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Zitat von Mastermind Beitrag anzeigenManche Kantone haben leider das Gefühl hier die Welt verbessern zu müssen. Z.B. stellen einige Kantone die WES nur für 1 und nicht für 3 Sachen aus. Auch verlangen einige Kantone im Vornerein genaue Angaben, für was denn der WES ist.
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Zitat von Swisswaffen Beitrag anzeigenAlso: Die Vorschriften, die in Schweizer Gesetz und Verordnung verankert sind, besagen folgendes:
WG Art. 26 Aufbewahren
1 Waffen, wesentliche Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteile sind sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.
Also Haustüre abschliessen und gut ist.
WV Art. 47
1 Der Verschluss von Seriefeuerwaffen und zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebauten Seriefeuerwaffen ist getrennt von der übrigen Waffe und unter Verschluss aufzubewahren.
Also Verschluss der Vollautomaten und umgeänderten Vollautomaten trennen und irgendwo einschliessen. Zum Beispiel im Schreibtischkorpus.
So. Damit ist dem Gesetz genüge getan. Ich weiss nicht, ob die Behörden weitergehende Vorschriften erlassen dürfen. Aber die Vorschrift, einen eigenen abschliessbaren Raum zu haben, höre ich zum ersten Mal. Und von den Behörden abgenommen wird schon grad gar nichts!
Jetzt kommen wir zur Vernunft: als Waffensammler will man wirklich auch sicher sein. Darum ist ein abschliessbarer Raum eine gute Lösung. Nicht weil es das Gesetz will, sondern weil ich als Sammler das will. Zusätzlich kann man den Raum dann noch absolut ideal mit Alarm und Video sichern. Das gibt ein gutes Gefühl und man kann jederzeit von überall auf der Welt seine Sammlung betrachten.
Dann müssen aber die Verschlüsse der Vollautomaten noch zusätzlich irgendwo untergebracht werden; mein Gefühl sagt mir da: nicht im selben Raum. Darum habe ich diese in einem Bankschliessfach deponiert.
Die Behörden haben das Recht, unangemeldet vorbei zuschauen und diese Aufbewahrungsvorschriften zu prüfen. In meinem Wohnkanton Aargau geschieht dies jedoch regelmässig alle fünf Jahre und wird vorher telefonisch vereinbart. Die Polizei verhält sich dabei absolut korrekt und freundlich. Sie wollen ausschliesslich die Waffen sehen, für welche es eine Ausnahmebewilligung braucht. Da werden Typ und Nummer kontrolliert, ebenfalls ob der Verschluss nicht in der Waffe ist.
Einmal fragten Sie noch, wo ich die Munition hätte, da diese nicht im Raum mit den Waffen ist.
Ich persönlich freue mich immer auf den Besuch, auch falls er mal unangekündigt sein sollte....
Das mit dem MP-Schiessen würde ich nicht erwähnen, denn auch die Polizei hat mittlerweile Internet und sogar Internetermittler....
PS: 250 Waffen? Ein Kleinsammler *gg*!!
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Zitat von Othmar Beitrag anzeigenWie schon oben beschrieben, kommen bei Vollautomaten einige Auflagen auf den Besitzer zu!
Ein Bekannter in meiner Wohngemeinde kann ca 250 Waffen, von Pistolen bis MG 51 sein eigen nennen!
Er musste einen speziellen Raum für die Waffen und die dazu gehörende Muni einrichten, welcher von der Behörde abgenommen wurde!
Die Behörde ist auch berechtigt, unangemeldete Abnahmen durchzuführen.
https://de.wikipedia.org/wiki/MP_41/44
1. MG51 wurden bzw. werden nach meinem Wissen von der Armee nicht an private Sammler verkauft. Der einzige mir bekannte Weg um ein solches zu besitzen ist einen ganzen Panzer zu kaufen bei welchem dann 2 Stück "dabei" sind. Da ich in meiner Garage keinen Platz für einen Panzer 68/88 oder ähnliches ist... frage doch mal deinen Bekannten ob er verrät wo er seins her hat und ob da noch mehr sind ;-)
2. wie Swisswaffen bereits erwähnt hat würde ich an deiner Stelle vermeiden in öffentlichen Foren zu erwähnen dass du gegen das Waffengesetz verstossen hast....
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Zitat von Mastermind Beitrag anzeigenWurden nicht einmal ein paar ausgemustert?
Das schiessen könnte bis 1999 legal gewesen sein... Bin da aber nicht sicher!
2. Ich vergesse immer wider das vor 19 Jahren das Gesetz noch anders war. Bin halt mit dem aktuellen aufgewachsen (mit der "kleinen" Anpassung 2008)
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Zitat von Panzi Beitrag anzeigen1. Ausgemustert sicher - aber an Sammler verkauft? Weiss ich nicht genau - wäre aber interessant zu wissen. Persönlich habe ich auf jeden Fall noch nie eins gesehen oder von einem gehört das nicht inkl. Panzer ist.
2. Ich vergesse immer wider das vor 19 Jahren das Gesetz noch anders war. Bin halt mit dem aktuellen aufgewachsen (mit der "kleinen" Anpassung 2008)
2. Ich bin leider auch mit den neuen Gesetzen aufgewachsen. Abgesehen vom absolut unsinnigen Verbot von Schalldämpfern finde ich das so auch gut. Über dieses könnte ich mich jedoch stundenlang nerven.
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Zitat von Panzi Beitrag anzeigen1. MG51 wurden bzw. werden nach meinem Wissen von der Armee nicht an private Sammler verkauft. Der einzige mir bekannte Weg um ein solches zu besitzen ist einen ganzen Panzer zu kaufen bei welchem dann 2 Stück "dabei" sind. Da ich in meiner Garage keinen Platz für einen Panzer 68/88 oder ähnliches ist... frage doch mal deinen Bekannten ob er verrät wo er seins her hat und ob da noch mehr sind ;-)Schweizer (Ordonnanz-)Waffen: http://www.swisswaffen.com
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