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Selbst ein "junger Jurist" hat Laien den uneinholbaren Vorsprung voraus, daß er juristisches Verständnis hat, juristisch denken und argumentieren kann. Gesunder Menschenverstand allein genügt nicht, andernfalls würde die Ausbildung nicht nicht so lange dauern (und "richtig" fertig wird man erst nach vielen weiteren Jahren der Praxis). Und nein, man lernt dabei nicht die Gesetze auswendig.
Die Referenz auf § 6 WaffV zeigt dies wieder mal deutlich.
Und dieses "Mach was du meinst " - offensichtlich hast Du kein Gegenargument. Und kein "Es ist aber so" sondern ein Argument, das sich aufs Gesetz, eine VO oder eine Gerichtsentscheidung stützen kann.
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Ich hab ein Schriftstück von MAS, in dem sie stolz bestätigen, das auch die zivilen in .223 natürlich die " hochwertigen" Militärbauteile Lauf und Verschluss nutzen.
Dieses Schriftstück har auch das BKA und das BMWi
Damit war für uns der Importversuch beendet!
Aber wenn du klagen willst, zu es.
Klage uns den 6er weg, dann sind wir dir alle dankbar.
Aber solange es so ist finde ich es gefährlich, Leute zu verleiten irgendwas zu tun....
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Zitat von Matthias Horner Beitrag anzeigenIch hab ein Schriftstück von MAS, in dem sie stolz bestätigen, das auch die zivilen in .223 natürlich die " hochwertigen" Militärbauteile Lauf und Verschluss nutzen.
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Zitat von Matthias Horner Beitrag anzeigenKann ich....mach ich aber nicht.
Interne Schreiben bzw. schreiben mit Herstellern und Behörden gehen nicht raus.
Gibt nur Stress.
Kannst Du mir wenigstens - ggfs. als pm - die genaue Formulierung, die der Hersteller - GIAT? - verwendet hat, mailen?
Ich insistiere deswegen, weil in den Manuals das Kaliber des F1 ausdrücklich mit 5,56NATO und das des MAS .223 ausdrücklich mit .223 Rem. angebenen wird. Das IST unterschiedlich, und zwar muß zumindest das Patronenlager unterschiedlich sein. Außerdem unterscheiden sich die Läufe des F1 und des MAS .223 äußerlich. Zu dem Verschluß kann ich nichts sagen, aber beim Lauf sprechen diese Fakten dafür, daß es sich beim MAS .223 nicht um einen KW-Lauf handelt.
Vielleicht schreibt der Herstellers nur von militärischer Fertigungsqualität?
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Wenn ich hier mal meinen Senf dazugeben darf:
es gibt in Deutschland so viele verschiedene Kriterien, warum eine reine Semi-Waffe trotzdem eine Waffe ist, die unter das KrWaffKontrG fällt. Woher die wesentlichen Teile stammen (zivile, militärische Produktion), Kaliber, usw. sind nicht die alleinigen Kriterien. Viel zu oft sind solche Einstufungen nicht mit dem gesunden Menschenverstand erklärbar, siehe z.B. Selbstladebüchsen im Kaliber .50 BMG. Allein das Kaliber verbietet schon eine hohe Kadenz beim Schießen, deswegen wird man mit einer Semi-50 BMG nicht schneller schießen können, als mit einem Repetierer im selben Kaliber. Aber während ein AX50 erlaubt ist, fällt ein M107A2 unter das KrWaffKontrG. Beide schießen .50 BMG, sind von daher also gleich "destruktiv". Verstehe das wer will.
Genauso verhält es sich mit allem anderen. Was macht es aus, ob ein Lauf aus einer militärischen Produktion stammt, oder aus einer zivilen, wenn die Waffe eh nur Semi schießen kann und nur unter größtem Aufwand zu einem Vollautomaten umgebaut werden kann? In meinen Augen sind solche Regelungen Hirnen entsprungen, die während des Entscheidungsprozesses mit einer signifiktanten Sauerstoffunterversorgung zu kämpfen hatten (und das habe ich jetzt noch nett ausgedrückt).
Alles in allem: Das ist Deutschland.
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Zitat von Vincent Beitrag anzeigenViel zu oft sind solche Einstufungen nicht mit dem gesunden Menschenverstand erklärbar ... Genauso verhält es sich mit allem anderen. Was macht es aus, ob ein Lauf aus einer militärischen Produktion stammt, oder aus einer zivilen, wenn die Waffe eh nur Semi schießen kann und nur unter größtem Aufwand zu einem Vollautomaten umgebaut werden kann? In meinen Augen sind solche Regelungen Hirnen entsprungen, die während des Entscheidungsprozesses mit einer signifiktanten Sauerstoffunterversorgung zu kämpfen hatten (und das habe ich jetzt noch nett ausgedrückt).
