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Waffenrechtliches Bedürfnis

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    Waffenrechtliches Bedürfnis

    Hallo an alle, ich ziehe jetzt bestimmt den Zorn einiger auf mich denn darüber wurde bestimmt schon geschrieben! Aber ich finde es nicht!!! Also wenn ich eine WBK beantragen will brauche ich ja die obengenannte Bedürftigkeit. Diese wird mir nach Aussage meines SLG-Leiters nach 18 mal schießen in 12 Monaten ausgestellt. Nun habe ich aber auch schon gehört das 12 Einträge, z.B. an einem Tag mit unterschiedlichen Waffen, z.B. Glock 17 und H&K USP macht gleich zwei Einträge, oder einen, weil an einem Tag geschossen? Im Handbuch vom BDMP welches ich hier durchwühle steht unter §2 Grundsätze sogar was von zwei Monate Mitglied im BDMP und während dieser Zeit regelmäßig Schießsport betreiben. Ich meine ich will ja gerne 12 Monate Mitglied im BDMP sein bevor ich beantrage, aber wieviele Einträge an wievielen Tagen müssen es denn nun genau sein! Danke für eine Antwort im voraus.

    Gruß Thomas


    >>>ICH DENKE ICH WILL AUCH SCHWEIZER WERDEN!<<<
    P30L V3 & Glock 17 & Uhl WS .22
    DSB & BDS

    #2
    Also bei uns wird unterschieden in Lang und Kurzwaffen. In meinem Schießbuch wird dies dann auch noch in KK und GK unterschieden. Wenn ich jetzt 2 GK Kurzwaffen schieße, dann habe ich dort nur die möglichkeit 1x GK anzukreuzen und unterschreiben zu lassen. Ich denke aber es dreht sich mit dem eintrag in erster linie darum, dass man am Training in einer bestimmten Klasse teilgenommen hat.

    Gruß David

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      #3
      Du brauchst mind.:

      - 12 Monate VERBANDSzugehörigkeit
      - 18 Schiesstermine pro Jahr
      - oder 12 Termine, wenn regelmässig einmal im Monat geschossen wurde
      Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!

      Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.

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        #4
        Jo, 2 verschiedene Waffen der gleichen Klasse gehen meines Wissens nach auch nicht auf 2 Einträge im Schießbuch. Wäre aber cool. dann hätte ich noch viiieeel mehr als meine 29 Einträge seit April.

        Grüße vom Thomas, der auch gerne Schweizer werden würde
        Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)

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          #5
          ich mach mal weiter weil vom Thema ähnlich: Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe ( § 14 WaffG).

          Ich habe eine Frage: wenn ich die gelbe WBK beantrage, was muss ich unter Punkt 1 ausfüllen (von den Angaben zu meiner Person abgesehen. Das kriege ich hin denke ich)? Und zwar woes um Angaben zur Waffe geht. Das betrifft doch "nur" die grüne WBK?

          Zuletzt geändert von Dzilmora; 13.02.2012, 07:22.

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            #6
            Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
            Das betrifft doch "nur" die grüne WBK?
            Nein, es geht schon um die gelbe WBK. Du trägst dort am besten ein Ordonnanzgewehr ein, das Du noch nicht hast und die Disziplin, mit der Du diese Waffe in deinem Verband schießen darfst. Du bekommst nachher eine gelbe WBK ohne Voreintrag auf die vorher beantragte Waffe. D.h., wenn Du den Schein hast, kannst Du eine andere Waffe kaufen.
            Der Rest mit der Anlage ist auch nur vorrauseilender Gehorsam. Da Du aber einen Bedürfnisnachweis von deinem Verband brauchst, mußt Du dich leider daran halten. Über die Kopien der WBK's habe ich mich damals auch beim BDMP tierisch aufgeregt.

            Gruß
            Jens
            "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
            Peter Ustinov

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              #7
              alles Klar und vielen Dank.

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