Wenn, dann würde höchstens das Mod. 1862 mit seinem 40-Schuß-Stangenmagazin im Kaliber .58 Minie genehmigt werden, da es mit den Papierpatronen der US-Bürgerkriegsrifles, die in Ladehülsen mit aufzusetzenden Flügelzündhütchen gesteckt werden, geladen wird und per Handkurbel und ein- / ausschaltbaren Schwenkmechanismus theoretisch 400 Schuß / min schafft. Die Munition ist selbstredend selber herzustellen, was nebenbei einen Sprengstoffschein nach § 27 Spreng.St.G. nötig macht.
In den 80er Jahren haben einige Enthusiasten bei Osnabrück ein solches Geschütz auf Radlafette und ein weiteres Mod. 1862, als Salutversion, auf Dreibein hergestellt. Schon damals war es für die Gruppe ein sehr harter Kampf mit diversen Gerichtsverfahren, Gutachten, beizubringenden Bescheinigungen über nötige Ausbildungen, Lagerung in einem Tresorraum ( wie jede scharfe Waffe! ), etc. pp., bis endlich der Bau in Angriff genommen werden konnte.
Die rein waffenrechtliche Geschichte ist einfach, da Gatlinggeschütze, sofern ohne elektrischen Antrieb, als Repetierwaffen gelten und die gleichen Voraussetzungen im Gesetz haben wie z.B. ein 98K oder ein Winchester UHR.
Wer sich also auf einen vielleicht jahrzehntelangen Kampf mit den Behörden einlassen möchte, ein nahezu unerschöpfliches Bankkonto besitzt, sowie eine wirklich erstklassige Anwaltskanzlei als Unterstützung hat, kann es angehen, ein Gatlinggeschütz nachzubauen.
Intelligente Menschen allerdings kaufen in den USA einen fertigen Nachbau, welche in verschiedenen Modellen und teils auch in verkleinerten Maßstäben, schußfähig oder als Deko, zu kaufen sind.
Verkleinerte Modelle, die bis auf die Schußfähigkeit funktionstüchtig sind, kann man immermal wieder in Deutschland über Anzeigen in Waffenmagazin kaufen.
Kommentar