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Campingtour durch Europe - Gesetze zu Gas Pistolen im Ausland?

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    Campingtour durch Europe - Gesetze zu Gas Pistolen im Ausland?

    Hallo zusammen

    Im Sommer möchte ich mit meiner Freundin eine zweiwöchige Campingtour mit Auto + Zelt quer durch Europa machen.

    Da wir vorhaben auch mal ausserhalb von Campingplätzen "wild" zu campen habe ich mir eine Schreckschusswaffe samt Gas- und Pfefferpatronen gekauft, für den blöden Fall dass wir mal von einem grösseren Tier oder einem Herumtreiber überrascht werden.

    Erst nachträglich ist mir eingefallen dass es im Ausland garantiert andere Gesetze gibt als hierzulande.

    Weiss vielleicht jemand ob ich nun problemlos einen Gasrevolver im Reisegepäck mitnehmen darf? In welchen Ländern gibt es Probleme? Wie sieht es an der Grenze bei einer Kontrolle aus? Oder wo kann ich das alles nachlesen?

    Für eure Hilfe bin ich schonmal im Vorraus dankbar.

    Grüsse - Stefan

    #2
    in der Schweiz gelten Gas bzw. Schreckschuss-Pistolen/Revolver im Gesetz
    wie echte Waffen, zudem bräuchte es dann noch zusätzlich ein Tragschein

    grundsätzlich würde ich Deine Idee vergessen, handelt Dir nur Ärger ein
    Eventuell siehts mit Pfeffersprays besser aus, europäisch gesehen.

    und öhm... was stelltst Du dir unter "grösserem Tier" denn so vor?
    "The best way to improve the AR-15 is to unscrew the front sight, and put a new gun under it."
    Zitat von Kerkermeister
    Aber der Deutsche ist und bleibt ein Denunziant.

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      #3
      Naja, wenns nur zu dem genannten Zweck dienen soll, gäbe es da bestimmt geeignetere mittel als eine Schreckschusswaffe, zumal deren führen in den meisten Europäischen Staaten nicht so ohne weiteres gestattet ist.
      Zum abwehren von wilden Tieren gibt es z.B.Tierabwehrspray, das sollte für die europäische Fauna eigentlich effektiv genug sein.

      imi-uzi war ja schon schneller .-)
      Bleiben wir ruhig - stark - einig. Auf diese Art werden wir freie Menschen bleiben

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        #4
        Mal abgesehen von der Zweckmäßigkeit sind derartige Selbstschutzwaffen in den Niederlanden nicht erlaubt!

        Ich hoffe, Du weißt, daß auch in Deutschland zum Führen (einsatzbereiten Bei-Sich-Haben) der "kleine Waffenschein" nötig ist ?!

        schutzlos grüßt
        der Gunner
        Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

        Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
        , aktueller denn je)

        I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

        Kommentar


          #5
          Hallo Stafan,

          Falls ihr vorhattet das (kleine) Grossherzogtum Luxemburg zu (durch-) bereisen, kann ich dir nur anraten, deinen Revolver samt Munition zu Hause zu lassen !!

          Fällt alles in Luxmeburg unter Waffenschein und kann bei einer Kontrolle schnell zum Desaster für euch werden, falls du keinen entsprechenden Waffenschein vorzeigen kannst, ... (polizeilich gesprochen: Auto beschlagnahmt (falls mit Auto unterwegs), Personen festgenommen und kurzfristige Anklage (illegaler Waffentransport und Waffenbesitz,...)

          Aus sehr gut informierter Quelle, weiss ich dass in den kommenden Monaten verstärkt solche Kontrollen durchgeführt werden sollen!

          b.t.w. "Wildes Camping" ist in Luxmeburg auch nicht gestattet

          Trotzdem wünsche ich eine schöne Tour!

