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    Positionspapier

    1
    Ist ein restriktives Waffengesetz oder ein
    Totalverbot von Feuerwaffen, in der Hand
    von Bürgern, geeignet Straftaten zu
    verhindern?
    Nach dem unglückseligen Amoklauf an der
    Albertville-Realschule in Winnenden am
    11.März 2009 entbrannte eine kontroverse
    Diskussion zur Verschärfung des Waffenrechts
    der Bundesrepublik Deutschland. In
    berüchtigter „Schnellschuss-Manier“ wurde
    insbesondere durch die GRÜNEN und der
    LINKS-Partei Anträge zur Gesetzesänderung
    in den Deutschen Bundestag
    eingebracht. Die eingebrachten Vorschläge
    wurde mittlerweile durch den Deutschen
    Bundestag am 18. Juni verabschiedet.
    Art – und Ablauf lassen die Vermutung zu,
    dass es sich hierbei um eine Anlassgesetzgebung
    handelt.
    Was nachdenklich stimmt –und damit ist
    nicht die Diskussion „Kann man etwas
    verbessern, muss sich etwas ändern?“ an
    sich gemeint, sondern die Art und Weise
    ohne Berücksichtigung entsprechender
    Fakten. Lediglich die FDP lässt eine
    sachlich orientierte Diskussion erkennen
    und vertauscht nicht Ursache und Wirkung.
    Das diese Änderungen mit heißer Nadel
    gestrickt wurden und weder eine Verbesserung
    der Inneren Sicherheit bewirken
    werden noch der Sache dienlich sind, liegt
    auf der Hand.
    Bereits Ministerpräsident Günter
    OETTINGER mahnte im April 2009 zur
    Sachlichkeit und keinen überstürzten
    Aktionismus. So sollte erst nach der
    Bundestagswahl im September 2009 die
    entsprechenden Expertengremien ihre
    Ergebnisse vorlegen und die politische
    Umsetzung beginnen1.
    Die vorliegende Schrift soll helfen die
    Diskussion zu versachlichen und aufzeigen,
    dass ein liberales Waffenrecht nicht
    zwingend eine Zunahme der
    Schusswaffenkriminalität bedeutet.
    Was ist denn nun so schlimm daran, würde
    man Waffen in Privatbesitz generell
    verbieten? Es kann doch nicht geleugnet
    werden, dass von Schusswaffen Gefahren
    ausgehen. So oder so ähnlich hört man
    Bürger und Politiker reden. Plakative,
    unsachliche und nur emotional gestrickte
    Forderungen auf diversen Homepages wie
    z.B. des Aktionsbündnis Winnenden oder
    Keine Mordwaffen als Sportwaffen führen
    die dort immer wieder betonte „notwendige
    und sachliche Diskussion“ schlichtweg ad
    absurdum. Sie basieren ausschließlich auf
    dem Grundsatz: Was mir nicht passt muss
    verboten werden und entsprechen in etwa
    dem Niveau der Forderung bei immerhin
    4.467 Verkehrstoten 2 in der Bundesrepublik,
    den Kraftfahrzeugverkehr
    verbieten zu wollen.
    Das schlimme an solchen Forderungen und
    der einsetzenden Anlassgesetzgebung ist
    aber, dass damit der schrittweise
    Ausverkauf der Demokratie beginnt. Heute
    sind es Schusswaffen, morgen die
    Geschwindigkeitsbegrenzung auf der
    Autobahn. Entscheidend ist aber, dass ein
    restriktives Waffengesetz (WaffG)
    keinesfalls eine Senkung von Straftaten
    bewirken wird, da es als Verwaltungsgesetz
    hierzu weder gedacht noch bestimmt ist.
    Warum empirische Untersuchen und
    nachgewiesene Zahlen offensichtlich
    niemand in dieser Republik hören will und
    munter sogar erwiesene Falschaussagen
    ungestraft verbreiten werden, ist mir
    allerdings ein Rätsel.
    Eine Diskussion um Senkung der
    Kriminalität ist notwendig und wünschenswert,
    muss aber auch ALLE Fakten berücksichtigen
    und nicht nur spekulativen Forderungen,
    wie z.B. ausschließlich die
    Restriktion des WaffG umfassen.
    Die nachstehenden Fakten sind zu
    berücksichtigen wenn es um die Ausübung
    des Sports, der Ausübung der Jagd, aber
    auch um das berechtigte Interesse des
    Einzelnen geht, was den Selbstschutz
    anbelangt, verbunden mit dem Wunsch eine
    2
    Schusswaffe Gesetzeskonform erwerben zu
    können. Das der Staat das Gewaltmonopol
    besitzt und für den Schutz seiner Bürger zu
    sorgen hat, ist die eine Seite. Das individuelle
    und im Grundgesetz verankerte
    Recht auf körperliche Unversehrtheit und
    das ausdrücklich durch den Gesetzgeber
    manifestierte Recht auf Notwehr, die andere
    Seite.
    Der Gedanke und die Betrachtung der
    Selbstverteidigung ist zulässig und muss
    sachlich diskutiert werden.
    Tatsache aber in der politischen Landschaft
    ist, ablenkend von der teilweisen Unfähigkeit
    des Staates die steigende Kriminalität, die
    Gewaltbereitschaft und eine zunehmende
    Brutalisierung in den Griff zu bekommen,
    dass schnelle plakative Scheinlösungen
    bevorzugt werden anstatt nachhaltige
    Erfolge zu erzielen.
    Bei allem Verständnis für die Opfer der
    beiden spektakulären Amokläufe 2002 in
    Erfurt und 2009 in Winnenden werden
    jedoch durch die Behauptungen z.B. des
    Aktionsbündnis Winnenden weder die feststehenden
    Fakten noch entsprechenden
    Untersuchungsergebnisse berücksichtigt.
    Auch die „pseudowissenschaftlichen
    Fakten“ der Britischen Organisation Gun
    Control Network von Dr. Mick North 3
    entpuppen sich bei genauer Auswertung
    des offiziellen britischen Zahlenmaterials
    schlichtweg als falsch. Wer so arbeitet ist in
    höchstem Maße unseriös und merkt im
    Grunde nicht dass man nur vor den Karren
    der Anti-Waffenlobby gespannt wird. Hieran
    ändern auch die auf die Tränendrüse
    drückenden öffentlichen Briefe 4 des Aktions
    Bündnis Winnenden an Medien und Politik
    nichts.
    Wie auch immer, alle aber verhalten sich so,
    als ob nur durch eine restriktive Auslegung
    des WaffG oder dem Waffenverbot in
    privater Hand die ausufernde Kriminalität in
    den Griff zu bekommen ist.
    Ich persönlich weigere mich aber zu
    glauben, dass ein seriöser Politiker seine
    Entscheidung von Marktschreiern abhängig
    macht, anstatt sich von Fakten leiten zu
    lassen. Diese Schrift will dazu beitragen
    sachgerecht zu informieren und richtet sich
    an Politiker aller Fraktionen sowie an alle
    interessierten Bürger.
    Im Folgenden werde ich belegen, dass ein
    restriktives WaffG kein Heilmittel und keine
    Lösung darstellt, damit Gewaltkriminalität
    abnimmt und Amokläufe verhindert werden.
    Da die Grundaussage der gegen Waffen
    abgeneigten Politikern (Warum eigentlich?)
    aller Parteien ständig gebetsmühlenartig
    wiederholt werden, muss an dieser Stelle im
    Superwahljahr 2009 deutlich zum Ausdruck
    gebracht werden, dass Legalwaffenbesitzer
    auch Wähler sind und mit ca. 4 Millionen
    Stimmen gerade 2009 zur Wahl gehen
    werden.
    Wir sind nicht die Prügelknaben der Nation
    und es muss endlich Schluss sein uns als
    Spinner und gemeingefährliche Idioten
    hinzustellen. Der Schutz des Individums ist
    bereits im Grundgesetz verankert und ein
    hohes Gut. Aber nach der Verschärfung des
    WaffG vom 18.Juni 2009 hat ein Legalwaffenbesitzer
    nunmehr weniger Rechte als
    ein Krimineller. Ist das im Sinne des
    Rechtsstaates und der Demokratie?
    Hier nun die Fakten als Grundlage der
    Diskussion.
    Behauptung 1: Durch das Verbot von
    Waffen (in Privathand) in Großbritannien
    im Jahr 1997 ist die Schusswaffenkriminalität
    in Großbritannien deutlich
    gesenkt worden.
    Am 13. März 1996 tötete der Amokschütze
    Thomas Hamilton in der Schule im
    schottischen Dunblane 16 Kinder und ihre
    Lehrerin. Als Folge des öffentlichen Drucks,
    u.a. durch das Gun-Control-Network (GCN),
    wurde das Waffengesetz durch die britische
    Regierung so „verschärft“, dass der private
    Waffenbesitz (von Kurzwaffen) verboten ist.
    Bei dem GCN handelt es sich um eine
    3
    Interessengemeinschaft von Eltern der
    getöteten Schüler, ähnlich dem 2009
    gegründeten Aktionsbündnis Winnenden.
    Nach außen vertreten wird das GCN durch
    Dr. Mick NORTH, einem betroffenen Vater.
    Selbstverständlich darf in einer Demokratie
    jeder meinen was er mag und letztendlich
    auch öffentlich vertreten. Dies bedingt aber
    nicht auch zwingend, damit Recht zu haben.
    Am 20. Mai 2009 wurde Dr. North vom AB
    Winnenden eingeladen und sprach vor
    interessierten Bürgerinnen- und Bürgern in
    Winnenden 5. Die Rede kann auf der Homepage
    des AB Winnenden eingesehen
    werden. Gerade in der heutigen Zeit sieht
