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Mir ist klar, worauf GGG heraus will, aber bitte erweckt hier nicht den Anschein, daß es Auslegungssache ist, ob ich solch ein Griffstück nun besitzen darf, ohne es auf WBK zu haben.
Solange es im Waffengesetzt eindeutig geregelt ist, kann jeder falschauslegen, wie er will, er zieht auf jeden Fall den Kürzeren.
Es mag dem BKA peinlich sein, sich mißverständlich geäußert zu haben, aber dies ändert absolut nichts an der Rechtslage, wie sie im WaffG festgelegt ist.
Gunner
Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)
Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
, aktueller denn je)
Um dieses alte Thema mal aufzutauen: Gibt es mittlerweile einen BKA-Bescheid der ein MP5-Griffstück eindeutig einstuft? Mit Festschaft ist sie ja eine LW, mit Schiebeschaft eine KW....
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