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Wie steht es in der Schweiz mit dem Tragen/Führen von Messern bzw. Taschenmessern aus? Welche Gesetze gibt es, und was muss man beachten?
Hintergrund ist ein Resi-Ausflug in die Schweiz, und da von uns einige, ich eingeschlossen ständig ein Taschenmesser dabei haben, wollte ich mich mal vorher erkundigen, wie es da ausschaut.
Verboten sind die Übertragung, der Erwerb, das Vermitteln an Empfänger und
Empfängerinnen im Inland sowie das Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet von:
c. Messern und Dolchen nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c
Art. 4
c. Messer, deren Klinge mit einem einhändig bedienbaren automatischen
Mechanismus ausgefahren werden kann, Schmetterlingsmesser, Wurfmesser
und Dolche mit symmetrischer Klinge
"The best way to improve the AR-15 is to unscrew the front sight, and put a new gun under it."
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