    sich das GCN in seiner Arbeit bestätigt und
    behauptet, dass seit dem Verbot von
    Feuerwaffen in Privathand in Großbritannien
    eine deutliche Abnahme der Schusswaffenkriminalität
    stattgefunden hat.
    Aussagen die das AB Winnenden nun 1:1
    auf bundesdeutsche Verhältnisse übertragen
    will. Doch wie sieht es nach der
    amtlichen Statistik denn wirklich aus mit den
    Behauptungen des GCN dass in Großbritannien
    die Schusswaffenkriminalität
    abgenommen hat?
    Zunächst einmal ist anzumerken, dass sich
    Referenden, insbesondere als Gäste in
    Deutschland, mit einer Eröffnung der
    Veranstaltung in der Form. „Die deutsche
    Regierung sollte sich schämen“ 5, wohl
    selbst als ernstzunehmende Gesprächsteilnehmer
    disqualifizieren. Ich glaube nicht
    dass die bundesdeutsche Regierung oder
    die Landesregierung Baden-Württemberg
    auf solche Ratschläge angewiesen ist.
    Was allerdings den Inhalt der Darstellung
    anbelangt, stimmt es so nicht, dass bis auf
    wenige Ausnahmen keine Handfeuerwaffen
    mehr in Privathand in Großbritannien
    befindlich sind. Richtig ist, dass seit 1997
    der Besitz von „Kurzwaffen“ (Pistolen und
    Revolver) verboten wurde. Jäger und
    Schützen die dagegen so genannte
    „Langwaffen“ besitzen (Gewehre) waren
    nicht betroffen. Man konnte bei sportlich
    schießenden Einwohnern aber eine (Besitz-)
    Verschiebung in Richtung Langwaffen
    beobachten. Diese sind auch heute noch
    wesentlich „einfacher“ zu erwerben als z.B.
    in der Bundesrepublik Deutschland. Also ist
    die Aussage dass nur noch sehr wenige
    Handfeuerwaffen in Privatbesitz sind,
    schlichtweg falsch! Wie sieht es denn nun
    mit der deutlichen Senkung der Zahlen im
    Bereich der Schusswaffenkriminalität aus?
    Auch hier ist ein völlig anderes Phänomen
    zu beobachten wie das GCN der unbedarften
    Welt glaubhaft machen will.
    Bereits 2001 beschäftigte sich die Deutsche
    Polizeigewerkschaft 6 ausgiebig mit einer
    ersten Bewertung der Zahlen ihrer britischen
    Kollegen.
    Das erklärte Ziel der damaligen Regierung
    von Tony BLAIR ist es gewesen, durch ein
    Verbot des privaten Waffenbesitzes die
    kriminelle Verwendung von Schusswaffen
    möglichst zu verhindern. Fünf Jahre später
    kommt die Britische Polizeigewerkschaft
    Police Federation of England and Wales
    nach Auswertung der Fallzahlen in ihrem
    Magazin Police (Ausgabe September 2001)
    zu folgender Feststellung: „Die
    Gesetzgebung nach Dunblane, die die
    große Mehrheit von Waffen in
    Privatbesitz verboten hat, hat es nicht
    vermocht zu verhindern, dass Kriminelle
    in den Besitz von Waffen gelangen.“
    Alleine das offizielle Zahlenmaterial das der
    Auswertung zu Grunde liegt ist sozusagen
    „selbsterklärend“.
    Jahr Straftaten mit
    Schusswaffe
    Tötungsdelikte
    1990 4.993 45
    2000 6.843 62
    4
    0
    1.000
    2.000
    3.000
    4.000
    5.000
    6.000
    7.000
    1990 2000
    Waffendelikte
    Tötungen
    Alleine im Jahr 2001 wurde in den ersten
    acht Monaten bereits der Wert an
    Schusswaffendelikten aus dem Jahr 2000
    erreicht.
    Nun zur „offiziellen Statistik“ von GCN
    (Stand 2008):
    Deutlich zu sehen ist bis zum Jahr 2003/04
    eine Zunahme der Schusswaffendelikte auf
    24.000 Straftaten. Dies verdeutlicht einmal
    mehr die erschreckende Bewertung der
    Britischen Polizei aus dem Jahr 2001.
    Die Aussage des GCN, dass die seit 2004
    sinkenden Fallzahlen der Straftaten mit
    Schusswaffen ein Ergebnis des
    Waffenverbotes sind, ist ebenso brillant wie
    verlogen. Aber frei nach Churchill „Traue
    keiner Statistik, außer Du hast sie selbst
    gefälscht“.
    Die Senkung der Fallzahlen ist aber weder
    dem Verbot von Schusswaffen noch der
    politischen Arbeit des GCN zu verdanken,
    sondern dem Umstand, dass sich die
    Kriterien für die Erfassung der Statistik
    geändert haben. Bis 2003/04 wurden bei
    den Gun Offences auch das „Mitführen und
    Drohen“ mit Schusswaffen mitgezählt,
    danach wurden nur noch Delikte erfasst bei
    denen Schusswaffen tatsächlich bei einer
    Straftat verwendet worden sind. Bei den
    Taten Drohen und Mitführen wurden auch
    Anscheinswaffen (Imitate) mitgezählt.
    Daher verschleiert diese Statistik deutlich,
    dass seit Beginn der Zählung (2000/01) die
    Taten mit einer Schusswaffe angestiegen
    und eben nicht gesunken sind, denn
    anfänglich wurde wie schon gesagt das
    Mitführen und Drohen gezählt.
    Nicht nur die Britische Polizei sieht das
    Erreichen des Zieles der damaligen
    Gesetzgebung als gescheitert. Einer Studie
    der UN aus dem Jahr 2007 führte zu der
    Feststellung dass Großbritannien
    (einschließlich WALES) das gefährlichste
    Land der zivilisierten Welt ist.
    Die britische Polizei stellt hierzu in Police 7
    die entscheidende Frage: „Das
    grundsätzliche Problem ist nicht die
    Verfügbarkeit von Schusswaffen als
    solches, sondern die Veränderung im
    persönlichen Verhalten. Es gab in den
    vergangenen Jahren (vor dem Verbot von
    1997) eine weit größere Verfügbarkeit von
    Schusswaffen, aber weniger Straftaten mit
    Schusswaffen. Warum? Das ist jetzt die
    wichtigste Frage.“
    Ein vernichtendes Ergebnis. Welchen
    Erfolg Kann das GCN und Dr. NORTH,
    außer dem Kurzwaffenverbot für sich
    verbuchen? Keinen! Es sei denn, man
    betrachtet die Freiheitseinschränkungen
    unbescholtener Bürger als Erfolg. Antworten
    auf die stetig ansteigende Kriminalität mit
    Schusswaffen gibt es seitens des GCN aber
    keine. Das Problem liegt aber in der wachsenden
    Gewaltbereitschaft der Gesellschaft
    und nicht im legalen Waffenbesitz!
    Behauptung 2: Um keine
    „amerikanischen Verhältnisse“ in der
    Bundesrepublik zu bekommen, muss die
    Anzahl der Waffen in der Bevölkerung
    reduziert werden (Leitsatz:“Möglichst
    wenig Waffen ins Volk“).
    5
    Politiker und Verwaltungen drücken mit
    dieser These sehr gerne aus, dass in den
    USA die Gewaltkriminalität mit
    Schusswaffen derart hoch ist, dass dort
    Mord- und Totschlag herrschen, der durch
    die Behörden nicht mehr in den Griff zu
    bekommen ist. Schuld hieran ist der
    Umstand, dass man überall sehr leicht jede
    Form von Schusswaffen frei kaufen und
    führen kann.
    Die Waffengesetzgebung in den USA ist in
    erster Linie Sache der einzelnen
    Bundesstaaten 8. Von daher ist in jedem
    Staat unterschiedlich geregelt, was den
    Erwerb, Besitz und das Führen von
    Feuerwaffen anbelangt. Allein aus Sicht des
    Waffenrechts gibt es also keine
    „amerikanischen Verhältnisse“. Die Situation
    ist in den USA derzeit so, dass es sehr
    liberale Gesetze, wie in Louisiana, Nevada
    und Texas gibt. Extrem streng ist das
    Waffengesetz dagegen in Kalifornien, New
    York oder Washington D.C.
    An dem Beispiel 9 der Städte Washington
    D.C. und der auf der anderen Seite des
    Potomac River angesiedelten Stadt
    Arlington wird dies besonders deutlich.
    In Washington D.C. ist die Mordrate etwa
    zehnmal so hoch wie im waffenrechtlich
    liberalen Arlington.
    Der Legalbesitz von Waffen so z.B. in
    Arlington, bewirkt also keinesfalls den stets
    prophezeiten Kriminalitätsanstieg. Das
    Gegenteil ist der Fall: „Was der Kriminelle
    am meisten fürchtet, ist, dass sich sein
    Opfer erfolgreich zur Wehr setzen könnte
    10“.
    Die amerikanischen Behörden sind
    mittlerweile dazu übergegangen,
    unbescholtenen Bürgern auf Antrag
    Waffenscheine zum verdeckten Tragen von
    Feuerwaffen auszustellen. Die Überfallquote
    auf offener Straße ist um bis zu acht
    Prozent gesunken.
    In Kennesaw (Georgia), einer Vorstadt von
    Atlanta, existiert seit 1982 ein Gesetz,
    welches jedem Haushalt den Besitz einer
    Feuerwaffe vorschreibt. Bereits in den
    ersten sieben Monaten nach Inkrafttreten
    des Gesetzes fiel die Einbruchsrate um 89
    Prozent; im selben Zeitraum im Staat
    Georgia jedoch nur um 10,4 Prozent.
    Wer immer sich weltweit mit dem Legalwaffenbesitz
    beschäftigt, trifft immer wieder
    auf selbige „Fakten“ welche dazu genutzt
    werden Restriktionen zu fördern oder Legal-
    Waffenbesitzer zu diskreditieren 11.
    Solche (Schein)- Fakten wie sie gerne durch
    die „Bundesdeutsche Antiwaffen-Lobby“
