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Transport zum Schießstand so zulässig ?

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    #16
    Es würde mich aber wirklich mal interessieren wie da verfahren wird. Ob die Beamten dann völlig sachlich an die Sache rangehen oder nervös werden und alles (inkl. mir) erst mal mitnehmen

    Gruß David

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      #17
      Hallo,

      das Thema haben wir auch unter Sportschützen immer und immer wieder und in erster Linie wäre der beste Weg aus meiner Sicht, bei seinem zuständigen Ordnungsamt anzurufen und da nochmals nachzufragen. Und weil ich dass auch „so gerne“ mache, einfach mal bei 1-2 Polizeidienststellen anrufen und nachfragen wie die es gerne hätten.

      Bei meinem Ordnungsamt die für die Waffen zuständig sind hatte ich dass auch mal gemacht und da sagte man mir, dass man soweit mit gehen würde bezüglich der gesetzlichen Regelung, dass es ausreichend ist eine Waffe im verschlossenen Pistolenkoffer und Munition zusammen, in einem verschlossen Koffer zu transportieren. Also im Grunde des kleinen Pistolenkoffer den man i.d.R. beim Neuerwerb hat und mit einem Mini-Schloss versehen kann in einem größeren Koffer der verschließbar ist, aber im gleichen Koffer dann auch einfach die Munition drin liegen hat. Im Grunde ein Koffer, aber nochmals darin getrennt die verschlossene Pistole.

      Was auch geht ist ein Doppelkoffer, der zwei getrennte Bereiche hat, die jeweils separat verschlossen werden können. Ich habe mir selbst erst jetzt einen solchen bei egun.de von einem Anbieter zugelegt. Der hat 60 Euro gekostet und ich habe Platz für 2 Kurzwaffen auf der einen Seite und entsprechende Munition auf der anderen Seite. Ist auch mit Schaumstoff ausgestattet der Koffer, so dass nichts rutscht.

      Im Grunde geht es doch in erster Linie bei der ganzen Sache darum, dass man nicht zwei Koffer tragen muss und dann noch auf dem Rücken die Langwaffe, ganz zu schweigen von den Sportschützen die einen Langwaffenkoffer haben. Da gibt es Leute die zweimal zum Auto laufen müssen und im Grunde zumindest dann kurzzeitig die Gefahr eingehen dass in dem Augenblick wo man im Schützenhaus ist, jemand sich am Kofferraum zu schaffen macht. Je nach Schießanlage sind es ein paar Meter zwischen Parkplatz und Schießanlage und genügend Zeit für Leute die nichts gutes im Sinn haben.

      Und jetzt nochmals kurz zu den anrufen bei der Polizei, was ich dann auch gleich mal wieder gemacht habe. Habe eine Hauptdienststelle angerufen und der erste Polizist sagte mir nur pauschal dass es getrennt sein muss. Als ich dann nach der ersten Möglichkeit bezüglich „1 Koffer, darin Munition aber auch im gleichen Koffer einen extra verschlossenen Pistolenkoffer“ gefragt hatte, war er sich nicht sicher und hat mich zu dem Hauptschießausbildungsleiter (wenn ich es richtig verstanden habe) verbunden. Ihm habe ich es auch nochmals kurz erklärt und er sagte, dass es aus seiner Sicht der gesetzlichen Regelung für ausreichend ist. Der Grundgedanke den der Gesetzgeber bei der Regelung hat ist, dass jemand nicht einfach einen Koffer öffnet, die Waffe sich greift und womöglich fertig geladene Magazine noch darin liegen hat und die nur einführen muss um die Waffe relativ in kurzer Zeit Schussbereit zu haben. OK, dass ganze kann man natürlich ausdehnen was „Zeit“ ist. Irgendwo sind die 1-2 Minuten die ich vielleicht brauche um zwei Kofferseiten zu öffnen und ein Magazin zu laden auch nicht viel mehr Sicherheit um eine Waffe Schussbereit zu bekommen, aber hier wird halt die Grenze gesetzt und da sagt er, geht die Polizei (zumindest hier im Raum) mit. Den Koffer mit den zwei Bereichen fand er aber noch besser, aber er meinte auch, dass man die Kirche im Dorf lassen müsse. Im übrigen stellte sich beim Gespräch heraus, dass er auch Sportschütze ist. Letztendlich sagte er aber auch, dass was den Gesetzestext angeht nur ein Staatsanwalt oder besser Richter dazu was sagen müsste. Aber beachtet, dass was der Richter in Köln sagt, muss keine Gültigkeit haben, was ein Richter in Berlin sagt.

      Worauf er auch noch hinwieß und das Thema hatten wir in einem anderen Beitrag schon ist, dass man zumindest spätestens dann auf den Waffentransport hinweisen soll, wenn es darum geht mal den Kofferraum zu öffnen um vielleicht das Warndreieck zu zeigen. Hier geht es wieder darum um Missverständnisse vorzubeugen bezüglich "Beamter sieht Waffenkoffer" und der hat vorher nichts gesagt. Ausgibig aber in einem anderen Beitrag über dass "pro" und "contra" diskuttiert.

      So, wieder genug geschrieben.

      Gruß Oliver

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        #18
        Wichtig ist nur, was im Gesetz gefordert ist. Alles Weitere kann man machen, muss man aber nicht. Je mehr Leute man dazu befragt, um so mehr abweichende Antworten bekommt man. Wie wir im anderen Beitrag schon festgehalten haben, darf jeder gerne „sicherer“ transportieren, als es vom Gesetz her gefordert ist. Dennoch halte ich es für kontraproduktiv, ständig neue Beiträge über Transportvarianten einzustellen. Irgendwann kommen eventuelle Mitleser auf „dumme Gedanken“ und es werden neue Bestimmungen vorgeschrieben. Am Ende muss man dann 5 verschlossene Köfferchen mit sich herum tragen…

        Also, hier noch mal die vom Gesetzgeber geforderten Transportkriterien:




        Alles Weitere kann, muss aber nicht! Ganz egal, was irgendwelche anderen Stellen für Wünsche äußern, maßgeblich ist letztendlich das Gesetz.

        Gruß

        Michael
        sigpic

        “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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