber der Sohn des Bräutigams hatte eine Schreckschusswaffe im Fahrzeug. Sie lag ohne Magazin und Munition (leerer geht nicht) auf der Ablage unter dem Handschufach. Weder Waffe noch das es da eine Ablage gibt ist von außen zu sehen gewesen und außerdem lagen noch einige Straßenkarten und der Atlas drüber. Hätte man also sogar wenn man auf dem Beifahrersitz sitzt nichtmal gewusst. 2 Magazine, eins noch mit 3-4 Schuss geladen, lagen unter viel anderem Kram und auch nicht von außen sichtbar in der Fahrertürverkleidung. Somit nicht schnell zugriffsfähig und doch getrennt. Fahrzeug war abgeschlossen, parkte in der Seitenstraße vor der Grundstück und es war nix von außen zu sehen. Alles wurde eingezogen da das laut Polizei Verstoß WaffG sei, da er sie geführt hätte obwohl er nichtmal in der Nähe des Fahrzeuges war.

    Einer der Gäste hatte eine Schreckschusswaffe ohne Magazin und Munition ganz unten im Rucksack, da drüber paar Anziehsachen sowie andere Dinge. Magazin steckte in einer äußeren Seitentasche des Rucksackes. Waffe, Magazin sowie Rucksack alles ohne Munition da wohl restlos alles verschossen war. Der Rucksack lag im Kofferraum, war nicht zu sehen von außen und das Auto abgeschlossen. Stand auch in der Straße vorm Grundstück des Brautpaares. Auch hier wurde alles wurde eingezogen da laut Polizei Verstoß WaffG da er sie geführt hätte obwohl er nichtmal in der Nähe des Fahrzeuges war und im ganzen Fahrzeug nicht eine Patrone war.

    So und mein KFZ war auch dran Naja unter dem Sitz lag noch ein originalverscheißtes AK Bajo (muss mir wohl letztens aus der Kiste gefallen sein) und in der Türverkleidung ein Multitool. Beides eingezogen da angeblich Führen verbotener Gegenstände. Auch hier war nix zus ehen, KFZ abgeschlossen, stand auch vorm Grundtück und ich war auch nicht ind er Nähe des Fahrzeuges.

    Was davon stimmt und was ist Unsinn bzw. laut Gesetz legaler Transport Tolle Feier...
    Zuletzt geändert von Gast; 21.08.2010, 16:33.

    #2
    Wo sind die Spezis?

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      #3
      die Grünen haben recht,eine Waffe gilt als zugriffsbereit wenn sie im Auto ohne verschlossenes Behältnis aufbewahrt wird.(verschlossen heißt mit Schloß)
      jeder mit Sachkundenachweis kann das beantworten.

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        #4
        Moin

        Zur Erklärung: Dein Beitrag ist natürlich so wie er ist okay.
        Als solcher ist der Beitrag älter und der TO ist mittlerweile wegen mangelndem Talent von uns gegangen. Er war übrigens eher von der blafaselfraktion mit ab und zu erfundenen Randbedingungen.

        Kurzum:

        TO: Aus eigenem Willen entfernt, oder auch nicht. Thema durch.

        Intern wurde bei uns verfügt, das selbst grenzdebile Themen stehen bleiben um einer Zensur ( welche Richtung auch immer) vorzubeugen. Insgesamt finde ich das gut, Thread- Ersteller niederen Niveaus können so zumindest als abschreckendes Beispiel dienen.

        stefan
        Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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          #5
          TO ? Wassendatt ??
          Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

          Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
          , aktueller denn je)

          I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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            #6
            Moin

            Dat ijjs der ThreadOpener, sorry.

            stefan
            Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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              #7
              Multitool gilt als "Werkzeug" und NICHT als "Waffe" und darf geführt werden!
              Nur Tote Fische schwimmen mit dem Strom : DSU & Kyffhäuser Kameradschaft Pro Legal Mitgl. German Rifle Association

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                #8
                Moin

                Zitat von mp40 Beitrag anzeigen
                Multitool gilt als "Werkzeug" und NICHT als "Waffe" und darf geführt werden!
                Sofern das Multitool über eine einhändig zu öffnende, feststellbare Klinge verfügt wirds schwierig.

                Ist halt schon etwas problematisch mit dem §42, zumal es für vollziehende Beamte keine genaue Vorschrift gibt.


                stefan
                Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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                  #9
                  Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
                  TO ? Wassendatt ??
                  CONTENANCE!
                  Roman Grafe: "Man weicht eben nicht auf das nächste Tatmittel aus - zumal es schwerer ist, mit einem Messer zu morden als mit einer Pistole.", http://mobil.n-tv.de/politik/Der-Myt...e18287901.html

                  Japan: Mann tötet bei Messerattacke 19 Menschen, http://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...ass-behinderte

                  2015: Polizei verzeichnet rund 2400 Messer-Angriffe in Berlin

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                    #10
                    siehe # 6 im Thread

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