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    welcher Verband??

    Hallo,
    ich hätte da mal ne kleine Frage, habe ich indirekt auch schon in der Vorstellungsrubrik geäußert. Also, unter welchem Verband habe ich denn welche Disziplinen zur Auswahl?? Ich gehöre dem badischen Schützenbund an, welcher dem DSB unterliegt. Was darf ich nun genau schießen, bzw für was bekomme ich ne Bedürfnisbescheinigung???? Ich frage desshalb, weil ich mich sehr für eine GK SL-Büchse interessiere. Da ich jedoch erst 21 bin, stünde mir noch eine MPU bevor.Wenn Ihr jetzt allerdings sagt, das es in meinem Verband keine passende Disziplin gibt, kann ich mir den Stress wegen der MPU sparen, was ich allerdings nicht hoffe.
    Ich hoffe jemand kann mir helfen..

    #2
    Ich muss Dich da leider enttäuschen, in Deinem Verband gibt es keine Disziplin für Großkaliber-Sebstladegewehre.

    Gruß

    Michael
    sigpic

    “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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      #3
      Verdammt, das hör ich jetzt nicht gerne..trotzdem danke für die schnelle Antwort was gibt es denn im Großkaliber Bereich?? Also Ordonnanz habe ich schon geschossen, auch wettkampfmäßig. Ebenso Revolver 357Mag.Unter welchen Verbänden ist es denn möglich?? Ich will mich noch nicht so einfach damit abfinden, ich habe mir eine SL Büchse in den Kopf gesetzt, also werde ich irgendeinen Weg finden müssen..

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        #4
        Zitat von rrwilly Beitrag anzeigen
        Verdammt, das hör ich jetzt nicht gerne..trotzdem danke für die schnelle Antwort was gibt es denn im Großkaliber Bereich?? Also Ordonnanz habe ich schon geschossen, auch wettkampfmäßig. Ebenso Revolver 357Mag.Unter welchen Verbänden ist es denn möglich?? Ich will mich noch nicht so einfach damit abfinden, ich habe mir eine SL Büchse in den Kopf gesetzt, also werde ich irgendeinen Weg finden müssen..
        An Verbänden fallen mir da spontan ein:

        BDS
        BDMP
        DSU
        Reservisten

        Gruß

        Michael
        sigpic

        “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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          #5
          Dann bleibt dir wohl nur die zweit Mitgliedschaft in einem BDS, DSU oder BDMP Verein übrig, wenn Du ein Selbstladegewehr schießen willst

          Gruß David

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            #6
            Ähem:

            Zitat von Firestarter Beitrag anzeigen
            An Verbänden fallen mir da spontan ein:

            BDS
            BDMP
            DSU
            Reservisten Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. aka VdRBw

            Gruß

            Michael
            pingelig grüßt
            der Gunner
            Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

            Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
            , aktueller denn je)

            I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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              #7
              Nun die Reservisten fallen raus, da ich keinen Wehrdienst geleistet habe....Bandscheibenvorfall mit 19.... Wenn ich mich in einem anderen Verband anmelden würde, müsste ich mich dann auch bei einem anderen Schützenverein anmelden, oder geht das auch so irgendwie?? Theoretisch könnte ich ja dann meine Trainingseinheiten auf meinem jetzigen Schießstand ausüben, und Wettbewerbe als Gastschütze schiessen?? Ich weiß das unser Schiessstand für großkalibrige Waffen zugelassen ist.

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                #8
                Zitat von rrwilly Beitrag anzeigen
                Nun die Reservisten fallen raus, da ich keinen Wehrdienst geleistet habe....Bandscheibenvorfall mit 19.... Wenn ich mich in einem anderen Verband anmelden würde, müsste ich mich dann auch bei einem anderen Schützenverein anmelden, oder geht das auch so irgendwie?? Theoretisch könnte ich ja dann meine Trainingseinheiten auf meinem jetzigen Schießstand ausüben, und Wettbewerbe als Gastschütze schiessen?? Ich weiß das unser Schiessstand für großkalibrige Waffen zugelassen ist.
                das ist so nicht ganz richtig, auch Ungediente können dem VDRBW beitreten und zwar als Förderer mit annähernd gleichen Rechten und Pflichten!
                Gruss Chris
                No place for second best!
                (Accuracy international)

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                  #9
                  Zitat von grauwolf Beitrag anzeigen
                  das ist so nicht ganz richtig, auch Ungediente können dem VDRBW beitreten und zwar als Förderer mit annähernd gleichen Rechten und Pflichten!
                  Gruss Chris
                  Seit dem die Teilnahme an Veranstaltungen zur Förderung Militärischer Fähigkeiten (FMF) für Förderer (Zivilisten) nicht mehr möglich ist, ist der Verband sehr unattraktiv für Ungediente geworden. Selbstverständlich besteht auch für das ungediente Mitglied die Möglichkeit einer RAG Schießsport beizutreten. Das mit „allen Rechten und Pflichten“ leitet sich aber doch eher aus der Definition einer DVag (dienstlichen Veranstaltung) ab. Da man während einer DVag halt Soldat mit allen Rechten und Pflichten ist. Ansonsten wäre es ja auch nicht möglich mit dem MG3 vollautomatisch auf Mann-Scheiben zu schießen. Für Jemanden, der nie Soldat war steht diese Option nicht mehr zur Verfügung! Besondere Gästeschießen usw. mal ausgeklammert.

