Gruss frank
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Nachtsicht-Zielgerät
Ich habe eine Frage,,,ich könnte von einem US Soldaten ein nicht reparabeles Nachtsichtzielgerät bekommen,, Ich weiß das der Besitz davon verboten ist,,gilt das aber auch für ein Komplett defektes Gerät??Die Röhre darin ist geplatzt,,er ist Sniper und hat es auf seinem Barret 50BMG drauf gehabt..Alle Angaben stimmen,und ich habe es gesehen..nur will ich mich nicht in die Nesseln setzen..Es funftioniert garnichts mehr daran ,und ich möchte es auch nur als belegstück haben..Es ist auch keine Schiene oder Montageteil mehr daran...Über Fachkundige Hilfe wäre ich dankbar.
Gruss frankIch möchte im Schlaf sterben, wie mein Opa............ nicht schreiend wie sein BeifahrerStichworte: -
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Gast
Am besten Anfrage mit Angaben und Bild schriftlich ans BMWI oder BMWA dann bist 1000% sicher was Phase ist
mfG Robert
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Dürfte in Ordnung gehen. Es werden öfters Deko-Nachtsicht-Zielgeräte zum Verkauf angeboten, bei denen die eine oder andere Baugruppe irreparabel zerstört wurde."Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
Peter Ustinov
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Auf gut Glück das Nachtsichtgerät zelegen wäre mir persönlich etwas zu heiß. Dann solltest du wie Gast schon geschrieben hat an die Zuständigen Stellen wenden, die werden dir genaue Auskunft geben können.
Selbst die bei eGun angebotenen Nachtsichtgeräte wäre ich vorsichtig. Schreiben kann der Anbieter ja viel in seiner Artikelbeschreibung, ob es das alles so legal ist, ist eine ganz andere Frage.Don't eat yellow snow!!!
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Gast
Zitat von Feindsender Beitrag anzeigenAuf gut Glück das Nachtsichtgerät zelegen wäre mir persönlich etwas zu heiß. Dann solltest du wie Gast schon geschrieben hat an die Zuständigen Stellen wenden, die werden dir genaue Auskunft geben können.
Selbst die bei eGun angebotenen Nachtsichtgeräte wäre ich vorsichtig. Schreiben kann der Anbieter ja viel in seiner Artikelbeschreibung, ob es das alles so legal ist, ist eine ganz andere Frage.So hast du auch wenigstens was schwarz auf weiß was sich belegen lässt
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Grundsätzlich ist jeder Umgang mit NS-Zielgeräten in D verboten. Da dies auch den Handel und die Instandsetzung umfaßt, ist es für Dich insofern riskant, solange das NS-Zielgerät als reparabel einzustufen ist.
Sollte es möglich sein, die Bildverstärkereinheit auszutauschen, kann man die Böses unterstellen.
Es gibt da zwar keine Definition "wesentlicher Teil" wie bei Schußwaffen, aber auch ich würde Dir zu einer Anfrage beim BKA oder ähnlichen Behörden raten.
Bitte halte uns auf dem Laufenden.
gespannte Grüße vom
GunnerSie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)
Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
, aktueller denn je)
I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)
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