          Soviel von meiner Seite aus,

          Anarore

          Kommentar


            #6
            In Belgien solltest du das auch besser lassen - und bitte, bleibe beim "wilden Campen" von unseren Weiden. Ist auf jeden Fall gesünder

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              #7
              Moin

              Meine bescheidene Erfahrung hierzu:

              Schreckschußwaffen-/Schußwaffen sind in ganz Westeuropa ein Problem, zumindest wenn man es mit der Exekutive zu tun hat.
              Übrigens sieht es beim Thema Messer nicht besser aus.
              D hat angeblich das schärfste Waffenrecht hierzukontinent, vergessen darf man allerdings nicht den "legal reason", der andererorten i.d.R. gilt.
              Setzt wer eine Waffe (egal, wie geartet, kann ein Schraubendreher sein) ein, und verletzt dabei wen, dann ist er/sie reif.

              Frankreich, Italien.............überall gilt, Finger weg von solchen Spielereien.

              Nun zum "wild Campen". Nicht belehrend, ist als Tip gemeint, lass es.
              Es gibt sehr wohl in Ländern wie Frankreich und Spanien das nicht verbotete "Lagern". D.h. pennen ohne Zelt. Anderenorts ist auch das nicht gerne gesehen. Ausgenommen davon sind fast alle Skandinavischen Länder. Dort gilt das sog. Jedermannsrecht. Man darf nach Rücksprache mit dem Eigentümer fast überall sein Lager (mit Zelt) aufschlagen.

              Das mit der Rücksprache mit dem Eigentümer gilt natürlich für alle anderen Länder auch. Man kann fast überall fragen, ob man stört. Sind die Leute zugänglich wird einem fast immer ein Nachtlager gewährt.

              Wenn man dann den Herren oder die Dame des Hauses noch mit kleinen Geschenken gefügig macht (das ist wie früher bei den Wilden, nur ohne Glasperlen, sprich guter Wein für den Herren, Likörchen oder schöne Blumen für die Dame ) bekommt man nicht selten Nebensächlichkeiten wie Wasser, eine Toilette oder gar Strom dazu.

              Das ganze geht natürlich auch gegen Geld, Camping municipal in F ruft für die Nacht 5€ auf, sanitäre Maßnahmen incl. In Spanien muß man mit den Leuten reden.

              In BeNeLux stelle ich mich gerne auf Weiden , natürlich nach vorheriger Afsprak (ich hoffe das stimmt geschrieben so), und auch dort gilt: you get what you give

              stefan,

              der seit 2003 mim Womo Europa unsicher macht, und vorher natürlich zeltete.
              Nationale Vorschriften zu Waffen, Messern und allem anderen sind schwer zu benennen, da sie meist nur in Landessprache vorliegen. Es sind also nur von mir benannte Erfahrungen.
              Und zu guter Letzt: Deutschland hat eine Rechtsprechung, die Verfehlungen im Ausland national ein zweites Mal ahndet. Will sagen, ein Rechtsbruch (OWI, Straftatbestand) im Ausland wird dann zuhause nachverhandelt. Die sprechen miteinander und teilen sich mit, wer, wo, was gedreht hat.
              Ich war in F schon zweimal inhaftiert, daher weiß ich das.
              Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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                #8
                uiuiui, danke für die vielen und schnellen Antworten.

                Klingt ja übel. Dachte nicht, dass das SO ein Problem ist eine Gaspistole zu haben.
                Dann werde ich das wohl lassen und mir ein Pfefferspray besorgen.

                Nochmals danke und Grüsse - Stefan

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Stefan1982 Beitrag anzeigen
                  Dann werde ich das wohl lassen und mir ein Pfefferspray besorgen.
                  Auch Pfefferspray ist (in Luxemburg) nicht erlaubt ausser für die Polizeikräfte

                  Anarore

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Anarore Beitrag anzeigen
                    Auch Pfefferspray ist (in Luxemburg) nicht erlaubt ausser für die Polizeikräfte

                    Anarore
                    In Belgien ebenfalls. Auch Elektroschocker, Messer usw. sind verboten. Im Falle einer Auseinandersetzung gilt jedes Hilfsmittel als Bewaffnung.

