In der Bundesrepublik Deutschland wurden in den letzten Wochen mindestens drei Hausdurchsuchungen bei Leuten vorgenommen, die Dekowaffen nach Frankreich versendet haben. Die Waffen waren in allen drei Fällen nach deutschem Recht ordnungsgemäß abgeändert, was in den Verfahren auch von Polizeiseite absolut unstreitig ist (daher ist jede Debatte über diese Frage sinnlos). Und der Verkauf erfolgte in allen drei Fällen über das Auktionshaus Egun.
Ich habe Egun auf das dahinter liegende Problem bereits lange vor der ersten Durchsuchung hingewiesen, leider nur mit mäßigem Erfolg. Es ist tatsächlich so, daß in Frankreich nur solche Waffen als deaktiviert gelten, die auch in Frankreich abgeändert wurden. Ist die Waffe in Deutschland abgeändert worden, wird sie so lange so behandelt als sei sie noch schußbereit bis eine Überprüfung durch das französische Beschußamt stattgefunden hat. Da die erst möglich ist, wenn die Waffe schon in Frankreich ist, gelten für den Export der Waffen nach Frankreich dieselben Vorschriften wie für den Export einer scharfen Waffe. D.h. der Käufer hat das berühmte EU-Formular vorzulegen. Wenn er das nicht hat, kein Versand.
Was die Sache so dramatisch macht, ist der Umstand, daß in Frankreich noch verschiedene Kaliber als Kriegsmunition gelten, die bei uns da schon seit über 30 Jahren raus sind. Ein Verstoß ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern sowohl nach deutschem als auch nach französischem Recht eine Straftat - und zwar eine, auf die in beiden Ländern Gefängnis steht.
Was die drei Durchsuchungen der letzten Wochen so interessant macht, ist der Umstand, daß in keinem der drei Fälle Zufallsfunde aus beschädigten Postsendungen Ausgangspunkt der Ermittlungen waren. Egun steht inzwischen offenbar nicht mehr nur unter Überwachung der amerikanischen ATF sondern auch von französischen Polizeibehörden. Und die ATF setzt bekanntlich auch Testkäufer ein ...
Vor diesem Hintergrund kann ich daher jeden nur eindringlich vor dem Versand von Dekowaffen nach Frankreich warnen. Leider ist Egun entweder nicht bereit oder nicht fähig, die Gebotsabgabe ausländischer Bieter zu unterbinden, wenn der Verkäufer den internationalen Versand in seinen Auktionsbedingungen ausgeschlossen hat. Vor diesem Hintergrund muß jeder selbst darauf achten, nicht unter die Räder zu kommen.
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