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Hallo,
ich habe einem abschließbaren Alukoffer, in diesem habe ich einen kleinen Kunststoffkoffer mit meiner Waffe, nun meine Frage, darf ich die Munition auch in den Alukoffer machen, nicht in den kleinen Kunststoffkoffer!!! Also ist die Waffe eigentlich durch den Kunststoffkoffer (Koffer in Koffer) von der Munition getrennt.
Ist der Transport zum Schießstand so zulässig?
denke aber daran, dass der "kleine Kunststoffkoffer" mit Deiner Schusswaffe auch im Alukoffer verschlossen sein muss. Es heisst im WaffG, dass Schusswaffen verschlossen getrennt von der verschlossenen Munition transportiert werden müssen. Dieser Tatbestand wäre bei Deiner Lösung (sofern der KK nicht verschlossen ist) wohl nicht erfüllt . Ich würde es nicht darauf ankommen lassen. Es könnte ja mal einer Kontrollieren der "Ahnung" davon hat . Ich habe bei der ganzen Sache oft das Gefühl, dass diese Zugriffsverwehrung nicht vor dem Zugriff dritter, sondern vor Zugriff durch uns selbst schützen soll....
Gruß und bauchschmerzfreien Transport
J.W.
Gruss J.W.
Irgendwann wirst Du feststellen, dass es etwas nicht mehr gibt obwohl es doch immer da war...
und das nur, weil DU nicht dafuer gekaempft hast.
denke aber daran, dass der "kleine Kunststoffkoffer" mit Deiner Schusswaffe auch im Alukoffer verschlossen sein muss. Es heisst im WaffG, dass Schusswaffen verschlossen getrennt von der verschlossenen Munition transportiert werden müssen. Dieser Tatbestand wäre bei Deiner Lösung (sofern der KK nicht verschlossen ist) wohl nicht erfüllt . Ich würde es nicht darauf ankommen lassen. Es könnte ja mal einer Kontrollieren der "Ahnung" davon hat . Ich habe bei der ganzen Sache oft das Gefühl, dass diese Zugriffsverwehrung nicht vor dem Zugriff dritter, sondern vor Zugriff durch uns selbst schützen soll....
Gruß und bauchschmerzfreien Transport
J.W.
Immer wieder erstaunlich, wie viel Unwissen und Halbwahrheiten verbreitet sind...
„Nicht schussbereit“ heißt, dass die Waffe nicht geladen sein darf; es dürfen weder Munition noch Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sein. Der gemeinsame Transport von Waffen und Munition ist ansonsten zulässig.
vielen Dank für die vielen Antworten, auch für die ohne begründenen Inhalt. Vielen Dank Dir Jehuty für den Link-der mir wohl am komformsten mit dem WaffG geht.
Aber was soll man denn nun glauben? Offenbar werden die Erläuterungen regional anders von den Verbänden ausgelegt und den Mitgliedern geprädigt- und das man dann für sich vorsichtig wird, weil alle es irgentwie anders machen....
Fakt ist, und darum bin ich so vorsichtig geworden, wenn man in eine allgem.Verkehrskontrolle gerät (mir 2x passiert) wird man feststellen wie ausserordentlich sensibel die Polizisten auf Schusswaffen reagieren. Und es interessiert sie einen sch... wie die Gesetzeslage im Momnent ist und was man ihnen erzählt. Bei meiner 2. Kontrolle wurde sogar das Ordnungsamt zur Überprüfung zitiert... ein Ärger ist das.
Vorgeladene Magazine z.B. sind bei uns auf dem Schießstand lt. Standordnung verboten....
So bleib ich lieber bei meiner Version (wenn auch nicht lt.Best.WaffG) und versuche somit die Eskalation so gering wie möglich zu halten.
Vielen Dank und Gruß an alle
J.W.
Gruss J.W.
Irgendwann wirst Du feststellen, dass es etwas nicht mehr gibt obwohl es doch immer da war...
und das nur, weil DU nicht dafuer gekaempft hast.