    verwendet werden, nennt man international
    auch factoids. Da sie in steter Wiederholung
    verwandt werden, um den Ruf nach
    Verschärfung des Waffenrechts zu
    begründen, ohne zu prüfen, ob die
    Behauptung auch nur ansatzweise einen
    Bezug zur Realität haben.
    Wie gerade geschildert, zeigen die so
    „berüchtigten“ amerikanischen Verhältnisse
    –wenn man sie nicht nur summarisch
    betrachtet- eindeutig, dass diese Korrelation
    nicht besteht. Wohlgemerkt: Niemand redet
    einer generellen Bewaffnung das Wort. Es
    geht aber darum, Zusammenhänge zu
    begreifen, wie sie sind, nicht wie wir sie
    gerne hätten. Dass Behauptungen und
    Vermutungen die eine Seite darstellen, aber
    die Fakten bewiesen werden müssen, führte
    in den USA zu einer offiziellen Studie. Am
    26. Juli 1996 wurde in den USA eine Studie
    veröffentlicht, die alle zum Schweigen
    bringen sollte, die in einer Entwaffnung des
    nicht kriminellen Bürgers eine Maßnahme
    zur Bekämpfung der Kriminalität sehen. Der
    Uniform Crime Report kommt zu dem
    Ergebnis, dass es auf Gewaltverbrecher
    abschreckend wirkt, wenn es dem Bürger
    erlaubt ist verdeckt Waffen zu tragen und
    dass hieraus kein Anstieg an Unfalltoten
    (Unfälle mit Schusswaffen) erwächst 12.
    Die Studie zeigt auf, dass zwischen Oktober
    1987 und April 1994 im Staat Florida
    221.443 Waffenscheine an Bürger
    ausgegeben wurden. In diesem Zeitraum
    wurden 18 Verbrechen von diesem
    Personenkreis der Legalwaffenbesitzer
    6
    begangen. Solche Zahlen sind in der
    Bundesrepublik nicht erfasst oder wurden
    (bis 1996) in dem nicht der Öffentlichkeit
    zugänglichen Werk des Bundeskriminalamts
    Waffen- und Sprengstoffkriminalität
    der Bundesrepublik Deutschland
    veröffentlicht.
    Vermutlich aus gutem Grund, denn würde
    doch klar bewiesen werden, was alle schon
    ahnen. Das Gegenteil der bisherigen
    Behauptungen wäre erwiesen.
    Aber zurück zu den Fakten in den USA. In
    dem Bericht More Guns, Less Crime (1998)
    13 wurden durch Prof. LOTT empirische
    Untersuchungen angestellt zur Mordrate je
    Tsd. Einwohner im Verhältnis zu den
    Legalwaffenbesitzern.
    Staat Bürger mit Waffe
    (in %)
    Mordrate je 100
    Tsd Einwohnern
    Texas 37 % 12,7
    Vermont 35 % 0,7
    Iowa 31 % 1,1
    Californien 21 % 12,7
    New York 11 % 13,2
    0 10 20 30 40
    Texas
    Vermont
    Iowa
    Californien
    New York
    Mordrate
    Legalbesitz
    Staaten mit einer geringen Anzahl an
    Legalwaffen weisen Mordraten auf die über
    der von Texas liegen, wo die höchste
    Waffendichte zu finden ist.
    „Erschwerter Zugang zu Waffen bedeutet
    weniger Missbrauch von Waffen“
    Noch so eine Behauptung, die sich an
    „amerikanischen Verhältnissen“ eindeutig
    widerlegen lässt.
    New York hat ein sehr restriktives
    Waffenrecht mit einer sehr hohen Mordrate;
    Vermont ein sehr liberales Waffenrecht mit
    geringen Mordraten. Vermont hat aber
    dreimal so viele Waffen „im Volk“.
    Nach der Lott-Studie, ist eher die
    umgekehrte Korrelation richtig. In den 31
    Staaten, die das sogenannte concealed
    carrying (das verdeckte Tragen von Waffen)
    erlauben, zeigt sich eine erhebliche
    Reduktion an Gewalttaten. Lott gibt in seiner
    Studie Zahlen an, die er bei einem
    flächendeckenden Erlauben des concealed
    carrying in den USA weniger Opfern
    annimmt.
    Mord Vergewaltigung Raub Schw.
    Körperverletzung
    - 1.400 - 3.700 -11.000 - 60.000
    Weitere Fakten würden Bücher füllen, was
    den Rahmen dieser Schrift erheblich
    sprengen würde. Ich denke aber, es konnte
    verdeutlicht werden, dass es „die amerikanischen
    Verhältnisse“ nicht gibt. Welcher
    Bürger oder Politiker auch immer davon
    berichtet, er spricht von etwas wovon er
    offensichtlich keine Ahnung hat oder es sind
    rein populistische Gründe maßgeblich.
    Die Gleichung „Leichte Verfügbarkeit von
    Schusswaffen“ = hohe Mord- und
    Verbrechensrate = „amerikanische
    Verhältnisse“ ist somit völlig absurd.
    Behauptung 3: Wachsende Probleme der
    inneren Sicherheit und der illegale
    Waffenbestand können nur durch eine
    deutliche Restriktion des WaffG wirksam
    bekämpft werden.
    Damit wenden wir uns quasi dem
    Bundestagswahlkampf 2009 zu. Gerade
    weil es wieder Wahlkampfzeit ist, werden
    möglicherweise parteitaktische
    Überlegungen der Realität vorgezogen.
    Gewiss wird es keine sachgerechte Lösung
    seitens der Politik geben können. Den einen
    sind die Maßnahmen zu wenig, den anderen
    viel zu restriktiv. Sein persönliches (meist
    subjektives) Ansinnen vortragen zu dürfen
    7
    und zu können, ist eine der Errungenschaften
    unserer schützenswerten
    Demokratie, Recht damit zu haben jedoch
    etwas völlig anderes. Wie immer aber in
    einer Demokratie kommt es auf den
    mehrheitlichen Blickwinkel an, was Recht ist
    und was nicht. Das Unterliegen einer der
    beteiligten Interessengruppe bzw. ein
    entsprechender Kompromiss ist das
    Ergebnis einer demokratischen
    Entscheidung.
    Warum aber werden bis zu einer
    Entscheidung hierzu nicht die vorhandenen
    Fakten für eine Diskussion verwendet?
    Neben den allgemein zugänglichen
    Statistiken, sollten nicht nur die persönlichen
    und emotionalen Seiten vorgebracht
    sondern auch die durchaus vorhandenen
    wissenschaftlichen Grundlagen betrachtet
    werden.
    Man staune, die gibt es übrigens auch für
    die Bundesrepublik Deutschland. Das passt
    natürlich nicht so ganz in die heile Welt der
    Antiwaffen-Lobby aber ich empfehle die
    Dissertation des Dr.jur. Ernst DOBLER 14.
    Hier findet man eine Fülle statistischer
    Daten zu der Thematik, ohne nach
    Großbritannien oder den USA blicken zu
    müssen.
    Schusswaffendelikte weisen seit Jahren
    einen rückläufigen Trend auf. Es ist mir
    ein weiteres Rätsel wie solche Entwicklungen
    schlichtweg ignoriert werden
    können. Schauen wir uns einmal die
    öffentlich zugängliche Polizeiliche
    Kriminalstatistik (PKS) an. Dort wird bei
    Straftaten mit Schusswaffen in zwei
    Kategorien aufgeschlüsselt. Einmal
    „gedroht“ und einmal „geschossen“ (ähnlich
    wie in Großbritannien). Bei beiden
    Kategorien werden nicht nur „scharfe
    Schusswaffen“ gezählt, sondern auch
    Attrappen und erlaubnisfreie Waffen.
    Ausreichend für die statistische Erfassung
    ist das subjektive Gefühl der Bedrohung.
    Jahr Straftaten
    Gesamt
    Gedroht Geschossen
    2003 6.572.135 11.054 6.283
    2004 6.633.156 9.876 5.499
    2005 6.391.715 9.177 5.039
    2006 6.304.223 8.813 4.584
    2007 6.288.661 7.883 4.558
    2008 6.114.128 6.994 4.371
    Auch in der Kategorie „Geschossen“, finden
    sich erlaubnisfreie Schusswaffen wieder.
    Um es noch einmal deutlich zu sagen: Diese
    Fallzahlen umfassen sowohl Legal- wie
    auch illegale Schusswaffen. Also nicht nur
    –wie oft vermutet- die Schusswaffen der
    Legalwaffenbesitzer.
    Aber auch hierzu gibt es Zahlenmaterial,
    welches nicht der Öffentlichkeit zugänglich
    gemacht wurde, bzw. ab 1996 nicht mehr
    statistisch erfasst wird. Mir scheint aus
    gutem Grund. Passt doch auch diese
    Entwicklung der Verwendung von
    Legalwaffen bei Straftaten nicht so ganz in
    die (meist) emotional geladene Diskussion.
    Die nachfolgenden Zahlen wurden 1994
    vom damaligen Vorsitzenden 15 der
    Gewerkschaft der Polizei (GdP) in einem
    Leitartikel verwendet. Dieser Gewerkschaft
    kann man sicherlich nicht im Entferntesten
    vorwerfen ein Sprachrohr der „Waffenlobby“
    zu sein, zumal amtliche Zahlen verwendet
    werden.
    8
    Jahr Straftaten Gedroht Geschossen
    Tatwaffen
    Legalwaffen
    1990 4.455.333 6.237 4.010 1.649 139
    1994 5.138.663 9.841 6.318 2.446 162
    1996 6.647.598 13.479 8.471 * *
    * kein öffentliches Material vorhanden.
    1990 befanden sich geschätzte 4.000.000
    legale Schusswaffen und 1994 geschätzte
    10.000.000 legale Schusswaffen im
    Geltungsbereich der Bundesrepublik
    Deutschland.
    1990 wurden 1.649 Tatwaffen sichergestellt
    (legale und illegale), bei allen Straftaten mit
    Schusswaffen (10.247), wurden jedoch nur
    139 Legalwaffen gezählt. Bei einem
    Bestand von 4 Millionen Schusswaffen