                    Und Notwehr gibt es nur auf dem eigenen umfriedeten Grundstück unter ganz gewissen Voraussetzungen.

                    Sind u.a. verbotene Waffen:
                     Pfeffersprays und ähnliche
                     Wurfmesser
                     Klappmesser
                     Wurfsterne (shuriken)
                     Nunchakus (ohne Ausnahme, d.h. auch jene, die durch Kampfsportler benutzt werden)
                     Schlagringe
                     Butterflymesser
                     Schalldämpfer
                     Elektroschocker
                     Automatische Feuerwaffen (Maschinenpistole/-gewehr)

                    Gesetzliche Bestimmung:
                    Im Gegensatz zum alten Waffengesetz ist jetzt auch der Besitz einer solchen
                    Waffe verboten.

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                      #11
                      Zitat von diesel Beitrag anzeigen
                      Ich war in F schon zweimal inhaftiert, daher weiß ich das.
                      Was hast du gegen Franzosen bzw. warum bist Du da eingesessen?.

                      Hatte es was mit Fussball zu tun?
                      Bleiben wir ruhig - stark - einig. Auf diese Art werden wir freie Menschen bleiben

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                        #12
                        Zitat von Michi Beitrag anzeigen
                        Was hast du gegen Franzosen bzw. warum bist Du da eingesessen?.

                        Hatte es was mit Fussball zu tun?
                        Und gleich 2x??
                        No place for second best!
                        (Accuracy international)

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                          #13
                          Moin

                          Zitat von Michi Beitrag anzeigen
                          Was hast du gegen Franzosen bzw. warum bist Du da eingesessen?.

                          Hatte es was mit Fussball zu tun?
                          Ich habe nichts gegen irgendwen aufgrund seiner Nationalität oder Herkunft. Frankreich bereise ich seit über 30 Jahren gerne.

                          Und nein, mit Fussball habe ich nichts am Hut.

                          Zitat von grauwolf Beitrag anzeigen
                          Und gleich 2x??
                          Das erste Mal war es Verdacht auf Drogenbesitz, das war überhaupt nicht lustig, und ich saß in Mulhouse zwei Tage ein.

                          Das zweite Mal war es unerlaubter Waffenbesitz. Ich hatte um 1990 ein Outdoorbowie mit diesem damals modernen Schlagringgriff dabei. Wenn ich mich recht erinnere, hat es mich 400DM gekostet mich frei zu kaufen.

                          Wichtig bei solchen Sachen ist, das man, wenn es national nochmal zur Sprache kommt, darauf besteht nach deutschem Recht bestraft zu werden (sofern es milder ist). Ich habe damals meine Kohlen zurückbekommen. In D war das Messer legal :-))

                          stefan
                          Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

                          Kommentar


                            #14
                            Hui, wegen nichts also. Lustig ist das wohl vor allem nicht, weil einem durch sowas auch später noch erheblichen Nachteile entstehen können.
                            Bleiben wir ruhig - stark - einig. Auf diese Art werden wir freie Menschen bleiben

                            Kommentar


                              #15
                              Moin

                              Mir sind dadurch keine Nachteile entstanden. Da ich nichts verbrochen habe, bekam ich auch seitens der Behörden in D keine Probleme.
                              Was allerdings tatsächlich interessant war ist, das ich während dieser Zeit mit dem Verdacht wegen der Drogen einen Voreintrag für einen Revolver beantragt hatte. Der zuständige Sachbearbeiter beim Landkreis bestellte mich deswegen zu sich und hinterfragte das Geschehene.
                              Ich weiß nicht, ob es in Deutschland eine sogenannte "zweite Führungsakte" gibt, mein Führungszeignis jedenfalls ist blütenrein.


                              Ich könnte mir vorstellen, das die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen waren, und deshalb der Sachbearbeiter bei meiner Überprüfung alarmiert wurde.

                              stefan
                              Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

                              Kommentar

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