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    #31
    Da bin ich auch schon gespannt, wie das abläuft. Laß Dir nix gefallen, was die ned dürfen !!!
    MfG aus der schönen Pfalz

    Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
    Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

    "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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      #32
      Keine Sorge, ich hab' nicht umsonst Jura im Nebenfach studiert.
      Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)

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        #33
        Es wäre generell mal interessant zu klären, ob man offenkundig sinnlose Behördenzugriffe zu dulden hat und falls man sie nicht duldet, ob dies Folgen für den Verweigernden haben kann....

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          #34
          Solange du einen guten Grund hast die Beamten nicht einzulassen, enstehen dir daraus keine Nachteile. Das kann z.B. der Fall sein, wenn du dich gerade auf den Weg zur Arbeit machen wolltest als sie bei dir klingelten oder wenn du einen anderen wichtigen Termin oder Besuch zu Hause hast.

          Stur auf Art. 13 GG zu pochen nach dem Motto "Ihr dürft hier nicht rein, ätsch!" bringt dagegen nichts. Denn mit der Verankerung der "Nachschau" im WaffG kann dich zwar keiner zwingen, die Behördenvertreter einzulassen wenn du die Unverletzlichkeit deiner Wohnung waren willst. Doch da du dich damit im Sinne des WaffG unkooperativ zeigst und deinen Nachweispflichten nach § 36 III WaffG nicht nachkommst, kann man dir in diesem Rahmen die Unzuverlässigkeit attestieren und die die waffenrechtliche Erlaubnis wiederrufen. Das halte ich zwar in gewissem Sinne für eine indirekte Aushebelung des Art. 13 GG (was ja auch in § 36 III WaffG mehr oder weniger zugegeben wird) und somit fragwürdig. Solange aber das BVerfG hier nicht pro Art. 13 GG und gegen § 36 III WaffG urteilt (was meines Wissens nah bisher nicht der Fall ist), lässt sich dagegen erstmal nur schwer was machen.

          Ich werde euch später mitteilen, wie das Ganze hier so gelaufen ist. Ich bin selber schon neugierig, wer da bei mir kommt und wie die so drauf sind. Solange man mir gegenüber freundlich ist, bin ich das auch. Aber notfalls kann ich auch anders.
          Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)

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            #35
            So, Kontrolle problemlos beendet.

            Es lief ganz locker ab. Zur Kontrolle kamen überpünktlich (sogar 20 min zu früh) mein Sachbearbeiter und sein neuer Kollege. Zuerst fotografierten sie meine beiden Tresore von außen, dann baten sie mich, diese zu öffnen. Asnchließend machten sie jeweils ein Foto im geöffneten Zustand und der Typenschilder (die Fotos der Typenschilder hatten sie zwar schon bei Aushändigung der WBK von mir bekommen, aber was soll's).

            Gefragt wurde ich, ob noch jemand anderes Zugang zu den Waffen hat (nein) und wo mein Schlüssel aufbewahrt wird (alle im B-Schrank der mit Zahlenschloss und Notbatteriezugang geschützt ist, wodurch die Schlüsselei komplett entfällt).

            Dann wurden die Seriennummern meiner beiden Gewehre mit ihren Daten abgeglichen (vor Aushändigung an meinen SB Sicherheitsberprüfung der Waffe! ). Zuguterletzt durfte ich das Protokoll, das der Kollege meines SBs mitschrieb, durchschauen, nachprüfen und unterschreiben.

            Inhalt des Prüfprotokolls aus dem Gedächtnis:

            Das Kontrollblatt hat diverse Kästchen, bei denen man verschiedene Optionen ankreuzen kann, z.B. "Erlaubnisinhaber war persönlich anwesend" (ja/nein), "Waffenschrank war bei Ankunft verschlossen" (ja/nein), "Andere Personen haben ebenfalls Zugang zu den Waffen" (ja/nein, wenn ja wer?) oder "Aufbewahrungsmöglichkeiten sind für die vorhandene Anzahl an Waffen angemessen" (ja/nein). Dann waren die genauen Typen meiner Tresore und die Art der Klassifizierung noch vermerkt. Dann kamen diverse Kommentarfelder und Felder für Anmerkungen, die bei mir gestrichen wurden. Das Protokoll (Resultat: nichts zu beanstanden) durfte ich dann unterschreiben und eine Kopie geht mir dann zusammen mit dem Gebührenbescheid zu.

            Während der Kontrolle plauderten sie dann noch etwas aus dem Nähkästchen. Sie versicherten mir, dass ich in absehbarer Ziet nicht mehr kontrolliert werden würde, da sie den ihnen vorgegebenen Kontrollturnus von 3 Jahren kaum einhalten werden können. Ich habe also für lange Zeit meine Ruhe. Auch erzählten sie mir, wie häufig bereits kleinere Fehler aufgefallen sind, z.B. ein Zahlendreher bei der Seriennummer, die oft schon beim Waffenhändler eingetragen wurden und bisher nie auffielen. Sowas können sie dann direkt korrigieren. Auch weiß ich nun, warum ich mit Termin angeschrieben wurde: einige bekommen vor der Kontrolle eine Anmeldung mit Termin, der Großteil wrid aber wirklich unangemeldet kontrolliert. Die Termine sollen aber dafür sorgen, dass zumindest bei denen, die den Termin zusagen auch wirklich kontrolliert werden kann. Komplett ohne Termine würden sie meist vor verschlossenen Türen stehen und gar keine Kontrollen durchführen können, bzw. im Endeffekt noch viel länger brauchen, bis mal alle durchkontrolliert wurden. Durch die vorherige Anmeldung hätten sie also eine halbwegs gesicherte Kontrolldichte bei immerhin ein paar Erlaubnisinhabern.

