ich habe mehrere Kurzwaffen - eine davon mit zwei kaliberkleineren Wechselsystemen - im zugelassenen Waffenschrank deponiert.
Meine Waffenbehörde zählt die Wechselsysteme als vollwertige Waffen. Damit hätte ich eine Waffe mehr als zulässig.
Ich halte Wechselsysteme aber nicht für Waffen im Sinne des Waffengesetzes.
Meines Wissens gibt es momentan keine gesetzlichen Grundlagen, die die geschilderte Problematik erschöpfend beschreiben.
Wer hat nun recht und was könnte ich unternehmen, um mir nicht noch einen Schrank zulegen, ihn festschrauben (Gutachten über Abrißkraft erforderlich) oder eine Waffe verkaufen zu müssen?
Vielen Dank im voraus für die Tips,
ritoboc
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