    (1990) entspricht dies einer Missbrauchsquote
    von 1,36 %.
    1994 wurden 2.446 Tatwaffen sichergestellt.
    162 Legalwaffen wurden bei, den
    erfassten Straftaten mit Schusswaffen
    (16.159) gezählt. Dies entspricht einer
    Missbrauchsquote von 1,0 %.
    Eine zusätzliche Aufschlüsselung nach
    Tötungsdelikte erfolgte nicht, diese sind in
    der Zusammenfassung „Geschossen“
    enthalten. Erwähnenswert ist hierbei auch,
    dass in diesen Zahlen auch die Suizid-Fälle
    und Straftaten mit Dienstwaffen enthalten
    sind.
    Bei der Erfassung der o.a. erwähnten
    Legalwaffen ist noch zu berücksichtigen,
    dass in dieser Zahl auch die so genannten
    „erlaubnisfreien Waffen“ eingebunden sind.
    Ein weiterer Punkt der bislang noch keine
    Beachtung gefunden hat ist der, dass auch
    untersucht werden muss, wie viele Waffen
    die bei Straftaten eine Verwendung finden,
    denn tatsächlich schussfähig sind. In den
    aufgeführten Fällen in denen „Gedroht“
    wurde, finden oftmals die so genannten
    Alarm- und Gaswaffen Verwendung. Laut
    PKS werden über 60 % aller Raubdelikte
    mit solchen Waffen verübt. Das ist auch
    nicht verwunderlich, denn diese Waffen sind
    im Regelfall nicht von ihren schussfähigen
    Originalen zu unterscheiden.
    Der 2002 eingeführte “kleine Waffenschein“
    wird nicht für den Erwerb, sondern wie es in
    der Natur des Dokumentes liegt, für das
    Führen der Waffe benötigt.
    Abschließend hierzu noch die Beurteilung
    der Bundesregierung aus dem Jahr 2006:
    Im Zweiten Periodischen Sicherheitsbericht
    des Bundesregierung aus dem Jahre 2006
    wurde festgestellt: „Delikte mit
    Schusswaffen haben weiter abgenommen.
    Diese Rückgänge setzten schon deutlich vor
    der Novellierung des Waffenrechts ein.
    Mittlerweile liegt die Anzahl der
    Gewaltdelikte mit Schusswaffen auf dem
    niedrigsten Niveau seit 20 Jahren.“
    Illegaler Waffenbestand
    Der Zahl von ca. 10 Millionen Legalwaffen,
    steht die Zahl von 20 Millionen Illegaler
    Schusswaffen gegenüber, so eine
    Schätzung der Deutschen Polizei 16.
    Dennoch erscheint der illegale Waffenmarkt
    –laut BKA- in der Bundesrepublik
    verschwindend klein. Bezogen auf eine
    Bevölkerung von 82 Millionen Menschen
    wurden 1998 nur 12.583 Schusswaffen
    sichergestellt. Diese Zahl ist im Vergleich zu
    anderen Ländern als gering einzustufen.
    Der illegale Markt wird durch relativ hohe
    Preise (25-50 % über dem legalen Preis)
    dargestellt. Der Markt wird vermutlich zu
    einem großen Teil aus Diebstählen bedient.
    1998 wurden zudem 709 illegal hergestellte
    bzw. schussfähig gemachte Waffen konfisziert.
    Nach der Auflösung des Warschauer
    Paktes wurde eine „Überflutung“
    mit Waffen aus der ehemaligen DDR und
    UdSSR befürchtet. Es wurden Pistolen,
    Schnellfeuergewehre und Handgranaten
    angeboten, jedoch soll die Menge nicht
    signifikant gewesen sein. 1997 wurden z.B.
    33 jugoslawische Schnellfeuergewehre und
    136 Handfeuerwaffen aus Tschechien an
    der deutschen Grenze beschlagnahmt. 1998
    waren es schon 180 Schusswaffen,nur
    alleine aus der Schweiz. Dieses ist ein Indiz
    dafür, dass es einen bescheidenen aber
    signifikanten europäischen Markt für
    9
    Handfeuerwaffen gibt. Nachdem die EUGrenzkontrollen
    1998 wegfielen, nahm auch
    die Zahl der beschlagnahmten Waffen
    deutlich ab. Ein Zeichen dafür, wie der EUBinnenmarkt
    den illegalen Waffenhandel
    begünstigt.
    In der Bundesrepublik Deutschland
    existieren ca. 10 Millionen registrierte
    Schusswaffen. Diese Quote entspricht in
    etwa 12 % der weltweit registrierten
    Schusswaffen.
    Der Anteil illegaler Schusswaffen in der
    Bundesrepublik umfasst ca. 20 Millionen
    Schusswaffen. Dieser Anteil entstand
    überwiegend aufgrund einer Änderung des
    Waffengesetzes im Jahr 1972. Bis zu
    dieser Änderung, waren Langwaffen für
    Personen ab dem 18. Lebensjahr erlaubnisfrei
    zu erwerben. Ab diesem Zeitpunkt
    wurden zwischen 14 und 17 Millionen
    Gewehre und Flinten illegal, da Sie durch
    Ihre Besitzer nicht angemeldet worden sind.
    Es ist aber davon auszugehen, dass diese
    Waffen weder dem illegalen Markt zur
    Verfügung stehen noch bei Straftaten
    eingesetzt werden.
    Noch ein abschließendes Beispiel an dem
    deutlich wird, welche Stielblüten Verschärfungen
    des WaffG seit 1972 vorgebracht
    haben, die letztendlich nicht wirklich einen
    Beitrag zur Senkung der Schusswaffenkriminalität
    geleistet haben, aber dienlich
    sind den Bürger zu kriminalisieren.
    Bis zur o.a. Änderung des WaffG 1972, war
    der Jagdschein dem Waffenschein gleichgestellt.
    Auch nach der Waffenrechtsreform
    1972 durften die Waffen auf dem Weg zur
    Jagd geladen, bzw. unterladen geführt
    werden. Nach der Änderung des WaffG
    2002, dürfen die Waffen bis zur Jagd nur
    ungeladen geführt werden. Vergesslichkeit
    führt nun zur Kriminalisierung. Der Sinn
    solcher Gesetzesänderungen ist weder auf
    den ersten, noch auf den zweiten Blick
    erkennbar. Weder 1972, noch 2002 gab es
    „Horden marodierender Jäger“ im
    Bundesgebiet.
    Haben solche Änderungen dazu
    beigetragen den Amoklauf 2009 in
    Winnenden zu verhindern?
    Hier nochmals grafisch verdeutlicht der
    Waffenbestand in der Bundesrepublik
    Deutschland.
    Behauptung 4: Eine Aufbewahrung von
    Schusswaffen (oder Munition) auf der
    Schiessbahn fördert die Sicherheit, denn
    ein Zugriff auf Waffen im Haushalt ist
    nicht möglich.
    Hierzu ist anzumerken, dass dieses
    Argument seit Wochen hoch gehandelt wird
    und auf den ersten Blick doch allen
    Erfordernissen gerecht wird. Berücksichtigt
    man einmal nicht die aufzuwendenden
    Summen für den Bau einer Waffenkammer
    sowie die Kosten für die technische
    Sicherung (Einbruchmeldeanlage), bedeutet
    eine solche Maßnahme aber, dass zukünftig
    Hochburgen an Waffenlagern geschaffen
    werden die sicherheitspolitisch sehr
    bedenklich zu werten sind. Man muss sich
    unter einer typischen Schiessanlage in der
    Bundesrepublik vorstellen, dass sich solche
    Schützenhäuser im Regelfall an abgelegen
    Orten, z.B. an Waldrändern gelegen,
    befinden. Das die Sicherung der
    eingelagerten Waffen technisch mit
    Aufschaltung zur Polizei erfolgt, stellt nicht
    das Problem dar. Ein Problem ergibt sich
    10
    aber bei entsprechender Ausspähung durch
    mögliche Täter da durch, dass bei Verlassen
    der Schiessstätte die Anlage wieder
    in Betrieb genommen werden muss. Ein
    Überfall des meist zuletzt gehenden
    Waffenwarts, etc. vor einer Scharfschaltung
    bedeutet im Regelfall aber einen
    Komplettzugriff auf die eingelagerten
    Bestände. Auch so genannte Innentäter,
    wozu auch ehemalige Mitglieder zu zählen
    sind, verfügen über genaue Kenntnisse der
    Abläufe und der Aufbewahrungsmodalitäten
    (vergl. Einbruch bei der SG EISLINGEN 17).
    Da der Legalbesitzer auch zukünftig für
    seine Schusswaffen verantwortlich bleibt,
    bedeutet dies eine Lagerung in der
    Waffenkammer in verschließbaren
    Schränken, Schließfächer, etc. Es besteht
    von daher immer die Möglichkeit dass der
    Eigentümer bei der sichtentzogenen
    Lagerung eine Waffe einfach mit nimmt um
    sie dem nichtbedürfnisgerechten Zweck zu
    zuführen. Diese Möglichkeit wird auch bei
    der anderen favorisierten Lösung (Lagerung
    von Munition in der Schiessstätte) zutreffen.
    Auch hier wäre im Missbrauchsfalle
    weiterhin eine völlig unkontrollierte
    Mitnahme von Munition möglich. Die
    einzigen Möglichkeiten auch dieses
    auszuschließen, wären dann
    Taschenkontrollen einzuführen und
    Metalldetektoren an den Türen aufzubauen.
    Was ebenfalls völlig ungeklärt ist, ist der zu
    betreibende organisatorische Aufwand der
    Aus- und Rückgabe von Waffen und/oder
    Munition im Falle von Wettkämpfen auf
    anderen Anlagen, Transport zum
    Büchsenmacher, usw.
    Was wird mit den zahlreichen Vereinen
    und/oder Betriebssportgruppen geschehen,
    die keine eigene Sportanlage betreiben,
    sondern sich einmieten? Wie wird die
    Lagerung der Waffen bei den Jägern
    gehandhabt, die oftmals über keine
    zentralen Vereinsräume verfügen und Ihre
    Waffen z.B. Nachts benötigen?
