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Schweiz und Taschenmesser

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    Schweiz und Taschenmesser

    Hallo,

    ich hätte da mal eine Frage an unsere Schweizer:

    Wie steht es in der Schweiz mit dem Tragen/Führen von Messern bzw. Taschenmessern aus? Welche Gesetze gibt es, und was muss man beachten?

    Hintergrund ist ein Resi-Ausflug in die Schweiz, und da von uns einige, ich eingeschlossen ständig ein Taschenmesser dabei haben, wollte ich mich mal vorher erkundigen, wie es da ausschaut.
    Gruß aus dem Kraichgau

    #2
    Ist kein Problem. Bei uns sind sogar die Taschenmesser mit der Einhandöffnung erlaubt... Auch diese zu tragen...
    Ich bin schon Schwizer

    Geboren wurde ich, als mich meine Mutter gebar......
    Auf die Welt gekommen bin ich als ich heiratete.....

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      #3
      trotzdem sollte man beachten:

      Verboten sind die Übertragung, der Erwerb, das Vermitteln an Empfänger und
      Empfängerinnen im Inland sowie das Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet von:

      c. Messern und Dolchen nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c

      Art. 4
      c. Messer, deren Klinge mit einem einhändig bedienbaren automatischen
      Mechanismus ausgefahren werden kann, Schmetterlingsmesser, Wurfmesser
      und Dolche mit symmetrischer Klinge
      "The best way to improve the AR-15 is to unscrew the front sight, and put a new gun under it."
      Zitat von Kerkermeister
      Aber der Deutsche ist und bleibt ein Denunziant.

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        #4
        Hallo und vielen Dank für die Infos.

        Werd ich dann mal so weitergeben.

        Gruß aus dem Kraichgau

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