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Grüße nach Luxemburg!
Ich hab mal nach dem Luxemburger Waffengesetz gesucht und finde im Net immer nur das Belgische?! Sind die deckungsgleich?
neugierig grüßt
der GunnerSie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)
Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
, aktueller denn je)
I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)
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Zitat von Gunner Beitrag anzeigenGrüße nach Luxemburg!
Ich hab mal nach dem Luxemburger Waffengesetz gesucht und finde im Net immer nur das Belgische?! Sind die deckungsgleich?
neugierig grüßt
der Gunner
Nee, deckungsgleich sind die auf keinem Fall, es gibt grosse Unterschiede! (Die Einzelheiten müsste ich jetzt mal genauer nachlesen... (keine Zeit/Lust) aber 2 kann ich so frei nennen:
die Belgier haben ein geschriebenes Recht auf Selbstverteidigung mit ihrer (amtlich erlaubten) Waffe, wir Luxemburger auf gar keinem Fall, verstösst direkt gegen das Waffengesetz!
die Belgier kennen keinen Waffenschein (ausser Berufswaffenträger) sonder nur eine Schiesssportlizenz, wir Luxemburger hingegen einen u.a. (Sport-)Waffenschein!
(Ich würde ja gerne das luxemburger Waffenrecht hochzuladen mit diesem Posting hochladen, aber: Die Datei, die Sie anhängen möchten, ist zu groß. Die maximale Dateigröße für diesen Dateityp beträgt 80,0 KB Bytes. Ihre Datei ist 86,3 KB Bytes groß.)...
Bei Interesse: PN an mich, dann maile ich es gerne
LG
Anarore
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Zitat von diesel Beitrag anzeigenMoin
Hartelik welkom.
Das mit dem Waffengesetz würde mich auch interessieren.
In Belgien sah ich schon oft Landkarten, die LUX als Bundesland Belgiens führen.
stefan
Also "Hartelik welkom" ist doch niederländischKlingt dem Luxemburgischen zwar ähnlich und auch wenn wir im Sommer von den Niederländern mit ihren Wohnwagen überrollt werden, so sind es aber zwei einzelne Sprachen
Im Luxemburgischen sagt man "Härzlech wëlkom"
Was du auf den Karten gesehen ist schon richtig: Belgien hat eine Provinz (Province du Luxembourg)!
(Geschichtsmodus on:Sie war mal ein Teil von Luxemburg und wurde 1839 an Belgien abgetreten(btw: die Deutschen (Preussen) haben 1815 auch ein Teil und die Franzosen (1659) bekommen) Geschichtsmodus off)
LG,
Anarore
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Zitat von Anarore Beitrag anzeigendie Belgier haben ein geschriebenes Recht auf Selbstverteidigung mit ihrer (amtlich erlaubten) Waffe, wir Luxemburger auf gar keinem Fall, verstösst direkt gegen das Waffengesetz!
die Belgier kennen keinen Waffenschein (ausser Berufswaffenträger) sonder nur eine Schiesssportlizenz, wir Luxemburger hingegen einen u.a. (Sport-)Waffenschein!
Einige Infos zum Belgischen Waffengesetz hier:
und hier:
Grundsätzlich gibt es bei uns die Waffenbesitzkarte (wird pro Waffe beantragt)
Waffen für die Jagd (für Inhaber einer Jagdlizenz)
Die Sportschützenlizenz (gilt aber nicht für alle Waffen)
Den Waffenschein (zum Tragen der Waffe)
Um eine Waffe zu beantragen (Waffenbesitzkarte) sendet man einen Antrag an den Gouverneur, dem beigefügt eine Einverständniserklärung (aller großjährigen Personen, die mit dem Antragsteller zusammen wohnen), eine Ärztliche Bescheinigung (über die körperliche und geistige Gesundheit), eine Bescheinigung des Besuchs eines Schießstands sowie eine Liste der sich im Besitz findenden Waffen.
Für einige Zwecke (Erbschaft, Sammlung etc.) gibt es Waffenbesitzkarte ohne Munitionserwerb.
Munition sowie NC-Pulver bekommt man mit der Waffenbesitzkarte (mit Munitionserwerb)
Sprengstoffschein etc. ist also nicht nötig
Als Mitglied eines Schießvereins ist jährlich ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen
Das wäre es im Groben
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Zitat von lukas-h Beitrag anzeigenKaliber .50BMG ist in Luxembourgh sicher auch verboten wegen Gefährdung umliegender Staaten(Ja Luxemburg hat ja nur etwa 80 km Nord - Süd und etwa 60km West - Ost, da muss man schons aufpassen
)
Zitat von lukas-h Beitrag anzeigenGrundsätzlich gibt es bei uns die Waffenbesitzkarte (wird pro Waffe beantragt)
Waffen für die Jagd (für Inhaber einer Jagdlizenz)
Die Sportschützenlizenz (gilt aber nicht für alle Waffen)
Den Waffenschein (zum Tragen der Waffe)), oder bin ich falsch informiert??
Überprüft habe ich diese Angaben jedoch (noch) nicht, interessiert mich aber schon, da ich mit dem Gedanke spiele, einem Schützenverein in Belgien beizutreten
(Und für die Grenzüberschreibung gibt es ja dann die europäische Waffenkarte)
LG,
Anarore
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Zitat von Anarore Beitrag anzeigenDie Waffenbesitzkarte gibt es aber nur für in Belgien lebene Schützen, alle anderen (so wie in meinem Fall) bekommen nur eine Sportschützenlizenz. (So zumindest wurde mir dies im Schützenverein erklärt), oder bin ich falsch informiert??
