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    #16
    Moin allerseits,
    Es gibt nur eine "Führungsakte" im Bundeszentralregister!Sehrwohl jedoch 2 Versionen des Zeugnisses!Die " Light" Version, wo nicht alle Vergehen(bis zu einem gewissen Tagessatz)aufgeführt sind und die Vergehen, die nach einer gewissen Zeit gelöscht werden tauchen in der Version auch nicht auf!
    Die andere Version, die gebraucht wird zum Beispiel für den öffentlichen Dienst oder zur Erlangung einer waffenrechtlichen Erlaubnis beinhalten alles, was man jemals auf dem Kerbholz hatte!
    Man möge mich korrigieren!
    Chris
    No place for second best!
    (Accuracy international)

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      #17
      [QUOTE=diesel;33762]

      Ich könnte mir vorstellen, das die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen waren, und deshalb der Sachbearbeiter bei meiner Überprüfung alarmiert wurde.[quOTE]

      Dem ist tatsächlich so. Gleichzeit mit dem Antrag auf das "große" Führungszeugnis ergeht eine Anfrage an die Staatsanwaltschaft, ob derzeit noch schwebende Verfahren gegen den Antragsteller existieren, deren Ausgang vor der Enrtscheidung pro oder contra Erwerbserlaubnis abgewartet werden.

      Zitat von grauwolf Beitrag anzeigen
      Man möge mich korrigieren!
      nööh, ist nicht nötig
      Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

      Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
      , aktueller denn je)

      I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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