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Bei uns wird Zuhause nur kontrolliert, wenn du Serienfeuerwaffen hast und Sammler bist.
Du stimmst mit Beantragung von Serienfeuerwaffen dieser Kontrolle de facto zu.
Die Kontrollen werden durch Polizisten durchgeführt. Diese suchen dich dann bei Bedarf (wenn du dich sonst der Kontrolle entziehst) aber auch schon mal am Arbeitsplatz auf, um dich für die Kontrolle nach Hause zu begleiten.
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Auszug aus o.g. Quelle:
V. Ergebnis ( Achtung bezieht sich aktuell im o.g. Fall )
Aus obiger Gerichtsentscheidung ergibt sich zweierlei:
1. Verweigert ein Waffenbesitzer den Zutritt zu seinen Wohnräumen, ist es ihm wegen der besonderen Gefahren des Waffenbesitzes zumutbar, seine Waffen außerhalb der Wohnräume in weniger sensiblen Räumen seiner Wohnung oder bei einem Dritten aufzubewahren, damit die Kontrolle erfolgen kann.
2. Kommt der Waffenbesitzer dem nicht nach, ist er in der Regel unzuverlässig, wenn er sich wiederholt ohne überzeugenden Grund der Kontrolle über die Aufbewahrung seiner Waffen entzieht, indem er sich auf das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung beruft.
Fakt ist aber:
Der verdachtsunabhängige Kontrollbesuch stellt faktisch einen Zwang dar, die Unverletzlichkeit der Wohnung aufzugeben,
ist verfassungsrechtlich bedenklich !
Leider ist es rechtlich immer noch nicht final geklärt, was aber höchste Eisenbahn ist.
Zuletzt geändert von Sonnengott; 22.12.2012, 17:53.
Es ist wie bei jedem Gesetz»,
«es wirkt nur bei jenen, die sich daran halten.»
"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
„Die gefährlichsten Massenvernichtungswaffen sind die Massenmedien.Denn sie zerstören den Geist, die Kreativität und den Mut der Menschen, und ersetzen diese mit Angst, Misstrauen, Schuld und Selbstzweifel.“(M. A. Verick)
Hallo Leute
In meinem Umfeld hat es vor ca. 4 Wochen den ersten Kontrollversuch
gegeben, Versuch deshalb, weil der gute Mann "auf Arbeit" war...
Man hat ihm einen Zettel in den Postkasten geworfen: " Waren am xx.xx.xx,
um 18:30 Uhr, zu einer Überprüfung laut "Schlagmichtot" bei ihnen,
haben sie leider nicht angetroffen."
Der Kollege wollte von mir wissen, wie er sich verhalten soll....
Ich habe ihm geraten, die angegebene Tel:Nr. anzurufen und den SB
davon in Kenntnis zu setzen, daß er im Schichtbetrieb arbeitet, es also
vorkommen kann, daß er auch um 18:30 h nicht anwesend ist..
Er hat also angerufen und dem SB einen Termin angeboten.....daraufhin
wurde am anderen Ende der Leitung gelacht und man erklärte ihm,
daß dann ja wohl der vom Gesetzgeber gewünschte "Überraschungsefekt"
nicht mehr gegeben sei. Der SB hat sich dann noch für die Rückmeldung
bedankt........und mein Kollege ist jetzt so "eingeschüchtert" daß er noch
ordentlicher aufräumt als vorher...
Er könnte jetzt bestimmt als Muster-Waffenaufbewahrer herhalten...
Nicht auszuschließen, dass unsere Oberen so verquer denken. Gleichwohl kann ich mir nicht vorstellen, dass sich auch nur EIN Sportschütze/Jäger dadurch ins Bockshorn jagen lässt...
Wenn Du schon Sportschütze/Jäger bist, bestimmt nicht... Aber so manchen Neuen, der noch überlegt wird das abschrecken... Und DAS ist Sinn solcher Aktionen! Mal drüber nachdenken...
