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wer kennt sich mit bodenfunde aus?

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    wer kennt sich mit bodenfunde aus?

    wer kennt sich rein rechtlich gesehen mit bodenfunde aus ? wann sind es reine schrottsachen wann zählen sie als waffe?

    ich selber habe kein intresse an sowas aber in der letzten zeit hat sich hier ein suchvirus breitgemacht. hier tauchen sachen auf die nur noch aus rost bestehen,andere wiederum machen noch einen sehr massiven eindruck. besonderst die sachen die aus hochmoore gezogen werden . auch gibt es gewisse ecken wo mir immerwieder wenn ich mit meinen hunden im wald bin leute mit sonden über den weg laufen . mir persönlich ist das gebiet zu gefährlich, weil was seit 1945 im boden liegt ist sicher nicht nach vorschrift gelagert und somit mehr wie gefährlich.
    wir haben hinter unseren haus ein bachlauf der jedes jahr nach der schneeschmelze durch hochwasser das bachbett "umgegraben" wird. da kam schon mal eine mänge munition oder orden zum vorschein dieses jahr war es mal us munition 30 06 ,letztes jahr 7,92 kurz sowie große mängen 22lfb.
    diese werden dann bei der polizei abgegeben zum entsorgen.

    #2
    sollte das nicht liegengelassen werden ?
    Macht man sich nicht in Deutschland beim Transport schon möglicherweise strafbar?

    In keinem Fall dürfen Kampfmittelfunde oder kampfmittelverdächtige Funde selbst zur Polizei oder einer anderen Ordnungsbehörde gebracht werden. Entsprechende Funde sind umgehend der örtlichen Polizeidienststelle zu melden, die weitere Maßnahmen - bspw. die Verständigung des Kampfmittelräumdienstes - einleitet. Der Fundort ist ggf. durch den Finder, in jedem Fall aber durch den Eigentümer/Besitzer des betroffenen Grundstückes oder durch die Polizei oder eine andere Ordnungsbehörde abzusichern.
    Vom Erwerb derartiger Gegenstände wird durch die Seitenbetreiber abgeraten, entsprechende Verstöße gegen das WaffenG bzw. SprengG werden mißbilligt.
    "The best way to improve the AR-15 is to unscrew the front sight, and put a new gun under it."
    Zitat von Kerkermeister
    Aber der Deutsche ist und bleibt ein Denunziant.

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      #3
      1. Waffen und Wesentliche Teile von Waffen gelten so lange als Waffe gem. WaffG, bis sie durch einen Berechtigten unbrauchbar gemacht wurden!

      2. Munition darf offiziell nicht bewegt oder abgegeben sondern lediglich markiert und gemeldet werden...
      Man will halt nicht, das Oma Erna Opas scharfe Handgranaten auf die Theke knallt oder Junior die 37mm Panzerspreng Blindgänger in die Wache schleppt

      Auch wenn eine gefundene Waffe nur noch ein klumpen Rost und funktionsunfähig ist, bleibt Sie trotzdem im Sinne des WaffG eine Schusswaffe!
      Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!

      Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.

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        #4
        ausserdem ist in d das suchen mit metall detektoren in fast allen bundesländer rechtlich geregelt, meist sogar verboten! da lief mal ein langer bericht drüber auf n24 oder ntv! also am besten die finger von lassen!!!
        "H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)

        "Anything you do can get you killed, including nothing!" (Murphy's Law)

        "Das Wort eines Mannes ist nur soviel wert wie seine Information" (Verfasser Unbekannt!)

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          #5
          Zitat von HangMan Beitrag anzeigen
          ...da lief mal ein langer bericht drüber auf n24 oder ntv!
          Na, wenn das keine seriösen Quellen sind!

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            #6
            Mir ist nicht bekannt, aus welchem Bundesland du kommst und wo diese Dinge geschehen. Es gibt in jedem Bundesland eine Kampfmittelverordnung die solche Dinge regelt. Grundsätzlich ist das Sondieren nicht verboten jedoch das freilegen von Waffen und Munition und das aneignen ohne Fachkunde und ohne Erlaubnis nach § 20 Sprengstoffgesetz sowie Anmeldung bei der Behörde. Gemäß Kampfmittelverordnung der Länder ist jeder Finder solcher Dinge verpflichtet eine solche Fundstelle der Behörde zu melden. In der Regel werden diese Fundstellen dann von den Kampfmittelbeseitigungsdiensten der Länder als Einzelfundstelle beräumt. Was den Zustand der gefundenen Waffen angeht, kommt es seit der letzten Gesetzesänderung auf den Zerstörungsgrad an ob sie noch unter das KWKG / Waffengesetz fallen oder nicht. Dies kann in Grenzfällen nur ein Gutachter feststellen und beglaubigen.

