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Beschuss- Gesetz oder nicht Gesetz

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    Beschuss- Gesetz oder nicht Gesetz

    Mal eine, vielleicht dämliche Frage zum Beschuss.
    Ist es von Gesetzwegen zwingend nötig, einen Beschuss bei einer in der Schweiz beschossenen Waffe, die man importieren will, zusätzlich dazu den Deutschen Beschuss machen zu lassen?
    Die Einen sagen nein, die Anderen sagen unbedingt.
    So viel ich weiss wird der CH Beschuss leider nicht in D anerkannt.
    Der AT Beschuss sehr wohl.
    Hängt sicher mit der EU zusammen.
    Aber die CH ist Schengenraum.
    Wer weiss hier bescheid?
    Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten.
    Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott!
    Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
    dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!
    (Theodor Körner 1791-1813)

    DIE GRÜNEN NEIN DANKE
    Direkte Demokratie
    Ich bin Tolerant

    #2
    Ja, muss beschossen werden.
    Annerkannt werden nur Beschusszeichen der CIP Staaten.

    Beim BA-Ulm gibts auf der HP alle Info´s!

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      #3
      Aha, Danke für den Link.
      Dann ist die Frage wohl hiermit beantwortet.
      Wieso ist die Schweiz kein CIP Staat, bzw. warum wird der Beschuss, der sicherlich in der CH wesentlich genauer ausgeführt wird als in anderen Ländern nicht anerkannt.
      Verstehe ich nicht. Wird wohl wieder so eine "sinnvolle" Waffenrechtssache sein, die ein normaler Mensch nie verstehen wird.
      Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten.
      Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott!
      Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
      dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!
      (Theodor Körner 1791-1813)

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        #4
        [QUOTE=SUdR;25467]
        Ist es von Gesetzwegen zwingend nötig, einen Beschuss bei einer in der Schweiz beschossenen Waffe, die man importieren will, zusätzlich dazu den Deutschen Beschuss machen zu lassen?
        QUOTE]

        Der Beschuss ist absolut nicht nötig, wenn man die importierte Waffe nur auf seine WBK eingetragen haben möchte. Er ist aber nötig, sobald man mit dieser Waffe hier in der BRD auch schiessen möchte.
        "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
        Peter Ustinov

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          #5
          Der Beschuss ist absolut nicht nötig, wenn man die importierte Waffe nur auf seine WBK eingetragen haben möchte. Er ist aber nötig, sobald man mit dieser Waffe hier in der BRD auch schiessen möchte.
          das wirst du in d aber nur auf eine rote wbk dürfen, somit wird der normale jj oder sposchü. da rausfallen!
          "H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)

          "Anything you do can get you killed, including nothing!" (Murphy's Law)

          "Das Wort eines Mannes ist nur soviel wert wie seine Information" (Verfasser Unbekannt!)

          Kommentar


            #6
            Nö! Den K11, den ich aus der Schweiz importiert habe, ist vor dem deutschen Beschuss in meine gelbe WBK eingetragen worden.
            "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
            Peter Ustinov

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              #7
              Beschuss

              Zitat von Götterbote Beitrag anzeigen
              Nö! Den K11, den ich aus der Schweiz importiert habe, ist vor dem deutschen Beschuss in meine gelbe WBK eingetragen worden.
              Bei meinem Grünig und Elmiger Standardgewehr war es genauso. In der Schweiz geholt, an der Grenze angemeldet und ein Riesenchaos verursacht, da sich keiner auskennt. Daheim problemlos in die gelbe WBK eingetragen. Bin dann einige Tage später persönlich ins Beschussamt München gefahren und konnte das Gewehr nach Beschuß sofort wieder mitnehmen.

              Grüße an alle

              Methusalem

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                #8
                Zitat von Götterbote Beitrag anzeigen
                Nö! Den K11, den ich aus der Schweiz importiert habe, ist vor dem deutschen Beschuss in meine gelbe WBK eingetragen worden.
                Klugscheißermodus ein:
                Dann hat Dein SB formaljuristisch einen Fehler begangen, denn da in der WBK "Gelb" nur Sportwaffen eingetragen werden können, muß eine Waffe, die dort verewigt wird, auch sportlich einsetzbar sein.

                Eine Waffe ohne Beschuß ist dies nicht.

                Demnach muß sie vor dem Eintrag beschossen worden sein oder aber auf "Rot" eingetragen werden, denn sonst dient sie nicht "dem von der Erlaubnis umfaßten Zweck" (nämlich dem Sportschießen).

                Klugscheißermodus aus

                Ein Sachbearbeiter ist eben leider nicht immer auch ein Fachbearbeiter.

                federfuchsend grüßt
                der Gunner
                Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                , aktueller denn je)

                I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                  #9
                  Zitat von Gunner Beitrag anzeigen

                  Ein Sachbearbeiter ist eben leider nicht immer auch ein Fachbearbeiter.
                  Die gute Frau ist die Sachgebietsleiterin in der für mich zuständigen Kreispolizeibehörde. Sie hat dort locker 30 Dienstjahre auf dem Buckel und ist die einzige Person, mit der man sich vernünftig unterhalten kann, ohne das man sich Sprüche wie z.B. "Ich als SB'ine bin auch gegen Waffen in privater Hand!" usw anhören muss.
                  "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
                  Peter Ustinov

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