Ansonsten seh ich das immernoch absolut entspannt. Würden die natürlich mit 3 Mann auftauchen, dann dürften 2 davon unten warten. Die müssen wirklich nicht mit dem halben Amt durch meine Wohnung latschen!
Ein fader Geschmack bleibt dabei trotzdem... Wie leicht es doch ist das GRUNDGESETZT mal eben ausser Kraft zu setzen... Betrifft ja nicht nur uns Waffenbesitzer! Aber daran denkt der "Rest" ja (noch) nicht...
Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!
Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.
Mehr als ordnungsgemäß aufbewahren geht ja wohl ned, oder sollte man vlt den Schrank zuschweißen ???
In diesem Fall mußt du den Stromkeis für den Raum, in dem dein Tresor steht
mit einem Schlüsselschalter sperren und deine Flex in einem Tresor mir
Zahlenschloß aufbewahren.....
In diesem Fall mußt du den Stromkeis für den Raum, in dem dein Tresor steht
mit einem Schlüsselschalter sperren und deine Flex in einem Tresor mir
Zahlenschloß aufbewahren.....
Gruß Wolf...
Die Flex braucht aber noch nen Fingerabdruckscanner!
Die Problematik ist bekannt und wird in dem Artikel recht gut dargestellt.
Wer sich partout auf das GG berufen will und sich in der jeweiligen Situation nicht arrangieren kann, der muß schlußendlich ein Urteil vor dem Bundesverfassungsgericht anstreben.
Vorher bleibt alles Auslegungssache.
Selbst die Durchführung der Kontrollen wird ja von Amt zu Amt unterschiedlich gehandhabt: einmal der "Überraschungseffekt", zum anderen Terminabsprachen zwischen Amt und Waffenbesitzer.
Von einheitlicher Regelung keine Spur.
Bis zur Höchstrichterlichen Klärung bleibt alles, wie es war: Leben in der Lage.
Meine Tresore stehen im Keller, die eigentlichen Wohnräume brauchen nicht betreten zu werden, und wenn man mich überraschender Weise nicht antreffen sollte, dann kann ich, so man mich denn zuvor nicht informiert, nichts dafür.
Ob meine Lebensgefährtin einer Kontrolle zustimmen wird, entzieht sich meiner Kenntnis
Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)
Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
, aktueller denn je)
....daraufhin
wurde am anderen Ende der Leitung gelacht und man erklärte ihm,
daß dann ja wohl der vom Gesetzgeber gewünschte "Überraschungsefekt"
Sorry "Überraschungseffekt" was bildet man sich ein, was einen da erwartet ?
Ich hoffe das es hierzu endgültig ein (wohlwollendes für unser Hobby) Urteil gibt......
Es ist wie bei jedem Gesetz»,
«es wirkt nur bei jenen, die sich daran halten.»
"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
„Die gefährlichsten Massenvernichtungswaffen sind die Massenmedien.Denn sie zerstören den Geist, die Kreativität und den Mut der Menschen, und ersetzen diese mit Angst, Misstrauen, Schuld und Selbstzweifel.“(M. A. Verick)
Hallo Sonnengott
Zum "Überraschungsmoment" folgende Geschichte (ging hier auch durch
die Presse)
Ein Kommunalpolitiker (Anwalt und Jäger) war in einem Fall verwinkelt,
bei dem es um Vorteilname ging. Eines Tages kommt er von der Jagd nach
Hause, legt seine Büchse auf den Küchentisch und geht ins Bad.
Währenddessen klingelt es an der Tür und die Polizei steht mit einem
Durchsuchungsbeschluss für seine Büroräume vor der Tür. Seine Frau
läßt die Leute nichtsahnend herein, einer bemerkt die Knarre....
den Rest kannst du dir denken.
Man hat ihn schon lange nicht mehr auf einer Jagd gesehen...
da ich hier gerade am Stöbern bin ein kleines Schreiben meines Ober-Grünen-Freundes aus B.-W. allerdings schon etwas älter.
Eigentlich gibt es hier ja nichts mehr anzumerken, wurde ja alles erklärt.
