Zur Zeit wird nach Ablauf von 3 Jahren bei "Ersterwerbern" EINMALIG geprüft, ob weiterhin ein Bedürfnis besteht, Waffen zu besitzen, daher müssen diese Kameraden bei uns auch regelmäßig Schießbücher führen.
Ob in diesem Zeitraum die Zuverlässigkeit neu geprüft wird, ist mir nicht bekannt.
Es gibt auch eine Art "Bußgeldkatalog für Waffenbesitzer", also eine beispielhafte Auflistung von Missetaten, die dem Waffenbesitzer die Rote Karte einbringen, so z.B. körperliche Gewaltdelikte, Fahren unter Alkohol, Landfriedensbruch, Verurteilung zu einer bestimmten Anzahl von Tagessätzen usw.
Ich werde mal meinen Juristen anmailen, ob er mir Genaueres dazu sagen kann.
rechtschaffende Grüße vom
Gunner
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