Expert1000
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Hessen Arms PUZIE
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Moin
Zitat von expert1000 Beitrag anzeigen...............Ich besitze privat auch noch eine AK 47 als Pistole im Kal.7,62 x 39. Mit der AK kann man auf 100m auch noch ins schwarze treffen.
Expert1000
stefanErfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.
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Nein keine Cugir, es ist eine BWT 74.Welche Teile da aber verbaut wurde ????. Und Präzi das ist nicht der Sinn sondern Fun Shoting, trotzdem gut zu wissen das man auch auf weitere Entfernung noch trifft. Und was man auch berücksichtigen sollte sind die Mun Preise und die Verfügbarkeit.
Expert1000
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Zitat von David Beitrag anzeigenDafür würde ich meine Seele verkaufenSchade das man als Sportschütze sowas nicht besitzen darf. Es wäre das ideale Spassgerät für die 25 und 50 Meter Disziplinen
Gruß David
Warum kann man die denn nicht als Sportschütze haben?
Die gibt es doch in 2 evtl. bald in 3 Ausführungen:
Als Langwaffe mit festgeschweißtem Klappschaft (Suzie) und als Kurzwaffe mit Beweglichem Klappschaft (Puzie)
Zudem wurde ein Feststellungsbescheid für einen Längeren Lauf beantragt (42cm) und dann soll die Suzie/Puzie als Carbine für einige Sportliche Disziplinen geeignet sein.
Als Sportschütze darf ich doch 3 Halbautomaten Langwaffe und 2 Kurzwaffen haben??? Oder zählt die Waffe nicht dazu??
Mfg. Marco
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Zitat von Barbarossa Beitrag anzeigenHallo!
Warum kann man die denn nicht als Sportschütze haben?
Die gibt es doch in 2 evtl. bald in 3 Ausführungen:
Als Langwaffe mit festgeschweißtem Klappschaft (Suzie) und als Kurzwaffe mit Beweglichem Klappschaft (Puzie)
Zudem wurde ein Feststellungsbescheid für einen Längeren Lauf beantragt (42cm) und dann soll die Suzie/Puzie als Carbine für einige Sportliche Disziplinen geeignet sein.
Als Sportschütze darf ich doch 3 Halbautomaten Langwaffe und 2 Kurzwaffen haben??? Oder zählt die Waffe nicht dazu??
Mfg. Marco
Der Lange lauf wird nicht reichen, den Anschein zu beheben....das haben schon andere Versucht
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Zitat von HornerArms Beitrag anzeigen§6 der WaffV sagt, gibts nicht.
Der Lange lauf wird nicht reichen, den Anschein zu beheben....das haben schon andere Versucht
Echt schade...
Mfg. Marco
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Zitat von Götterbote Beitrag anzeigenWas für ein Sammelgebiet!
Ich glaube, mit diesem Thema würde ich bei der Antragstellung der roten WBK von meiner Behörde ausgelacht werden.
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Habe ich auch schon gesehen, aber bei Sammlern in einem sehr hohem Alter, deren "Rote" eine der ersten ausgestellten Exemplare waren. Versuche sowas heute mal zu beantragen."Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
Peter Ustinov
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Oder, um es deutlich zu machen :
Zitat von AWaffVAWaffV § 6
Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen
(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:
1. Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll)
Länge;
2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein
einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne
des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn
a) die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt,
b) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte
Bul-Pup-Waffen) oder
c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40
Millimeter beträgt;
3. halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr
als zehn Patronen hat.
Auch kastriert gilt für die Kurzwaffe 2. a) als Verbotsgrund,
für die Langwaffe ergibt sich das Verbot aus 2. c) !
Wohlgemerkt: nur zum sportlichen Schießen, Jäger und Sammler bleiben davon unberührt.
belesen grüßt
der GunnerSie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)
Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
, aktueller denn je)
I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)
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In der Schweiz bekommt man sowas doch auch hin und ein Kriegswaffenverbot gibt es in dem Sinne nicht. Vollautos und Sprengstoffe - Panzerfäuste sind zwar Offiziel verboten aber wenn ich einen guten Grund habe kann ich eine Ausnahmebewilligung erlangen mit der ich vollautomatische Waffe besitzen darf. Nützt mir allerdings nur als Sammler was da ich für den Schiessstand nochmals eine Ausnahmebewilligung bräuchte
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