            Mike
            Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

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              #7
              Zitat von MrSheepy Beitrag anzeigen
              1. Waffen und Wesentliche Teile von Waffen gelten so lange als Waffe gem. WaffG, bis sie durch einen Berechtigten unbrauchbar gemacht wurden!

              [...]

              Auch wenn eine gefundene Waffe nur noch ein klumpen Rost und funktionsunfähig ist, bleibt Sie trotzdem im Sinne des WaffG eine Schusswaffe!
              Das hat sich im neuen WaffG geändert und ist, so wie Du es darstellst, falsch !

              Anlage 1 zum WaffG [ab 01.04.2008 ! ] / Begriffsbestimmungen
              Abschnitt 1
              Unterabschnitt 1
              Schusswaffen
              ...
              1.4.6 dauerhaft unbrauchbar gemacht oder geworden ist eine
              Schusswaffe dann, wenn mit allgemein gebräuchlichen
              Werkzeugen
              die Schussfähigkeit der Waffe oder die
              Funktionsfähigkeit der wesentlichen Teile nicht wiederhergestellt
              werden kann.


              Dies zielt insbesondere auf die beschriebenen Rosthaufen.
              Hat die Korrosion derart stark zugeschlagen, daß die Ex-Waffe nicht wieder gebrauchsfähig gemacht werden kann, unterliegt sie nicht mehr dem WaffG.
              Ob zur Feststellung der gesunde Menschenverstand genügt, sei einmal dahingestellt. Vorrangig betrachtet, ist "Fund-Schrott" koscher.

              belesen grüßt
              der Gunner
              Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

              Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
              , aktueller denn je)

              I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                #8
                in dem berich ging es primär nicht um sondieren um waffen und mun zu finden, sondern um gold und silbermünzen. und wie es aus dem bericht hervorging ist das vorsätzliche suchen danach nicht erlaub um den illegalen handel usw. durch privatpersonen zu unterbinden, da es sich hier um "kulturhistorische" schätze handelt die der "allgemeinheit" gehören.
                soweit ich mich noch erinnere ist das in allen bundesländern gesetzlich geregelt, bis auf bayern...
                "H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)

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                  #9
                  Das große Problem ist jedoch die eigenartige Formulierung dieser Gesetze. In der Brandeburger KMV steht zum Beispiel ... das aufsuchen und sondieren nach Kampfmitteln... Wer jedoch angibt er suche nach Münzen dem kann man gemäß KMV nix ! Oft zieht aber ein erwischt werden, eine Hausdurchsuchung nach sich und da gibts keine Ausreden mehr. Ich war als Fachkundiger schon hin und wieder bei einer solchen dabei um Dinge zuzuordnen und die transportfähigkeit zu bewerten und es ist unvorstellbar was die Leute so aus der Erde holen und oft in Unwissenheit zu Hause lagern oder später bei bei EGUN verticken wollen !

                  Mike
                  Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

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                    #10
                    Ah! Die Änderung im WaffG war mit in der tat neu! Hab auch nicht gedacht, das dort mal was SINNVOLLES reinkommt

                    Danke Dir!
                    Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!

                    Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.

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                      #11
                      ich wohne im oberharz-niedersachsen. ich muß dazu sagen das ich mit den "sondengängern" absolut nix anfangen kann. ich habe auch nicht vor so was zu starten.
                      ich bin nun schon einige jahre hier in den wäldern unterwegs mit meinen husky´s und trainingswagen weil die wollen rennen,das nur am rande.
                      aber es wurde vor einigen jahren ein buch in den umlauf gebracht mit dem namen"der tot im harz" augenzeugen berichten ........... bla bla bla...
                      seit dem ist das hier ,besonderst in den buch beschriebenen stellen ganz schlimm.
                      das ist zb benneckenstein, oderteiche und ex muna in clausthal-zellerfeld. ich weiß auch aus alten unterlagen und tagebücher der wehrmacht und us army das hier noch viele soldaten vermisst werden.
                      das alleine ist schon ein grund um nicht zu "sondeln"
                      was die kleinen funde an mun angeht so wie im bach habe ich eine absprache mit der polizei das ich sammle und die dann abgebe zur vernichtung, weil wenn ich die wegen jeden fund anrufe könnten die hier eine aussenstelle einrichten.
                      meine frage ging nur in die richtung weil ich manchesmal bei e kanone sachen sehe die doch einen recht massiven eindruck machen ."total verbacken" oder "verschlußkopf " fehlt und das bei bodenfund? wie kann das beurteilt werden bei "anbeblichen waffenschrott"?

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