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Waffeneigenbau, aber legal

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    Waffeneigenbau, aber legal

    Hallo an alle,

    als junger Bursche war es mein Wunsch Büchsenmacher zu werden.
    Leider ist alles anders gekommen. Nach meiner Mechanikerausbildung
    habe noch ein Maschinenbaustudium gemacht und bis heute als
    Entwicklungsingeneur gearbeitet. Als Hobby unterhalte ich eine kleine
    feinmechanische Werkstatt mit Fräsmaschine , Drehbank ,eine kleine
    CNC-Fräsmaschine und was sonst noch dazu gehört.
    Nun kurz vor der Rente möchte ich den alten Wunsch, "Büchsenmacher "
    zu sein, verwirklichen. Das soll heissen noch das eine oder andere Gewehr
    zu bauen oder zu reparieren.
    Das ganze soll natürlich legal geschehen. Wer hat auf diesem Gebiet
    Erfahrung? Wie sieht die rechtliche Seite aus ? Was muss ich unternehmen um mir meinen alten Wunsch zu erfüllen?

    Gruss an alle, Karl

    #2
    Wie wäre es erst einmal mit einer Büchsenmacherlehre?

    Gruß David

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      #3
      Du darfst verschieden Sachen aus dem Schwarzpulverbereich ohne Erlaubnis bauen. Das fertige Produkt muß dann aber zum Beschußamt, sofern es geschossen werden soll.

      Die Herstellung aller übrigen Waffen ist genehmigungspflichtig.

      es grüßt fertigwarennutzend
      der Gunner
      Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

      Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
      , aktueller denn je)

      I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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        #4
        Wafeneigenbau

        Das ging aber zack,

        schon mehrere Anworten.

        Hallo Gunner danke für die Antwort.
        Mir ist klar das es nicht ohne Genehmigungen geht. Genau das will ich in
        Erfahrung bringen, welche Proceduren ich da durchlaufen muss.

        mfg Karl
        Zuletzt geändert von Karldergrosse; 28.12.2009, 19:02.

        Kommentar


          #5
          Zitat von Karldergrosse Beitrag anzeigen
          Das ging aber zack,

          schon mehrere Anworten.

          Hallo Gunner danke für die Antwort.
          Mir ist klar das es nicht ohne Genehmigungen geht. Genau das will ich in
          Erfahrung bringen, welche Proceduren ich da durchlaufen muss.

          mfg Karl
          Hallo Karl,

          du hast insgesamt 3 Möglichkeiten.

          Die naheliegenste - allerdings wohl sinnloseste in deinem Falle ist eine Lehre als Büchsenmacher.
          Die gleiche Qualifizierung erhälst du allerdings auch, wenn du nachweislich 3 Jahre bei einem Büchsenmacher gearbeitet hast, und dir so das nötige Fachwissen angeeignet hast.

          Die Kostenintensivste und schwierigste Methode ist eine Prüfung vor der IHK abzulegen.

          Dazu musst du dich mit Fachliteratur eindecken sogut es geht, und in allen Bereichen sehr gut bescheid wissen.
          Nicht nur Herstellung von Waffen, sondern natürlich auch alles was damit in Zusammenhang steht - Gesetzlichkeiten. An wen darf ich verkaufen? Wie läuft so ein Verkauf ab? Welche Listen muss ich führen und wie haben diese auszusehen.

          Sehr komplexe Sache, aber ich denke mit nötigem Ehrgeiz sicher machbar!

          Gruß
          Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

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            #6
            Also wenn ich so eine Infrastruktur hätte, dann würde ich versuchen eine Sten MP als Deko zu bauen. Im MFF hat das auch jemand gemacht und das Ergebniss kann sich sehen lassen. Hier

            Wenn der Lauf aus Vollmaterial wäre und der Verschluss eben nur die äußerliche Kontur hätte wären das dann ja keine Waffenteile. Bitte korrigiert mich falls ich mich irre.
            Mut, Tapferkeit, Treue

            Glück ab, gut Land!

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              #7
              Dank für die Antworten

              Ich habe lediglich daran gedacht ein paar Gewehre für den Eigenbedarf zu bauen. Auf keinen Fall würde ich etwas verkaufen wollen. Es wäre klasse wenn die Sache wie bei den Vorderladerleuten ablaufen könnte. Die Waffe bauen (hier nur den Lauf gekauft) und natürlich amtlich beschießen lassen.


              Zum Dekowaffenbau, wenn ich etwas baue sollte es schon alle funktionen haben.

              Gruss Karl

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                #8
                Moin Karl

                Wie ich lese hast Du eine Mechanikerausbildung, hast dann aufbauend studiert, und im Fach gearbeitet.
                Demnach kannst Du eine "Einzelfallbezogene private Herstellungslizenz für Waffen, bzw. Waffenteile" bei der zuständigen Behörde beantragen.

                Die Ausbildung als Büchsenmacher ist nicht notwendig. Es muß einem gelingen, die Behörde davon zu überzeugen, daß die zeitnah ausgeübte berufliche Tätigkeit den zuverlässigen Umgang mit der gestellten Aufgabe zulässt.

                Ich habe einen, Deinem, ähnlichen beruflichen Background, nur habe ich mal Werkzeugmacher gelernt.

                Meinen Antrag habe ich nun vor mehr als einem Jahr gestellt, und harre der Dinge, die da kommen mögen.

                Das mit dem Beschuß z.B. ist klar, und weil es mir eigentlich zu aufwändig ist, und zu lange dauert, nutze ich die Zeit um Messer zu bauen.

                stefan
                Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

                Kommentar


                  #9
                  Hallo Diesel,

                  Danke für die Antwort, endlich ein Lichtblick.
                  Kennst Du einen Prezidentsfall ? Das würde das Verfahren erheblich erleichtern.