"34. Rohre für die Waffen der Nummern 29, 31 und 32
35. Verschlüsse für die Waffen der Nummern 29, 31 und 32"
Und "für die" ist auch etwas anderes als "der". So sehr es auch schmerzt, ich muß anerkennen, daß "für" Kriegswaffen hergestellte auch solche Verschlüsse und Läufe erfaßt werden, die tatsächlich nie in "echten" Kriegswaffen sondern von vorneherein nur in "eigentlich" zivilen Waffen verbaut wurden.
Allerdings ist eines klarzustellen: All die Richtlinien und Verlautbarungen des BMWi, BMI und BKA sind nicht mehr als das: Absonderungen einer Behörde ohne rechtliche Verbindlichkeit. Rechtsverbindlich gegenüber dem Bürger (und Gerichten) werden (unterhalb der Gesetzesebene) nur rechtmäßig erlassene Rechtsverordnungen. D.h. wenn die Obrigkeit meint, daß der von mir besessene SL eine Kriegswaffe sei, dann muß sie dies entsprechend der Bedeutung der geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen beweisen - alleine eine "Meinung" oder Richtlinie einer Behörde genügt dafür nicht. Freilich muß man damit rechnen, daß im Streitfall ein Gericht das Gesetz/VO entsprechend der Meinung der Behörde auslegt, aber zumindest besteht dabei die Chance einer richtigen Entscheidung. Das Risiko muß man selbst beurteilen.
Im Grundsatz gilt für einen Händler nichts anderes. Nur wird sich ein Händler wohl gut überlegen, solche Prozesse zu führen, zumal dies ein mehrjähriger Akt ist. Und für ihn kommt natürlich nicht in Betracht, erst zu handeln und zu verkaufen und es drauf ankommen zu lassen - er muß das im Vorfeld mit den Behörden klären, für ihn steht zu viel auf dem Spiel, an ihn werde andere Wissensanforderungen gestellt und viele, wenn nicht gar die meisten Kunden kaufen ohne irgendeine behördliche Anerkennung der Legalität des Produkts nicht. Für einen Privatmann sieht das anders aus, zumal er häufig genug auch nicht weiß, aus welcher Fertigung Lauf und Verschluß sind - und ohne Wissen keine Schuld, ohne Schuld keine Strafe.
Um auf das F1 zurückzukommen: Da sich Laufaussehen und Kaliberangabe zwischen F1 und MAS .223 aber definitiv unterscheiden, mögen sie auch auf denselben Rohlingen beruhen, sind die für das MAS .223 hergestellten und eingebauten Läufe keine Läufe "für" das F1, mag man sie auch in ein F1 einbauen können. Insofern kann man eine Erklärung des Herstellers zum verwendeten Material auch auf das Ausgangsmaterial beziehen. Es kommt aber dabei auf die konkrete Formulierung an, auch auf die verwendete Sprache, daher noch einmal meine Bitte, die entsprechende Formulierung mitzuteilen.Zuletzt geändert von MarkF; 18.03.2014, 09:31.
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Hab das zivile F1 schon in .222 und .223 befummeln
und schiessen dürfen (in Belgien!).
Tolles Teil, mir gefällt es.
Aber die Teile wurde nur kurz und in geringer Stückzahl gebaut. Es wurde allerdings schon mal eins in .222 und eins in .223 auf eGun von jeweils einem deutschen Anbieter angeboten.
Zum Lauf, der ist definitiv bei beiden Versionen anders als die mil Ausführung (hatte die schon bei unseren westlichen Verbündeten in der Hand!).
Zu den verbotenen Selbstlader, die unter KWKG fallen:
sie müssen nur bei einer Armee oder paramilitärischen Einheit geführt werden, siehe z.B. H&K 91/93, FN FAL und Barett M82, dann sieht das BKA "rot"!
Dieser Grund dürfte aber beim zivilen FA-MAS, mangels Masse, wegfallen!
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Zitat von Germanfritze Beitrag anzeigenAber die Teile wurde nur kurz und in geringer Stückzahl gebaut.
Zum Lauf, der ist definitiv bei beiden Versionen anders als die mil Ausführung (hatte die schon bei unseren westlichen Verbündeten in der Hand!).
Zu den verbotenen Selbstlader, die unter KWKG fallen:
sie müssen nur bei einer Armee oder paramilitärischen Einheit geführt werden, siehe z.B. H&K 91/93, FN FAL und Barett M82, dann sieht das BKA "rot"!
Dieser Grund dürfte aber beim zivilen FA-MAS, mangels Masse, wegfallen!
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