Im übrigen sehe ich bei der Aktion auch ein großes Problem in Hinblick auf das Grundgesetz. Im speziellen:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Ich glaube daher erstmal daran, dass das nur heiße Luft ist bis ich konkreteres erfahre. Im schlimmsten Fall könnte das noch das BVerfG beschäftigen, nämlich dann, wenn der erste Verurteile Verfassungsbeschwerde einlegt.

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