Aber der Sohn des Bräutigams hatte eine Schreckschusswaffe im Fahrzeug. Sie lag ohne Magazin und Munition (leerer geht nicht) auf der Ablage unter dem Handschufach. Weder Waffe noch das es da eine Ablage gibt ist von außen zu sehen gewesen und außerdem lagen noch einige Straßenkarten und der Atlas drüber. Hätte man also sogar wenn man auf dem Beifahrersitz sitzt nichtmal gewusst. 2 Magazine, eins noch mit 3-4 Schuss geladen, lagen unter viel anderem Kram und auch nicht von außen sichtbar in der Fahrertürverkleidung. Somit nicht schnell zugriffsfähig und doch getrennt. Fahrzeug war abgeschlossen, parkte in der Seitenstraße vor der Grundstück und es war nix von außen zu sehen. Alles wurde eingezogen da das laut Polizei Verstoß WaffG sei, da er sie geführt hätte obwohl er nichtmal in der Nähe des Fahrzeuges war.
Einer der Gäste hatte eine Schreckschusswaffe ohne Magazin und Munition ganz unten im Rucksack, da drüber paar Anziehsachen sowie andere Dinge. Magazin steckte in einer äußeren Seitentasche des Rucksackes. Waffe, Magazin sowie Rucksack alles ohne Munition da wohl restlos alles verschossen war. Der Rucksack lag im Kofferraum, war nicht zu sehen von außen und das Auto abgeschlossen. Stand auch in der Straße vorm Grundstück des Brautpaares. Auch hier wurde alles wurde eingezogen da laut Polizei Verstoß WaffG da er sie geführt hätte obwohl er nichtmal in der Nähe des Fahrzeuges war und im ganzen Fahrzeug nicht eine Patrone war.
So und mein KFZ war auch dran

Was davon stimmt und was ist Unsinn bzw. laut Gesetz legaler Transport

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