Aber man könnte ja auf die Idee kommen, dass es den Repetierern gleichgestellte Waffen werden könnten, weil man immer noch per Hand was machen muss (was ich aber keinesfalls rauslese).
Aber dann steht immer noch was im Weg (was mir gerade eingefallen ist):
Auf der WBK nach §14.4 wird gelistet, was alles in diese WBK eingetragen werden darf, und nicht etwa: Alles was nix Grün, dann auf die Ersatz-Pappe "Gelb Neu".
Aber nun gut...
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"Einzelladerlangwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen, einläufige Einzellader-KW für Patronenmunition und mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionsw.)"
=> Limitierung auf das Glump und keine allgemeine Kaufgenehmigung, was nicht auf "Grün" geht.
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