                  Gruss Karl

                  Nachtrag: Habe mich soeben bei der zuständigen Behörde erkundigt. Wenn ich denen einen Prezidentsfall
                  nennen kann, sollte die Genehmigung problemlos erfolgen.
                  Zuletzt geändert von Karldergrosse; 29.12.2009, 10:57.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Karldergrosse Beitrag anzeigen
                    Hallo Diesel,

                    Danke für die Antwort, endlich ein Lichtblick.
                    Kennst Du einen Prezidentsfall ? Das würde das Verfahren erheblich erleichtern.


                    Gruss Karl

                    Nachtrag: Habe mich soeben bei der zuständigen Behörde erkundigt. Wenn ich denen einen Prezidentsfall
                    nennen kann, sollte die Genehmigung problemlos erfolgen.
                    Moin

                    Mir sieht das nicht nach einem Lichtblick aus, schon eher nach dem Anfang eines langen Weges.

                    Einen Präzedenzfall wirst Du dazu nicht finden, da es zur Erlaubnis keine Entscheidung im juristischen Sinne braucht. Somit gibt es auch keinen juristischen Maßstab, der aus einem Urteil rührt.
                    Das wäre so, als bräuchte ein Klempner ein richtungsweisendes Gerichtsurteil, um ein Gewerbe betreiben zu dürfen.

                    Es sieht mir eher so aus, als hätte Dein Zuständiger Sachbearbeiter Probleme mit der Entscheidungsfindung. Vielleicht weiß er nicht worum es geht, vielleicht will er nicht nachschauen.

                    Ich habe für meinen Teil einen formlosen Antrag gestellt, da es hierfür kein Formblatt bei meiner Sb/in gab. Seit dem erkundige ich mich, und sie ist noch beim Hin und Her mit der Handwerkskammer, die Innung hat interveniert..............

                    Ich glaube Du mußt nocheinmal mit Deiner Behörde reden.

                    stefan
                    Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Karldergrosse Beitrag anzeigen
                      Hallo Diesel,

                      Danke für die Antwort, endlich ein Lichtblick.
                      Kennst Du einen Prezidentsfall ? Das würde das Verfahren erheblich erleichtern.


                      Gruss Karl

                      Nachtrag: Habe mich soeben bei der zuständigen Behörde erkundigt. Wenn ich denen einen Prezidentsfall
                      nennen kann, sollte die Genehmigung problemlos erfolgen.

                      Dein " Prezidentsfall" nennt sich § 26 WaffG !!

                      § 26 WaffG
                      Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung
                      Abschnitt 2 (Umgang mit Waffen oder Munition)
                      Unterabschnitt 4 (Besondere Erlaubnistatbestände für Waffenherstellung, Waffenhandel, Schießstätten, Bewachungsunternehmer)



                      (1) Die Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen wird durch einen Erlaubnisschein erteilt. Sie schließt den Erwerb von zu diesen Tätigkeiten benötigten wesentlichen Teilen von Schusswaffen sowie den Besitz dieser Gegenstände ein.

                      (2) Die Erlaubnis ist auf höchstens drei Jahre zu befristen und auf eine bestimmte Zahl und Art von Schusswaffen und wesentlichen Teilen zu beschränken. Personen, denen Schusswaffen zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchung oder für ähnliche Zwecke, die insbesondere eine Bearbeitung oder Instandsetzung erforderlich machen können, überlassen werden, kann die Erlaubnis nach Absatz 1 ohne Beschränkung auf eine bestimmte Zahl und Art von Schusswaffen und wesentlichen Teilen erteilt werden.

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                        #12
                        Ich bleibe dabeihne Lehre zum Büma wird in diesem Ländle niemand Schusswaffen herstellen, glaubst mir einfach!!!
                        No place for second best!
                        (Accuracy international)

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                          #13
                          Erlaubnis

                          Ein Mitglied unserer RAG Schießsport hat eine solche Erlaubnis. Ich habe mich heute mit ihm darüber unterhalten und er sagte mir folgendes:
                          Er ist Maschinenbaumeister und Mühlenbaumeister, also kein Büchsenmacher, hat beim Sachbearbeiter, bei dem er auch seine Waffen beantragt, einen
                          formlosen Antrag für nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung gestellt. Nach einem halben Jahr ist dies auch bewilligt worden, befristet auf drei Jahre.

                          Gruß Methusalem

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von grauwolf Beitrag anzeigen
                            Ich bleibe dabeihne Lehre zum Büma wird in diesem Ländle niemand Schusswaffen herstellen, glaubst mir einfach!!!
                            genau so sieht es aus!

                            Gruß David

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von Methusalem Beitrag anzeigen
                              Ein Mitglied unserer RAG Schießsport hat eine solche Erlaubnis. Ich habe mich heute mit ihm darüber unterhalten und er sagte mir folgendes:
                              Er ist Maschinenbaumeister und Mühlenbaumeister, also kein Büchsenmacher, hat beim Sachbearbeiter, bei dem er auch seine Waffen beantragt, einen
                              formlosen Antrag für nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung gestellt. Nach einem halben Jahr ist dies auch bewilligt worden, befristet auf drei Jahre.

                              Gruß Methusalem
                              Da bin ich mal gespannt auf die Reaktion von Diesel, der ja schon seit geraumer Zeit auf eben diese Erlaubnis wartet!!
                              No place for second best!
                              (Accuracy international)

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