Da ja jetzt wirklich schon alles gesagt und vermutet wurde, my few cents im Anhang.
Ein solches Stahlblechbehältnis schließt im Vorhinein alle Zweifel aus. Wenn man zum Langwaffenschießen geht, genügt der Platz für reichlich Munition, zum Kurzwaffenschießen taugen diese großzügig bemessenen Behälter als WBK- Speicher, Werkzeugtasche, etc. Zusätzlich zu den paar hundert Schuß .22-45ACP.
Im Falle einer Kontrolle erkennt selbst der besorgteste Beamte, das der Transporteur der Munition sich endliche Gedanken über eine sichere und komfortabele Transport-/Aufbewahrungsmöglichkeit für " Unterwegsmunition " gemacht hat.
Den interessiert, wie schon einige bemerkten nicht der aktuelle Gesetzestext, sondern sein subjektives Situationsempfinden, da es für die Beamten teilweise ungenaue Durchführungsbestimmungen gibt. Man denke hierbei an die Messergeschichte, das ist ein sehr greifbares Beispiel, und wird stärker thematisiert, weil bedeutend mehr Menschen davon betroffen sind.
Nur wer schon Kontrollen erlebt hat, und die Beamten zum Beispiel beim Betrachten einer Cugier AK beobachtet versteht richtig, was ich meine. Die sind mit der Beurteilung i.d.R. völlig überfordert, nehmen die Waffe und den Schützen erstmal mit und der Spaß beginnt......was dann schon mal gefühlte 2 bis 3 h dauern kann.............nachdem geklärt war, das es sich um eine Selbstladebüchse handelt, war das wenigstens erledigt. Dann hat sich einer daran erinnert, das es noch Regeln für die Munition gibt. Als ich ihnen erklärte, das die Hülsenlänge für Jäger in diesem Falle nicht relevant ist erzeugte ich Stirnrunzeln. Kurzum: Es gibt in dem Bereich zuviele Eventualitäten, und es ist nicht zwingend zielführend etwas punktgenau so zu machen, wie es das Gesetz vorschreibt. Besser ist es schonmal etwas mitzudenken und den Kontrollierenden ein plausibeles Bild abzugeben.
Das Ganze nennt man übrigens keineswegs vorauseilenden Gehorsam. Diese Bezeichnung fand in den letzten Wochen tagesweise fast schon inflationär Anwendung.
Man kann, so man bereit ist das ganze als Vernunft /vernünftig kategorisieren und zudem können alle damit leben.
So etwas geht übrigens auch für die sportlichere Fraktion fürs Fahrrad oder Motorradfahren. Einfach eine kleinere Kiste, und ein Topcase auf dem Gepäckträger...............es gibt sooooooo viele Möglichkeiten.
... ich lese "Leidensgenosse". Und Du hast es quasi genauso erlebt wie ich. Ich hab immer noch die Nase voll von der letzten Kontrolle-wohlwissend, dass es beim nächstenmal WIEDER so sein wird.
Gruß
J.W. (2facher Überlebender)
Gruss J.W.
Irgendwann wirst Du feststellen, dass es etwas nicht mehr gibt obwohl es doch immer da war...
und das nur, weil DU nicht dafuer gekaempft hast.
Ich erlebe das nicht mehr so. Falls ich ein weiteres Mal kontrolliert werde, weise ich meinen festen Wohnsitz nach und überlasse den Beamten das Fahrzeug mit Schlüsseln und Inhalt.
Gleichzeitig fordere ich einen entsprechendes Deposit ein, daß das Ganze umfasst. Mache Bilder von allem und bestelle mir eine Taxe.
Ob ich vorher eine Kostenübernahmeerklärung einfordere ergibt die Situation. Ich bin ein unbescholtener Bürger und brauche mich verdachtsunabhängig nicht über mehrere Stunden beschäftigen zu lassen.
Mancher mag das als Willkür ansehen, ich nicht.
stefan
Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.
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