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Keine Ankündigung bisher.
Rechtens oder nicht?
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Zitat von Gast Beitrag anzeigenAlso darf er wenn er "unsportlich" nur mal so auf den Stand geht 30er nehmen?
Und beim Transport darf sich das Magazin auch in ungeladenem Zustand nicht in der Waffe befinden.
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Als ich vor ein paar Wochen mein DPMS LR308 angemeldet habe, habe ich mein auf 2 Schuss blockierte Magazin sicherheitshalber mitgenommen. Nur für alle Fälle, obwohl der Händler die 2schüssigkeit auf der Rechnung bescheinigt hatte. Das erwähnte ich bei meinem SB. Auf der Rechnung war noch ein zusätzliches 10er Magazin mit drauf, das hatte er auch gesehen.
Darauf sagte er sinngemäß, das er zwar nicht versteht warum jemand auf dem Stand was anderes schießt als er auf der Jagd darf, das es aber nun mal gesetzlich so ist und damit gut. Auf explizites Nachfragen meinerseits sagte er wörtlich: "Völlig egal, auf dem Schießstand dürfen sie auch ein 100schüssiges Magazin nehmen, ist erlaubt."
Keine Ahnung ob das jetzt rechtlich tatsächlich so ist, aber ich mach mir keine Gedanken ob ich auf dem Jägerstand das 10er Magazin benutzen darf. Ich machs und gut.
Gruß
DanielIf you see me comin', better step aside,
a lotta men didn't, a lotta men died.
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Zitat von Melanie_Daniels Beitrag anzeigenUnd beim Transport darf sich das Magazin auch in ungeladenem Zustand nicht in der Waffe befinden.
Soweit ich weiss wäre geladen oder unterladen für den reinen Transport außerhalb der Jagd oder für Nicht-Waffenscheininhaber unzulässig.
Wenn ich aber ein ungefülltes Magazin in die Waffe stecke, ist das zulässig.
Die Waffenkontrolle beim Wettkampf bekommt dann sicherlich Schnappatmung, aber das passiert ja bereits, wenn ich meine Anmeldung zum Wettkampf nicht dabei habe
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wichtig ist hierzu folgender absatz:
"12.
ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in
die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist;"
bedeutet, eine waffe mit leerem magazin ist auch nicht schussbereit.
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Zitat von Gunner Beitrag anzeigenROT/GELB/GRUEN nützt Dir nichts,
denn gelb und grün steht für Schießsport, dort zieht wieder die 10-Schuß Regelung,
rot für Sammler beinhaltet im Allgemeinen keine Schießerlaubnis, außer für minimalistische Funktionstests...
Und lodengrün ist nach wie vor auf 2 Schuß begerenzt.
Du siehst, fast alles, was Spaß macht, ist nicht koscher!
begrenzte Grüße
vom Gunner
2 Schuss-Magazin "beim Schuss auf Wild"...und das macht man am Schiessstand nicht.
Und dann noch Deine Äußerung zur WBK "rot".
Diese wird immer als Sammler-WBK hergenommen.
Auch eine WBK nach §18 Waffengesetz gibt es. Diese ist auch "rot", äußerlich von der nach §17 fast nicht zu unterscheiden. Was aber die Nutzung und den Erwerb von Waffen angeht ein ganz anderes "Kaliber" von WBK. Denn damit kann man praktisch alles was es gibt kaufen (VA mal ausgenommen).
Also "rot" nicht immer als generell "Sammler-WBK" einstufen...
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Auch wenn es erst sieben Jahre her ist,
ich bezog mich mit "rot" ausdrücklich und ausschließlich auf die Sammler-WBK,
und das ging ja wohl auch aus dem Text hervor.
In der Regel sprechen wir von allgemein zugänglichen Erlaubnissen.
Natürlich gibt es zu fast jeder Regel einen Sonderfall.
Darüber hinaus regelt 18 WaffG Erwerb und Besitz, nicht aber die Schiesserlaubnis..., und darüber, ob man ein größeres Magazin besitzen darf, waren wir uns doch einig, oder?Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)
Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
, aktueller denn je)
I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)
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Rein aus Sicherheitsgründen gehört das Magazin beim Transport nicht in die Waffe; ob erlaubt oder nicht. Meine persönliche Meinung.....Schweizer (Ordonnanz-)Waffen: http://www.swisswaffen.com
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Zitat von Swisswaffen Beitrag anzeigenRein aus Sicherheitsgründen gehört das Magazin beim Transport nicht in die Waffe; ob erlaubt oder nicht. Meine persönliche Meinung.....
Und was ist mit Waffen, die ein eingebautes Magazin haben?
Muss man das dann vor jedem Transport aus der Waffe ausbauen?
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Vllt bezieht er sich als Schweizer auf ein geladenes Magazin? Und wenn nicht, dann maximal darauf, dass man gleich sehen kann, dass kein (geladenes) Mag drin ist. Dann müsste man in letzter Konsequenz ne ausgeschwenkte Trommel und/oder gespannte Pistole(ohne Chamber Flag, aber...) im Koffer haben.
Finde ICH lächerlich.
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In St. Gallen gabs mal einen Schiessunfall, das ging so:
Der Schütze kam aus dem Schiessstand. Verschluss offen. Magazin weg. Er setzte das (vermeintlich) leere Magazin ein, liess den Verschluss vor und drückte ab, um den Hammer zu entspannen. Der Kollege, der vor dem Gewehr stand, hat dann Flügel und eine Harfe gefasst.
Wenn das Magazin nicht eingesetzt worden wäre, dann wäre nichts passiert. Wenn es leer gewesen wäre, wäre auch nichts passiert. Und wenn niemand vor dem Lauf gestanden wäre, würden die Flügel und die Harfe ebenfalls immer noch im Regal stehen.
Sicherheit (bzw. Unsicherheit) ist immer eine Verkettung von unglücklichen Umständen. Das Magazin war einer davon.Schweizer (Ordonnanz-)Waffen: http://www.swisswaffen.com
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Zitat von Swisswaffen Beitrag anzeigen
Sicherheit (bzw. Unsicherheit) ist immer eine Verkettung von unglücklichen Umständen. Das Magazin war einer davon.
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Zitat von Swisswaffen Beitrag anzeigenIn St. Gallen gabs mal einen Schiessunfall, das ging so:"The chinaman is running them cheap shells on me again."
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