Früher musste ein in Belgien lebender Ausländer 5 Jahre in Belgien leben eher er waffenrechtlich die gleichen Recht wie ein belgischer Eingeborener hatte. Ob sich das geändert hat weiß ich nicht.
Für die Sportschützenlizenz gelten die gleichen Regeln wie für die Waffenbesitzkarte!
Der Unterschied zwischen Waffenbesitzkarte und Sportschützenlizenz:
Bei Besitz auf Waffenbesitzkarte muß jede Waffe einzeln beantragt werden, kostet dann jedesmal ± 90€ (Wenn abgelehnt wird ist das Geld weg = Belgische Staatslotterie)
Mit der Sportschützenlizenz muß nicht jede Waffe erst beantragt werden und es entstehen keine (geringe) Kosten. Andererseits kann man nicht jede Waffe auf Sportschützenlizenz erwerben. Diese ist beschränkt bestimmte Waffen (siehe unten)
Soweit ich weiß braucht man von Luxemburg aus beides nicht um in einem Verein in Belgien Mitglied zu werden und dort zu schießen. Die europäische Waffenkarte sollte dazu ausreichen und eben das jährliche Führungszeugnis für die Mitgliedschaft.
Genaue Auskünfte bekommst du sicher bei der Polizeizone Eifel http://www.eifelpolizei.be/index_f.htm Revierbeamter in BÜLLINGEN
Erwin SCHOLZEN Tel 080 291469
15. MÄRZ 2007 - Ministerieller Erlass zur Festlegung der Liste der für das Sportschießen
bestimmten Waffen, für die Inhaber einer Sportschützenlizenz von der Erlaubnispflicht
befreit sind
Artikel 1 - Die für das Sportschießen bestimmten Feuerwaffen, die in Artikel 12 Absatz 1
Nr. 2 des Gesetzes vom 8. Juni 2006 zur Regelung der wirtschaftlichen und individuellen
Tätigkeiten mit Waffen erwähnt sind, sind, sofern ihr Gebrauch in der Sportschützenlizenz
vorgesehen ist, Folgende:
1. Repetierfeuerwaffen, deren Gesamtlänge mehr als 60 cm oder deren Lauflänge mehr als
30 cm beträgt, mit Ausnahme der langen Repetierfeuerwaffen mit glattem Lauf, deren Lauflänge
weniger als 60 cm beträgt, und der Pumpguns (Vorderschaft-Repetierer),
2. Einzellader-Feuerwaffen mit gezogenem Lauf, deren Gesamtlänge mehr als 60 cm oder
deren Lauflänge mehr als 30 cm beträgt,
3. Einzellader-Feuerwaffen mit glattem Lauf,
4. Einzellader-Feuerwaffen mit Randfeuerzündung, deren Gesamtlänge mindestens 28 cm
beträgt,
5. Feuerwaffen mit zwei nebeneinander oder übereinander montierten Läufen, deren
Gesamtlänge mehr als 60 cm beträgt,
6. spezifisch für das Sportschießen bestimmte Pistolen mit höchstens fünf Schüssen des
Kalibers .22,
7. Waffen, die durch den Verschluss, durch die Laufmündung oder durch die Vorderseite der
Trommel ausschließlich mit Schwarzpulver oder mit Schwarzpulverpatronen und mit getrennter
Zündung geladen werden und deren Urkunde von vor 1890 datiert.
Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt
in Kraft.
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Zitat von lukas-h Beitrag anzeigenDas ist klar, Waffenbesitzkarte in Belgien nur für in Belgien lebende Schützen.
Früher musste ein in Belgien lebender Ausländer 5 Jahre in Belgien leben eher er waffenrechtlich die gleichen Recht wie ein belgischer Eingeborener hatte. Ob sich das geändert hat weiß ich nicht.
Für die Sportschützenlizenz gelten die gleichen Regeln wie für die Waffenbesitzkarte!
Der Unterschied zwischen Waffenbesitzkarte und Sportschützenlizenz:
Bei Besitz auf Waffenbesitzkarte muß jede Waffe einzeln beantragt werden, kostet dann jedesmal ± 90€ (Wenn abgelehnt wird ist das Geld weg = Belgische Staatslotterie)
Zitat von lukas-h Beitrag anzeigenMit der Sportschützenlizenz muß nicht jede Waffe erst beantragt werden und es entstehen keine (geringe) Kosten. Andererseits kann man nicht jede Waffe auf Sportschützenlizenz erwerben. Diese ist beschränkt bestimmte Waffen (siehe unten)
Soweit ich weiß braucht man von Luxemburg aus beides nicht um in einem Verein in Belgien Mitglied zu werden und dort zu schießen. Die europäische Waffenkarte sollte dazu ausreichen und eben das jährliche Führungszeugnis für die Mitgliedschaft.
0 - Nationaler Waffenschein (damit ich überhaupt eine EU-Waffenkarte erhalten kann),
1 - Die EU-Waffenkarte (um die Waffen legal über die Grenze zu überführen),
2 - Entweder eine Mitgliedskarte/ausweis eines der URSTB angehörigen Vereins oder ein belgische Sportschützenlizenz
Soweit mein Kenntnissstand
LG,
Anarore
P.S. Danke für die Erläuterungen (btw: Inwiefern gibt es Unterschiede zu denen einzelnen Provinzen/Sprachgemeinschaften in Belgien bezüglich des Waffengesetz?)
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