    Die von einigen favorisierte Lösung der
    zentralen Lagerung und Ausgabe von
    Waffen und / oder Munition bei Polizei- und
    Bundeswehrdienststellen ist ebenfalls zu
    verneinen. Der materielle und personelle
    Aufwand steht in keinem Verhältnis zu
    dem vermeintlichen Sicherheitsgewinn.
    Behauptung 5: Ein Verbot von
    Großkaliberwaffen oder IPSC Wettkämpfe
    verhindert zukünftige Amokläufe.
    Ein Verbot von Großkaliberwaffen wird nicht
    grundsätzlich Amokläufe verhindern! Die
    „guten Waffen“ des olympischen Sports
    können genauso zum Töten verwendet
    werden Auch für kleinkalibrige Sportwaffen
    können entsprechende Magazine erworben
    oder aber selbst gefertigt werden.
    Ferner ist es realisierbar, funktionsfähige
    Schusswaffen selbst zu bauen, ohne hierfür
    die entsprechende Ausbildung eines
    Büchsen- oder Werkzeugmacher zu
    besitzen. Der Bau einer funktionsfähigen
    Maschinenpistole mit Materialien aus dem
    Baumarkt und einer entsprechen
    Heimwerkerausstattung ist „relativ“ einfach
    zu bewerkstelligen 18. Entsprechende
    Literatur kann hierzu im Internet heruntergeladen
    oder aber vom Autor direkt gegen
    Bezahlung erworben werden. Es ist zwar
    müßig zu erwähnen, dass der Autor Philip
    A. Luty in Großbritannien hierfür die
    entsprechende Gastfreundschaft staatlicher
    Einrichtungen genießen durfte, aber die so
    hergestellten Waffen funktionieren
    bedauerlicherweise.
    Auch die nun vom Bundesrat auf den Weg
    gegebene Überlegung die ballistische
    Wirkung von Großkalibermunition zu
    begrenzen, ist ein völlig sinnloses
    Unterfangen. Es ist völlig egal ob ein Täter
    eine fabrikgeladene z.B. 9 mm Luger
    Patrone auf sein Opfer abfeuert oder eine
    Leistungsreduzierte Munition verwendet, die
    zwar nicht mehr zwei „Ziele“ durchschlägt,
    aber dennoch beim ersten Opfer tödlich
    wirkt. Eine solche Denkweise der
    Schadensverhinderung kann nur als
    „Bedenklich“ bezeichnet werden.
    11
    Solche absurden Maßnahmen werden
    weder Tötungsdelikte verhindern, noch
    abschwächen, sie werden einfach nur
    Unmengen von Finanzmittel beim Sportler
    wie auch bei der anschließenden staatlichen
    Kontrolle verschlingen.
    Für die Jäger verbietet sich eine solche
    Munition ohnehin von selbst; dies
    widerspricht schon in der Grundüberlegung
    jedem waidgerechten Verhalten.
    Bei Verwendung von (KK)Jagdmunition
    (Hohlspitz) ist ein Treffer in einem
    menschlichen Körper übrigens wesentlich
    verheerender wie z.B. bei einem 9 mm
    Vollmantelgeschoß. Durch die Verformung
    der Jagdmunition wird eine deutlich höhere
    ballistische Wirkung im Ziel erreicht.
    So makaber das nun auch klingen mag, kein
    Sportschütze hat seine Waffe zu diesem
    Zweck erworben (Bedürfnisgerechter
    Zweck, vergl. § 14 Abs.1 WaffG).
    Es bleibt daher bei der Feststellung „Wer
    Morden will, findet immer ein Werkzeug“.
    Amokläufe
    Eine detaillierte Beschäftigung mit dem
    Thema „Amok“ würde den Umfang dieser
    Schrift bei weitem sprengen. Vereinfacht
    gesagt, hat hier ein Mensch der
    Gesellschaft gekündigt. Für ihn gelten
    zukünftig, keine strafrechtlichen-,
    gesetzlichen oder moralischen Normen
    mehr.
    In seiner Dissertation „Über nicht
    kulturgebundene Amokläufe“ hat
    Schünemann 1992 die These der
    sogenannten Amokphasen aufgestellt, der
    typische Amoklauf spielt sich demnach nach
    folgendem Muster ab19.
    Vorstadium
    Zunächst erfolgt das Vorstadium eines mehr
    oder weniger langen Brütens und Grübelns.
    Dem potenziellen Täter erscheint sein
    Umfeld zusehends undurchdringlich, seine
    Sichtweise der Welt verdunkelt sich mehr
    und mehr, er isoliert sich selbst, vor allem
    bezüglich seiner sozialen Kontakte und zieht
    sich weitgehend aus der Welt zurück, die für
    ihn immer bedrohlichere Züge annimmt. Die
    erlernten Anpassungsmechanismen
    zerfallen allmählich, soziale und psychische
    Desintegration vermischen sich und setzen
    einen Regressionsprozess in Gang
    Tat
    Unmittelbar vor der Tat erfolgt ein Wutanfall,
    der sich in einer Reihe von Tötungshandlungen
    ohne ersichtliches Motiv entlädt.
    Dabei wird der Blick des Amokläufers starr,
    er reagiert kaum auf andere Reize, ist nicht
    mehr ansprechbar. Während der Tat ist die
    Impulskontrolle ausgeschaltet, der Täter
    befindet sich in einem „Zustand der inneren
    Leere“.
    Abschluss
    Der Täter befindet sich danach oft in einem
    Zustand der Amnesie und Erschöpfung oder
    zeigt selbstzerstörerisches Verhalten bis hin
    zum Selbstmord. Statistisch gesehen töten
    sich 27 Prozent der Täter selbst, in 16
    Prozent der Fälle werden sie getötet, wobei
    nicht ausgeschlossen werden kann, dass
    eine Absicht zum „suicide by cop“
    (selbstmörderische Absicht, sich von der
    Polizei erschießen zu lassen) bestehen
    kann.
    Es gibt mittlerweile umfangreiche Literatur
    zu der Thematik, gerade auch zum „School-
    Shooting“ wie z.B. die Untersuchung von
    Richard Albrecht20.
    Die bisherige Empirik zeigt, die meisten
    Fälle zeigen einen unmittelbar nach der Tat
    anschließenden Suizid(-versuch) auf. Daher
    wird auch von „Homizid-Suizid“ gesprochen.
    Angenommen wird, dass dieser keine
    spontane Reaktion ist, sondern ein
    geplantes Tatelement darstellt. Darüber
    hinaus wird aber auch vermutet, dass Täter
    sich suizidieren, um eine Rückkehr in die
    „Hauptrealität“ nach der Tat zu vermeiden21.
    12
    Bei einer statistischen Auswertung durch A.
    Schmidtke, S. Schaller, I. Müller, D. Lester
    und S. Stack 2002 wurden Zeitungsberichte
    von 143 Ereignissen aus den Jahren 1993
    bis 2001 ausgewertet. Dabei wiesen sieben
    Prozent der Täter eine psychiatrische
    Vorgeschichte auf. Tatmotiv war meist
    Rache (61 Prozent). Andere Untersuchungen
    wie die Auswertung von 30
    nordamerikanischen Amokläufen von
    Hempel, Meloy & Richards (1999) gehen
    von einem Täteranteil von 40 bis 67 Prozent
    mit psychotischen Symptomen aus, wovon
    die meisten unter paranoiden Wahnvorstellungen
    litten. Adler et al hatten 1993
    ebenfalls aus Presseberichten von 196
    Fällen eine Quote von 55 Prozent psychisch
    erkrankter Täter ermittelt, wovon 27,8 % an
    Psychosen, 9,3 % an Wahnerkrankungen,
    26,9 % an schweren Persönlichkeitsstörungen,
    25,9 % unter Intoxikationen und
    10,2 % an Affektstörungen litten.
    Ohne nunmehr zynisch wirken zu wollen,
    muss aber nach Auswertung der beiden
    Amokläufe 2002 und 2009 festgestellt
    werden, dass beide Täter keine Sportschützen
    im eigentlichen Sinne waren.
    Robert Steinhäuser hat sich für den Weg
    des Sportschießens entschieden, um nach
    Beschaffung der Werkzeuge die Tat
    ausüben zu können.
    Tim Kretschmer war nicht mal im Ansatz
    Sportschütze, sondern hat sich die Tatwaffe
    widerrechtlich angeeignet.
    Ein Verbot von Schusswaffen in
    Privathand, würde allerdings derzeit
    lediglich ein Drittel aller in den Haushalten
    befindlichen Waffen (10 Millionen) in
    Deutschland betreffen. Gut 20 Millionen
    illegaler Schusswaffen ständen (zumindest
    theoretisch) weiterhin für solche Taten zur
    Verfügung.
    Unabhängig von solchen Überlegungen
    bleibt festzuhalten, dass ein wesentlich
    effektiverer Amoklauf mit relativ einfach herzustellenden
    Sprengmitteln zu erzielen ist.
    Man darf Gott nur danken, dass beide Täter
    offensichtlich weder über entsprechendes
    Wissen verfügten, noch in der Lage waren
    sich die notwendigen Materialien zu
    beschaffen, was allerdings kein wirkliches
    Problem darstellt.
    Harmloses Trockenesbit (Hexamethylentetramin)
    ist eines der Hauptkomponenten
    welche zur Herstellung von RDX (einem
    militärischen Sprengstoff) benötigt werden.
    RDX ist relativ sicher herzustellen,
    zumindest wesentlich sicherer wie das
    gerade bei Jugendlichen so beliebte
    Acetonperoxid.
    Wer sich solches Wissen aneignen kann,
    verfügt auch über die notwendigen
    Kenntnisse effektive Rohrbomben selbst
    herzustellen. Ansonsten kann solches
    Wissen durch Jedermann z.B. problemlos
    über „Google“ erworben werden.
    Bereits 2002 hatte man öffentlich diskutiert
    und allen Verschärfungen zum trotz