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                    #10
                    So, bin nun grade voll happy, ich hab ne Lösung gefunden....
                    Also nachdem ich meinen Schützenkameraden gefragt habe wie das bei uns läuft, sagte er es is nicht möglich eine SL-Büchse bei uns zu schießen (Is schon ewig dabei und wesentlich älter als ich),hat mir aber zum Vorstand geraten, dann bin ich natürlich gleich hingefahren, er meinte das selbe, er war sich aber schonmal nicht ganz sicher,und hat mich zum Jugendleiter geschickt...Siehe da...Also ab zum Jugendleiter und der hat mir dann erzählt, das sich in unsrem Verein kürzlich eine Gruppe gebildet hat(wird von unsren Traditionsschützen zwar "Ramboschützengruppe" geschimpft, aber das ist mir und den Anderen herzlich egal! ), welche Mitglied beim GSVBW is, also BDS. ich muss mich halt zusätzlich in dieser Gruppe anmelden, ein paar Euros mehr im Jahr bezahlen, bekomme noch nen Ausweis, und dann darf ich meinem Traum nen großen Schritt entgegen kommen. Als nächstes steht also die MPU an. Weiß jemand ob hier meine Schießbucheinträge vom BSD noch zählen, oder muss ich jetzt auch wieder ein Jahr warten bis ich mein Gewehr beantragen kann???Ja ich weiß ich hab sehr viele Fragen...sorry

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                      #11
                      Dafür ist das Forum da! Da Du einem zusätzlichen Verband beitritst, hast Du auch wieder 12 Monate Wartezeit. Du kannst aber trotzdem in Deinem "Grundverband" ein Repetiergewehr oder eine Kurzwaffe beantragen. Nur die 2/6er Regel nicht vergessen!
                      Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!

                      Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.

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                        #12
                        Hm, das mit den 12 Monaten habe ich fast befürchtet, naja. Muss ich halt durch. Wenn ich die Mpu mache, kann ich ja auch die Waffen von meinem Vater mitnehmen, im Moment darf ich die ja ohne Ihn nicht transportieren, oder doch??Gerade eben habe ich meinen Antrag für ein KK Gewehr über den BSV fertiggemacht, dann muss ich mich halt mit diesem ein Jahr lang zufrieden geben. Die MPU ist ja nicht zeitlich befristet oder?? Wenn ich die machen würde und auch bestehen, dann würde ich doch waffenrechtlich wie ein 25 Jähriger behandelt werden oder nicht?

                        Hoffentlich sind dann in einem Jahr noch die GK-Sl-Gewehre für Sportschützen verkäuflich, bei der momentanen "Amokwelle".....Zum Kotzen diese verdammten Psychopathen....

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                          #13
                          Hallo rrwilly,

                          solange Du keine eigene WBK hast, solltest Du tunlichst auch keine Waffe transportieren.
                          Das "Ausleihen" von Waffen ist nur "Berechtigten" (=WBK-Inhaber) untereinander erlaubt.

                          Ganz einfach gesagt: Kein Schein- überhaupt keine (Feuer-)Waffe !

                          Hast Du erst mal einen eigene WBK, dann ist es egal, welche (legale!) Waffe Du Dir zum Sportschießen ausleihst. Diese darfst Du dann natürlich auch transportieren.

                          berechtigte Grüße
                          vom Gunner
                          Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                          Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                          , aktueller denn je)

                          I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                            #14
                            @Gunner ich habe doch eine WBK, nur bin ich halt erst 21 und habe bisher noch keine MPU für Großkaliberrwaffen abgelegt. Die Frage war die, ob ich mit 21 also Berechtigung für KK Waffen mit meiner grünen WBK auch die GK Waffen (legal natürlich)von meinem Vater zum Schießstand, ohne dessen Beisein transportieren, und dort benutzen darf.

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                              #15
                              Zitat von rrwilly Beitrag anzeigen
                              @Gunner ich habe doch eine WBK, nur bin ich halt erst 21 und habe bisher noch keine MPU für Großkaliberrwaffen abgelegt. Die Frage war die, ob ich mit 21 also Berechtigung für KK Waffen mit meiner grünen WBK auch die GK Waffen (legal natürlich)von meinem Vater zum Schießstand, ohne dessen Beisein transportieren, und dort benutzen darf.
                              Nein!!!
                              No place for second best!
                              (Accuracy international)

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