Leider verlangt die Behörde einen Beleg (Literaturfundstelle oder Foto u.ä.), ansonsten droht der Waffe am Donnerstag die Verschrottung.
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SIG 240 als Trainingswaffe bei Armee oder Polizei?
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SIG 240 als Trainingswaffe bei Armee oder Polizei?
Entgegen vielfacher Ansichten gibt es tatsächlich Dinge, die ich nicht weiß. Von einem Sammler mit dem Eintrag "Schweizer Armee- und Polizeiwaffen" habe ich gerade die Anfrage bekommen, ob die SIG 240 miitärisch oder polizeilich genutzt wurde, muß dazu aber leider passen. Weiß da jemand etwas?
Leider verlangt die Behörde einen Beleg (Literaturfundstelle oder Foto u.ä.), ansonsten droht der Waffe am Donnerstag die Verschrottung.Stichworte: -
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Zitat von PhilippeMindestens bei der Schweizer Armee kann man eine solche bzw. grundsätzlich eine Trainingswaffe ausschliessen. Geübt wurde und wird immer mit der persönlich zugeteilten Kurzwaffe. Die einzige Ausnahme stellte die Pistole 65 im Kaliber 7.65mm Br dar, welche nur als Korpswaffe zugeteilt worden ist.Obrigkeitsgläubigkeit und vorauseilender Gehorsam gefährden die Freiheit aller.
Stoppt die EU bevor es zu spät ist.
Liberalisiert die Waffengesetze!
Freie Waffen für freie Bürger.
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Also:
Zur Pistole 65:
Zur dazugehörigen Pistolenpatrone:
Zur SIG 240:
Militärisch: Nein.
Als Einsatzwaffe bei einer der vielen Polizeibehörden (Kanton, Gemeinde): eher nicht, aber ist nicht 100%ig auszuschliessen.
Als Trainingswaffe: schliesse ich mit 99%iger Wahrscheinlichkeit aus. Denn trainiert wird bei der Polizei entweder mit der persönlichen Waffe (jedoch mit Vollmantelmunition, nicht mit der normalerweise verwendeten Munition mit Mannstoppwirkung) oder dann mit Waffen im Schiesskino, welche aber von den Dimensionen her den persönlichen Waffen entsprechen.Schweizer (Ordonnanz-)Waffen: http://www.swisswaffen.com
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