ich besitze eine 2008 ausgestellte gelbe WBK in der 2 K98 eingetragen sind. Nun wurde mir ein scharfes Gewehr 98 zum Kauf angeboten. Im Prinzip kann ich es ohne Voreintrag kaufen und muß binnen 2 Wochen nach Kauf den Eintrag in die WBK beantragen.
Aber: kann es sein daß mir der Eintrag verweigert wird weil ich in meiner WBK schon 2 Rep.Bü. im Kaliber 8x57mm, also wie das Gewehr 98, stehen habe? Die Waffenbehörde könnte diesbezüglich ja einwenden, daß ich kein Bedürfnis zum Kauf hatte weil ich bereits 2 gleichartige Waffen besitze.
Was sagt ihr dazu?
Viele Grüße vom Strelnieks
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