Herzlich Willkommen im Waffen-Welt.de Forum. Falls sie Hilfe benötigen, finden sie viele Antworten auch in unserer FAQ. Um alle Funktionen unserer Seite in vollem Umfang nutzen zu können, ist eine Registrierung notwendig.
da ich neu bei Euch bin, möchte mich kurz vorstellen:
Bin kein Waffen oder Munisammler, habe durch
Erbschaft so einige Teile erhalten, mein Opa war
WK 2 Pilot, von Ihm stammen die meisten Teile,
(Nichts Illegales).
Mir ist dieses Teil aufgefallen, was für
ein Bajonett ist das und was für eine
Punze ist da eingeschlagen?
Danke und Grüße Min. Wasser
Zuletzt geändert von Mineralwasser; 25.12.2014, 21:25.
Hallo!
Das abgebildete Seitengewehr gehört zum peruanischen Gewehr Mauser Modelo Argentino 1909 und ist baugleich mit dem deutschen Seitengewehr 98.
Das Wappen auf dem Griffkopf ist das peruanische Staatswappen,die eingeschlagene Nr. ist die gleiche wie die des zugehörigen Gewehres.
vielen Dank für die Antwort,
habe mich noch nie für die Sammlung
meines Opas richtig interessiert, aber kaum
zu glauben von wo er das alles bekommen hat.
Für uns hat das alles einen Erinnerungswert und
wir werden schon ein Plätzchen für den
Schrank finden (Bild).
Grüße Min.Wasser
Zuletzt geändert von Mineralwasser; 25.12.2014, 21:25.
Hallo Mineralwasser,
das ist ein deutsches Fallschirm-Kappmesser, mit welchem der Fallschirmjäger im Bedarfsfall die Leinen seines Schirmes gekappt hat. Allerdings zählen diese Messer aufgrund ihres Öffnungsmechanismus´, da sie ohne Kraftaufwand, rein durch die Schwerkraft, nach betätigen des Hebels öffnen, zu den verbotenen Waffen. Soll heißen, in zusammengesetztem Zustand wie auf dem Bild ist schon der Besitz gemäß unseres deutschen Waffengesetzes verboten.
Bitte um Korrektur, falls ich mich irren sollte.
Unterschätze niemals die Macht dummer Menschen in größeren Gruppen!
Wallander irrt nicht!
Zusammengebaut fällt es tatsächlich unter "Verbotene Waffen",
um es (derzeit noch) zu besitzen, ohne rechtlich Ärger zu bekommen, muß die Klinge ausgebaut werden.
Nicht zusammengebaut verwahrt ist es vom Waffengesetz in Deutschland nicht betroffen.
Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)
Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
, aktueller denn je)
das bedeutet, 1.zerlegen, aber wie. 2.Altmetall- Schrottpresse. 3. man könnte
auch die Klinge festschweißen , oder bei einer Behörde abgeben.
Mal schauen was wir da machen.
Hallo Mineralwasser,
das ist ein deutsches Fallschirm-Kappmesser, mit welchem der Fallschirmjäger im Bedarfsfall die Leinen seines Schirmes gekappt hat. Allerdings zählen diese Messer aufgrund ihres Öffnungsmechanismus´, da sie ohne Kraftaufwand, rein durch die Schwerkraft, nach betätigen des Hebels öffnen, zu den verbotenen Waffen. Soll heißen, in zusammengesetztem Zustand wie auf dem Bild ist schon der Besitz gemäß unseres deutschen Waffengesetzes verboten.
Bitte um Korrektur, falls ich mich irren sollte.
DU irrst nicht !
Ich habe diesen Text schon einmal einem Kollegen gesendet. Dieser war in der selben Situation.
Copy + Paste
Lieber Leo, um es halbwegs genau zu sagen: Gemäß Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 - 4 des WaffG) Wafffenliste Abschnitt 1: VERBOTENE WAFFEN, ist unter Position 1.4.1 auch das Fallmesser genannt.
