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Munitionsaufbewahrung - Frage

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    Munitionsaufbewahrung - Frage

    Ist es eigentlich legitim, Munition, die man als Sportschütze erworben hat, ausserhalb seiner Wohnung zu lagern?
    Ein Bekannter hat mir folgende Frage gestellt, die ich eigentlich mit ja, ist erlaubt beantworten würde. Bin mir aber nicht sicher.
    Und zwar möchte er Munition in einer Bw Alukiste in seiner Werkstatt lagern.
    Die Werkstatt hat ein Alurolltor und ist mit einem Schloss versperrt.
    Ist das legal Mun. so zu lagern?
    Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten.
    Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott!
    Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
    dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!
    (Theodor Körner 1791-1813)

    DIE GRÜNEN NEIN DANKE
    Direkte Demokratie
    Ich bin Tolerant

    #2
    Das Behältnis muss über ein Schwenkriegelschloss verfügen, eine Alukiste mit Vorhangschloss reicht nicht, auch wenn der Raum verschliessbar ist!!
    Gruss Chris
    No place for second best!
    (Accuracy international)

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      #3
      bitte bedenken:
      werkstatt ist aber kein "ständig bewohntes gebäude", daher sollte man das noch berücksichtigen! ausserdem bist du da ja nicht gemeldet/wohnhaft!!!
      Zuletzt geändert von HangMan; 08.12.2009, 14:43.
      "H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)

      "Anything you do can get you killed, including nothing!" (Murphy's Law)

      "Das Wort eines Mannes ist nur soviel wert wie seine Information" (Verfasser Unbekannt!)

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        #4
        Nein, im Normalfall nicht. Der SB kann aber eine besondere Verwahrung (Tresor) oder eine Höchstmenge festlegen. Auf keinenfall wird er eine nicht verankerte Kiste zulassen!
        Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!

        Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.

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          #5
          Der SB kann aber eine besondere Verwahrung (Tresor) oder eine Höchstmenge festlegen.
          bezogen auf "lagerung in der werkstatt? dann:
          rechtliche grundlage? kann ich so im gesetz nicht sehen!
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            #6
            Steht auch so nicht im Gesetz, das ist korrekt! Bei einem unserer Vereinsmitglieder wurde aber zumindest schonmal ein Tresor gefordert, da das Gebäude in dem die Munition gelagert werden sollte nicht dauerhaft bewohnt war.
            Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!

            Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.

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              #7
              Gebäude in dem die Munition gelagert werden sollte nicht dauerhaft bewohnt war.
              das ist ja genau der knackpunkt den ich meinte...
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