    vorausgesagt „Der nächste Amoklauf wird
    stattfinden.“
    Dass dies nach nur sieben Jahre soweit
    war, konnte man damals nicht ahnen.
    Auch die Behauptung diverser Lobbyisten
    dass es sich beim so genannten IPSCSchiessen
    um ein kampfmäßiges
    Schiessen, ähnlich einem Parcours bei
    Militär und Polizei handelt, kann nicht
    nachvollzogen werden. Die angeblich
    typischen Merkmale:
    - Plötzlich auftretende Ziele
    - Verdecktes tragen von Waffen
    13
    - Instinktives Schiessen
    - Schiessen im Laufen
    - Ziele die bei Militär und Polizei
    Verwendung finden
    - Einsatzkleidung
    sind schlichtweg unzutreffend.
    Wer solche Dinge behauptet spricht wieder
    einmal von etwas, wovon er offensichtlich
    keine Ahnung hat.
    Es ist mir ferner ein völliges Rätsel, wie die
    Expertengruppe des Innenministeriums
    Baden-Württemberg zu Ergebnissen gelangt
    ist die immerhin zu einem Erschließungsantrag
    22 des Landes Baden-Württemberg
    an den Bundesrat (Sitzung 10. Juli 2009)
    geführt haben.
    Der Antrag beinhaltete vereinfacht gesagt
    u.a. die Forderung dass der Gesetzgeber
    ein Verbot des IPSC – Schiessens (in dem
    Falle Aufhebung der jeweiligen Sportordnung)
    sowie ein Verbot von Paintball zu
    prüfen hat.
    Peinlicherweise konnte das Land Baden-
    .Württemberg „dem eigenen Vorschlag“ auf
    Druck des Koalitionspartners FDP nicht
    zustimmen, sondern musste sich enthalten.
    Dennoch wurde dem Antrag, durch die
    Länderkammer, zugestimmt.
    Eine erklärende Darstellung über Umfang
    und Zielsetzung des IPSC-Sports findet der
    geneigte Leser auf der Homepage des
    Verbands 23.
    Hier eine Kurzdarstellung, warum es sich
    beim IPSC um eine Sportart und nicht um
    ein taktisches Training handelt.
    Im Jahr 1976 wurde durch Schützen mit
    behördlichem Hintergrund (USA) das IPSCSchiessen
    entwickelt. Es wurde die
    International Practial Shooting Confederation
    gegründet. Seit 1990 wird in der
    Bundesrepublik IPSC sportlich geschossen.
    Ziel war es eine deutliche Abgrenzung zu
    dem damals auch sportlich praktizierten
    Verteidigungsschiessen zu schaffen. Das
    Motto lautet: DILIGENTIA VIS CELERITAS
    (DVC) – Genauigkeit, Kraft und
    Geschwindigkeit. Wie alle dynamischen
    Schiesssportdisziplinen (z.B. Wurftauben,
    Olympisch Schnellfeuerpistole) handelt es
    sich hierbei um die Königsdisziplinen und
    diese sind natürlich gerade für Zuschauer
    äußerst attraktiv. Neben hoher körperlicher
    Fitness sind, Intelligenz verbunden mit
    Präzision und Geschwindigkeit
    entscheidend.
    Das deutsche IPSC-Schiessen wurde dem
    deutschen Waffenrecht angepasst. Ein
    erster Blick in die entsprechende Sportordnung
    macht auch dem unbedarften Leser
    schnell klar, hier werden weder Einsatzbekleidung
    oder Tactical-Holster getragen.
    Die eher bunte Sportkleidung und Holster
    sind keinesfalls für ein verdecktes Agieren
    geeignet.
    Auch die verwendeten Ziele sind völlig
    neutral und dürfen keinesfalls mit
    Aufdrucken oder Bildern versehen sein.
    Ein Schiessen aus der Deckung ist
    ebenfalls verboten.
    Zur Abtrasierung der Laufstrecke oder der
    Schiessposition dürfen nur transparente
    Rahmen aus durchsichtigem Kunststoff oder
    Maschendraht verwendet werden. Eine
    solche Abgrenzung erfolgt aus Sicherheitsgründen
    und nicht als „undurchsichtige
    Deckung“ um etwa plötzlich auftretende
    Ziele zu simulieren.
    Der Parcours ist jederzeit von hinten für alle
    Teilnehmer einsehbar. Auch die
    Behauptung hier wird nur instinktiv
    geschossen ist übler Populismus. Mag es
    vielleicht noch zutreffend sein, dass dies auf
    5 oder 10 Meter funktioniert, so sind Ziele
    mit einem Durchmesser von 15 cm auf
    Distanzen bis 50 Meter so nicht einmal im
    Ansatz zu treffen. Selbiges trifft auf die
    Behauptung zu, es wird im Laufen geschossen.
    14
    Richtig ist, dass ein schnelles Laufen bis zur
    nächsten Schiessposition sich positiv auf die
    Matchwertung des jeweiligen Parcours
    auswirkt. Allerdings nur dann, wenn
    entsprechende Präzision und Treffer
    vorhanden sind. Im Übrigen sind die
    Positionen aus denen geschossen werden
    darf, deutlich markiert und jede Nichtbeachtung
    führt zur Disqualifikation.
    Durch diese Anpassungen an das Deutsche
    Waffenrecht, hat sich das IPSC-Schiessen
    juristisch deutlich vom Verteidigungsschiessen
    abgegrenzt.
    Was das angeblich gefährlich schnelle
    Schiessen (Warum eigentlich?) anbelangt,
    darf im Vergleich mit den „guten
    Schiesssportdisziplinen“ darauf hingewiesen
    werden, dass z.B. bei der Olympiadisziplin
    Olympisch Schnellfeuer 5 Schuss in max. 4
    Sekunden abzugeben sind.
    Heute wird IPSC in 83 Ländern der Erde
    geschossen. Seit 33 Jahren ist bislang kein
    IPSC-Schütze weltweit an einer Straftat
    gegen Leib und Leben mit seinen
    Legalwaffen beteiligt gewesen.
    Finden Sie es, bei allem Verständnis für
    die Opfer der beiden Amokläufe 2002 und
    2009, gerechtfertig einen weltweit
    anerkannten Sport völlig grundlos so an
    den Pranger zu stellen und ein Verbot in
    der Bundesrepublik anzustreben?
    Die Aussage und Forderung des AB
    WINNENDEN dass jeder das Recht auf
    Leben und körperliche Unversehrtheit hat
    (vgl. Artikel 2 Abs. 2 GG) ist richtig.
    Allerdings sind die erhobenen Forderungen
    mit Verweis auf das Grundgesetz
    aberwitzig. Nicht die Schusswaffe tötet,
    sondern der Mensch der dahinter steht. Von
    daher ist die ausschließliche Forderung
    eines Verbotes von Großkaliberwaffen
    sinnlos. Wären die Kinder anlässlich einer
    Busfahrt bei einem Verkehrsunfall getötet
    worden, hätte man auch auf einem Verbot
    von Klassenfahrten mit Bussen bestanden?
    Richtig aber ist die Forderung des
    Aktionsbündnis und der Politik, die
    Ursachen die zu solchen Taten führen, zu
    bekämpfen. Ein restriktives WaffG, welches
    wir allerdings ohnehin schon haben, kann
    nur ein Teil möglicher Maßnahmen sein.
    Weitere Verschärfungen des WaffG werden
    keine Erfolge bringen, dies ist genauso
    nutzlos wie ein generelles Verbot diverser
    PC-Spiele oder das Spielen von Paintball zu
    ächten.
    Das Waffengesetz als solches (Stand 2002)
    und die jetzigen unglückseligen Änderungen
    müssen korrigiert und das Waffenrecht nach
    der Bundestagswahl sachgerecht
    liberalisiert und der tatsächlich deutlich
    geringeren Deliktsdichte angepasst werden.
    Richtig und eine vordergründige Aufgabe ist
    es, den Jugendlichen wieder eine entsprechende
    Wertevermittlung zukommen zu
    lassen. Eine „Null-Bock“ Einstellung und
    „Koma-Saufen“ sowie fehlende Betreuung
    und Förderung (aber auch das Einfordern
    von Leistung) bilden den Nährboden für eine
    verfehlte Entwicklung. In einer Gesellschaft
    wo ein Miteinander gepflegt wird sowie die
    gegenseitige Achtung und Anerkennung von
    Mensch und Leistung erfolgen, dürften
    solche Taten der Vergangenheit angehören.
    Lassen Sie uns gemeinsam diesen Weg
    gehen, ohne Millionen von Bürgern in
    dieser Gesellschaft völlig grundlos zu
    diffamieren.
    Norbert Helfinger
    Regierungsinspektor
    Stabsfeldwebel a.D.
    Ehemaliger Berufssoldat der Deutschen Bundeswehr
    und Vorsitzender einer Schiesssportvereinigung
    (überwiegend behördlicher Waffenträger).
    31.07.2009
    15
    Literatur und Fundstellen:
    1 Fokus 19.04.2009
    2 Statistisches Bundesamt
    Deutschland
    Mitteilung 063 v. 25.02.2009
    3 www.gun-control-network.org
    4 www.aktionsbündnisamoklaufwinnenden.
    de
    5 AB Winnenden 20.05.2009
    Aktionen (http:// files homepage)
    6 Wolfgang Dicke Deutsche Polizei
    Ausgabe 10/2001
    7 Englische Polizeigewerkschaft
    Police Federation of England and
    Wales Ausgabe Police 09/2001
    8 Ernst Dörflinger: „Das Waffenrecht in
    den Vereinigten Staaten von
    Amerika“ Internationaler
    Waffenspiegel, Ausgabe 4/1985
    9 Deutsches Waffenjournal (DWJ)
    Ausgabe 3/1997
    10 Deutsches Waffenjournal (DWJ)
    Ausgabe 12/1975
    11 Forum Waffenrecht (FWR)
    Die Interessenvertretung für Jäger, Sammler, Sportschützen und alle anderen Legalwaffenbesitzer. Für den legalen Waffenbesitz. Gegen die willkürliche Verschärfung des Waffenrechts.

