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Deko Abänderung Oesterreich

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    Deko Abänderung Oesterreich

    Ich kenne zwar inzwischen die Bestimmungen für Dekowaffen in Deutschland, mit Österreich habe ich aber bisher noch nichts zu tun gehabt.
    Für einen Kollegen muss ich nun in Erfahrung bringen wie ein Karabiner 31 abgeändert werden muss dass er in Österreich als Deko Waffe anerkannt wird. Hat jemand von Euch Erfahrung damit bzw. weiss was für Änderungen vorgenommen werden müssen um eine solche Waffe gemäss dem Öesterreichischen Gesetz frei erwerben zu können?
    Danke schon mal im Voraus für die Hilfe
    Bleiben wir ruhig - stark - einig. Auf diese Art werden wir freie Menschen bleiben

    #2
    Hallo!

    Mal ne kleine Frage für zwischendurch... warum abändern?

    In Ö ist ne Langwaffe so oder so frei ab 18 Jahren erwerbbar....!!

    Gruß Andi
    Das ist des Jägers Ehrenschild,
    das er hegt und schützt sein Wild,
    Weidmännisch jagt wie sich's gehört,
    den Schöpfer im Geschöpfe ehrt.
    (Otto v. Riesenthal, 1848)

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      #3
      Zitat von glockat Beitrag anzeigen
      Hallo!

      Mal ne kleine Frage für zwischendurch... warum abändern?

      In Ö ist ne Langwaffe so oder so frei ab 18 Jahren erwerbbar....!!

      Gruß Andi
      Genau und sonst ruf mal Waffen-Türk an der macht das geschäftlich bei euch samt Zertifikat und muss es wissen und ist sehr auskunftsbereit.

      0043 6507201960

      MfG Robert

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        #4
        Das wusste ich gar nicht. Es ist ein wenig kompliziert, ich habe einen Bekannten welcher in Österreich lebt und eine Waffe geerbt hat. Er ist aber weder Schütze, Jäger oder Sammler und möchte damit auch nicht anfangen, die geerbte Waffe möchte er aber dennoch mit nach Hause nehmen.
        Bleiben wir ruhig - stark - einig. Auf diese Art werden wir freie Menschen bleiben

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          #5
          Das allerbeste wäre dann, sich bei den Österreichischen Behörden zu informieren, was möglich ist und was zu beachten ist (evtl. Formulare, Einfuhr usw.). Sicherlich ist man dort gerne bereit auskunft zu erteilen.

          Gruß David

          Kommentar


            #6
            Zitat von glockat Beitrag anzeigen
            Hallo!

            Mal ne kleine Frage für zwischendurch... warum abändern?

            In Ö ist ne Langwaffe so oder so frei ab 18 Jahren erwerbbar....!!

            Gruß Andi
            ... und in diesem Fall auch meldepflichtig.
            Mut, Tapferkeit, Treue

            Glück ab, gut Land!

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              #7
              Er braucht sofern er über 18 ist nur die Waffe nehmen und diese beim Büchsenmacher auf sich anmelden... mehr ist nicht zu beachten!!

              Deko umbau is in dem Fall blödsinn und kost nen haufen Geld!!
              Das ist des Jägers Ehrenschild,
              das er hegt und schützt sein Wild,
              Weidmännisch jagt wie sich's gehört,
              den Schöpfer im Geschöpfe ehrt.
              (Otto v. Riesenthal, 1848)

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                #8
                Mal zur Abänderung von vollautomatischen Waffen:

                Wenn ein Händler einen Waffentyp z.B. MP40 als Deko-Waffe in Österreich anbieten will, dann muss er ein Musterexempalr davon beim BMI einreichen und vom Amtssachverständigen begutachten lassen. Sind die Änderungen ausreichend, dann bekommt der Händler einen Bescheid, in dem die entsprechenden Änderungen angeführt sind und so muss er dann die weiteren Dekos abändern. Eine generelle Richtlinie gibt es nicht und so muss jeder Waffentyp von jedem Händler der sie in Umlauf bringt beim BMI vorgelegt werden.

                Grüße
                mbsoldier

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                  #9
                  Gibt es bei euch in Österreich keine WBK-Pflicht für Repetiergewehre, sprich man muss nur 18 sein und das reicht?

                  Gruß David

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                    #10
                    So ist es in Ösiland, 18 sein und den Repetierer anmelden und fettig!!
                    No place for second best!
                    (Accuracy international)

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                      #11
                      Gilt das aber auch für mehrschüssige Repetierer??
                      Bleiben wir ruhig - stark - einig. Auf diese Art werden wir freie Menschen bleiben

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                        #12
                        Schau mal hier > Klick mich
                        Dort ist das WaffG aus Österreich komplett auf geführt ( inkl. welche Waffe ist welche Gruppe etc. )


                        Joachim

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                          #13
                          Zitat von E.HunteR Beitrag anzeigen
                          Gilt das aber auch für mehrschüssige Repetierer??
                          So isses!
                          Das ist des Jägers Ehrenschild,
                          das er hegt und schützt sein Wild,
                          Weidmännisch jagt wie sich's gehört,
                          den Schöpfer im Geschöpfe ehrt.
                          (Otto v. Riesenthal, 1848)

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                            #14
                            Tatsächlich funktioniert das in Österreich relativ einfach und ohne Bedürfnis. Knackpunkt ist aber die Aufbewahrung, dafür muss wohl ein Tresor beschafft werden, das lohnt sich wegen der einen Waffe nicht und da sonst am Schiessen und an Waffen kein Interesse besteht, bleibt nur der Deko Umbau übrig.
                            Bleiben wir ruhig - stark - einig. Auf diese Art werden wir freie Menschen bleiben

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                              #15
                              Tresor muss doch nicht sein oder?
                              Muss nur weggeschlossen sein so weit ich weiß. Normaler Kasten mit Vorhängeschloss und gut ist. Es geht nur darum, dass kein unbefugter Zugriff zur Waffe erlangen kann.
                              Der Tresor wird auch unter pupsnases Link nur im eingenen Interesse angeführt, nicht als verpflichtend.
                              Mut, Tapferkeit, Treue

                              Glück ab, gut Land!

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