Das bedeutet: Wenn Du nicht zu dem Personenkreis gehörst, für den der § 55 WaffG anzuwenden ist (Ausnahmen für die oberste Bundes-, Landesbehörden, Polizei etc...,) dann ist Dir jeglicher Umgang mit dem Fallmesser verboten.
Theoretisch gibt es eine einzige Möglichkeit das antike Schneidwerkzeug gesetzeskonform zu behalten:
Wer als Erbe oder Finder eine solche Waffe in Besitz nimmt, hat dies der zuständigen Behörde anzuzeigen und zwar unverzüglich. Diese Behörde kann neben Unbrauchbarmachung, Überlassung an Berechtigte etc.. anordnen, daß der Erwerber einen Antrag beim Bundeskriminalamt stellt, welches unter Berücksichtigung der Gesamtumstände eine Ausnahme von dem Verbot gem. § 2 WaffG zulassen kann. Also wenn Dein Bekannter das Messer gefunden, geerbt oder in ähnlicher Weise in Besitz genommen hätte, dann ...... siehe oben.
Zerlegen geht ganz einfach.
An der Seite ist ein kleiner Drücker / Knopf ,den eindrücken und das vordere Teil des Griffstücks nach vorne abziehen ,dann kann der Griff auseinandergedreht werden und die
Klinge fällt heraus. Griff und Klinge getrennt aufbewahren und alles ist legal !
Hast übrigens eine PN von mir
hardy.s
Zerlegen geht ganz einfach.
An der Seite ist ein kleiner Drücker / Knopf ,den eindrücken und das vordere Teil des Griffstücks nach vorne abziehen ,dann kann der Griff auseinandergedreht werden und die
Klinge fällt heraus.
Bist Du sicher, daß das bei diesem Modell auch schon so war, nicht erst bei den späteren?
Unterschätze niemals die Macht dummer Menschen in größeren Gruppen!
Hab zwar auf die Schnelle keine bessere Dokumentation gefunden, gehe aber anhand des Bildes davon aus das die Zerlegung identisch der des LL80 ist. Der kleine quadratische Metallknopf ist gut zu erkennen. Nach der Betätigung wird der Metallkopf abgenommen und das Messer wird geöffnet um die Klinge zu entnehmen.
war auf dem Landratsamt und
habe das Messer dort gezeigt, erst war ein
Lächeln in den Gesichtern zu erkennenen.
Ein Beamter hat dann allen vorgeführt weshalb
das Messer ein verbotener Gegenstand ist.
So gibt es auf der Welt ein F-Kappmesser
weniger ( ob man das alles glauben kann, was da
zur Entsorgung gesagt wurde) und ich habe einen
Papierzettel mehr zu Hause.
zum Glück bin ich kein Sammler von solchen
Teilen, Gesetz hin oder her, in meiner
Küchenschublade liegen bösere und
schärfer geschliffene Mordwaffen. Sind
geeignet für Zubereitung von Rind-Schwein-
Hühnchen oder sonstigen Bratenfleisch.
Aber manchmal ist es doch besser, wenn
man nicht so viel wissen möchte!
Grüße aus dem Schwabenland
Mineralwasser
P.S: dafür wird jetzt der Schwarzmarkt-
Preis sich etwas erhöht haben, da es immer
weniger werden?
Wir verarbeiten personenbezogene Daten über Nutzer unserer Website mithilfe von Cookies und anderen Technologien, um unsere Dienste bereitzustellen, Werbung zu personalisieren und Websiteaktivitäten zu analysieren. Wir können bestimmte Informationen über unsere Nutzer mit unseren Werbe- und Analysepartnern teilen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
Wenn Sie unten auf "Einverstanden" klicken, stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie und unseren Datenverarbeitungs- und Cookie-Praktiken wie dort beschrieben zu. Sie erkennen außerdem an, dass dieses Forum möglicherweise außerhalb Ihres Landes gehostet wird und Sie der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten in dem Land, in dem dieses Forum gehostet wird, zustimmen.
Kommentar