    „Fakten zum Waffenbesitz
    12 Lott/Mustard Universität Chicago
    13 Prof. Lott University of Illinois
    „More Guns, Les Crime“ 1998
    14 Dr.jur. Ernst Ulrich Dobler
    „Schusswaffen und
    Schusswaffenkriminalität in der
    Bundesrepublik Deutschland“
    15 Wolfgang Dicke „Deutsche Polizei“
    Ausgabe 1997
    16 Wikipedia „Waffenmissbrauch“
    17 Focus 17.04.2009 Vierfachmord von
    Eislingen
    18 Philip A. Luty “The 9mm Machine
    Pistol” A Home Gunsmith Publikation
    19 K.-F. Schünemann. Über nicht
    kulturgebundene Amokläufe.
    Dissertation 1992.
    20 Richard Albrecht. Nur ein
    “Amokläufer”? Sozialpsychologische
    Zeitdiagnose nach „Erfurt“ in Recht
    und Politik.
    21 LKA NRW. Amoktaten –
    Forschungsüberblick unter
    besonderer Beachtung jugendlicher
    Täter im schulischen Kontext.
    Kriminalistisch – Kriminologische
    Forschungsstelle Analysen (2007)
    22 Antrag des Landes Baden-
    Württemberg zum Vierten Gesetz zur
    Änderung des Sprengstoffgesetzes.
    BR-Drs. 577/09 Abs. 3
    23 Homepage www.ipsc.de
    Nur Mut!