- rechtwidrig aber zu erdulden
- ägern kannst Du die nicht
- mit dem hier beschriebenen rauszögern; Du zahlst nach angefangenen Stunden
Und nun ganz im Ernst: Isch abe keine Klingel, und WILL auch keine, ehrlich
Sehr geehrter Herr N.
vielen Dank für Ihre Anfrage. Beim Thema „Waffenkontrollen“ muss man mehrere Unterscheidungen treffen. Zum einen zwischen verdachtsunabhängigen Kontrollen, die keine Beanstandung liefern und solchen die eine Beanstandung liefern. Vollkommen klar ist, dass bei Beanstandungen eine Gebühr fällig sein muss. Das ist bei Kontrollen in anderen Bereichen nicht anders. Bei verdachtsunabhängigen Kontrollen, welche keine Beanstandung liefern, unterscheiden wir zwischen Jägern und Sportschützen. Jäger schießen im „öffentlichen“ Auftrag und deswegen haben wir uns in der Landtagsfraktion darauf verständigt, hier keine Gebühren zu verlangen. Bei Sportschützen ist die Sachlage allerdings ein wenig anders. Hierbei handelt es sich – auch bei den olympischen Disziplinen – nicht um einen öffentlichen Auftrag sondern um ein privates Hobby mit nicht zu verleugnendem gefährlichem Gerät. Deswegen sind wir hier für eine landeseinheitliche Regelung bezüglich der Gebühren bei verdachtsunabhängigen Kontrollen. Es ist nicht zu vertreten, dass die Allgemeinheit für die Kontrolle eines Hobbys aufkommen muss. Aus ähnlichen Erwägungen fordern wir zum Beispiel, dass bei kommerziellen Veranstaltungen Gebühren für Polizeieinsätze im Zusammenhang mit den Veranstaltungen erhoben werden.
Ich hoffe, ich konnte hiermit Ihre Fragen beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Winfried Kretschmann
Grüße aus der N8
Max
Gruß
Max
Lieber ein Haus im Grünen, als ein Grüner im Haus .....
ich habe die bei mir zuständige Fachabteilung, Polizei-und Waffenbehörde gebeten, Ihnen direkt zu antworten. Unabhängig davon kann ich Ihnen schon jetzt mitteilen, dass in Baden-Württemberg die Gebührenhoheit auf die dem Land nachgeordneten Behörden verlagert wurde. Es gibt mithin auch keine Regelungen mehr zu Gebühren im Waffenrecht auf Landesebene. Entsprechend uneinheitlich sind die Gebührensätze. Jede Waffenbehörde ermittelt ihre Gebühren nach Aufwand selbständig, die werden dann vom jeweiligen kommunalen oder Kreisorgan beschlossen.
Unsere detaillierten rechtlichen Prüfungen ergaben keine Gründe, die gegen eine Gebührenerhebung sprechen, unsere angefragten vorgesetzten Behörden sehen ebenfalls keine rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit unserer Gebührenfestsetzung.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser kurzen Vorabantwort schon einmal aufzeigen konnte, welche Zuständigkeiten im Gebührenrecht in unserem Bundesland zu beachten sind.
Viele Grüße
Das komt vom Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Manheim.
So sieht es eben leider aus. Damit sind für mich die Fronten geklärt, wenn auch zu meiner Unzufriedenheit.
So jetzt iss Schluss
Gruß
Max
Lieber ein Haus im Grünen, als ein Grüner im Haus .....
... Hierbei handelt es sich [...] nicht um einen öffentlichen Auftrag sondern um ein privates Hobby mit nicht zu verleugnendem gefährlichem Gerät. Deswegen sind wir hier für eine landeseinheitliche Regelung bezüglich der Gebühren bei verdachtsunabhängigen Kontrollen. Es ist nicht zu vertreten, dass die Allgemeinheit für die Kontrolle eines Hobbys aufkommen muss.
Aber es ist öffentliches Interesse dies zu kontrollieren - So ein blö@# @rsch*#%#
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