            So, ich hoffe dem ein oder anderen von euch hilft der Erfahrungsbericht etwas weiter. Zumindest bei mir dauerte das keine 15 Minuten und die Atmossphäre war sehr entspannt. Mein SB meinte noch, es gefiele ihnen zwar auch nicht, bei anderen Leuten zu Hause reinzuschneien und teilweise in die Wohnräume (wie bei mir) zu gehen - wenn dort die Wafen/Munition aufbewahrt werden - aber sie könnten es leider auch nicht ändern.

            Also alles halb so wild.
            Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)

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              #36
              Zitat von SHADOW Beitrag anzeigen

              Sie versicherten mir, dass ich in absehbarer Ziet nicht mehr kontrolliert werden würde, da sie den ihnen vorgegebenen Kontrollturnus von 3 Jahren kaum einhalten werden können. Ich habe also für lange Zeit meine Ruhe.
              Die Leute sind ja drollig! Seit wann muss denn alle drei Jahre eine Kontrolle der Aufbewahrung stattfinden?!

              Das WaffG erlaubt der Behörde alle drei Jahre das Bedürfnis zu überprüfen, das war's auch schon.
              "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
              Peter Ustinov

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                #37
                Zitat von SHADOW Beitrag anzeigen
                Dann wurden die Seriennummern meiner beiden Gewehre mit ihren Daten abgeglichen (vor Aushändigung an meinen SB Sicherheitsberprüfung der Waffe! ). Zuguterletzt durfte ich das Protokoll, das der Kollege meines SBs mitschrieb, durchschauen, nachprüfen und unterschreiben.
                Hast Du angemerkt, dass es dein freie Wille ist und Du dazu eigentlich nicht verpflichtet bist?

                Gruß, Andreas

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                  #38
                  Zitat von SHADOW Beitrag anzeigen
                  Also alles halb so wild.

                  Falsch! Es ist wild, weil sie in meiner Wohnung nichts verloren haben!!! Egal wie nett der persönliche Kontakt ist, die Nummer stinkt !!
                  ECRA

                  Patronensammlervereinigung

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                    #39
                    "Widerstand ist zwecklos !"

                    Aber wenn Du mal das Vergnügen haben solltest, schreib uns, wies war
                    MfG aus der schönen Pfalz

                    Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
                    Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

                    "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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                      #40
                      Wird bei mir im Kreis nicht passieren. Dort gibt es genau 1 (einen) SB, und der hat mir schon wörtlich gesagt, dass er für Hausbesuche schlicht keine Zeit hat.
                      Es erfolgte ein Nachweis in Bild und Schrift.

                      Abgesehen davon warte ich auf die Verfassungsklage!
                      ECRA

                      Patronensammlervereinigung

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                        #41
                        Aber vlt kommen die Verwaltungen doch mal auf die Idee, z.B. pensionierte Kollegen von Dir dazu einzustellen.
                        Wer weiß das schon..............

                        Kostendeckend arbeiten die dann allemal, als 400,-€ Leute.
                        MfG aus der schönen Pfalz

                        Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
                        Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

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                          #42
                          Zitat von wozzi Beitrag anzeigen
                          Hast Du angemerkt, dass es dein freie Wille ist und Du dazu eigentlich nicht verpflichtet bist?
                          Das siehst Du leider falsch. Der Beschluss des VGH BW vom 3. August legt nicht nur die Rechtmäßigkeit der Kontrollgebühren in BW fest, sondern auch den Abgleich der Seriennummern der Waffen mit der WBK. Da SHADOW in BW wohnt, ist er dazu leider erstmal verpflichtet.
                          "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
                          Peter Ustinov

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                            #43
                            Zitat von Götterbote Beitrag anzeigen
                            Das siehst Du leider falsch. Der Beschluss des VGH BW vom 3. August legt nicht nur die Rechtmäßigkeit der Kontrollgebühren in BW fest, sondern auch den Abgleich der Seriennummern der Waffen mit der WBK. Da SHADOW in BW wohnt, ist er dazu leider erstmal verpflichtet.
                            Danke, wieder was dazugelernt... Gibt es so etwas auch schon für HH?

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                              #44
                              BW ist momentan das einzige Bundesland, wo eine Kontrollgebühr zu entrichten ist und dabei ist die Höhe dieser Gebühr noch nicht einmal einheitlich geregelt. Ob in HH zum Thema Abgleich der Seriennummern mit der WBK bei Kontrollen etwas vorliegt weiss ich nicht.
                              "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
                              Peter Ustinov

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                                #45
                                Kontrollgebühr! Der Begriff läßt einem schon die Nackenhaare schwellen.

                                Das ist ja praktisch schon eine Waffensteuer: Geld, das zwangsweise und ohne gewünschte Gegenleistung abkassiert wird.

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