    #2
    Mal im Ernst: Wer soll´n das lesen?

    Gruß,

    Bernhard

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      #3
      ich kam nur bis zur hälfte, dann verließen mich die kräfte

      Gruß David

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        #4
        Zitat von MG42Freund Beitrag anzeigen
        ich kam nur bis zur hälfte, dann verließen mich die kräfte

        Gruß David
        Tja meine Herren, es trifft den Punkt!Da beisst die Maus keinen Faden ab!Auch wenn den MG42 Freund in den Tiefschlaf versetzt hat
        No place for second best!
        (Accuracy international)

        Kommentar


          #5
          Moin

          Das ist die raffinierteste, zugegebenermaßes schlecht eingefügte, FDP- Wahlwerbung, die ich hier bisher sah.

          Es scheint mit vielen Wahrheiten gespickt aus irgendeinem Formschreiben herauskopiert.

          Äußerst perfide, wie ich finde.

          stefan
          Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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            #6
            Sorry, ich tute in Sheriffs Horn:

            extrem lang, besch... strukturier, ergo unübersichtlich, schlecht lesbar und somit auch den Interessiertesten (wie mich) überfordernd.......

            tut mir leid,
            selbst wenn auch mir bei den nächsten Wahl eher Gelb wird....

            Gunner
            Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

            Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
            , aktueller denn je)

            I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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              #7
              Ich bin hartnäckig und habs durchgelesen

              Steht viel wahres drin, allerdings nichts was unser eins nicht schon wüsste.
              Wichtig wäre es diese Fakten den Leuten nahe zu bringen die denken wir Sportschützen kämen direkt aus der Hölle...
              Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

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