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Führen von "Ein-Hand-Messern"

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    Führen von "Ein-Hand-Messern"

    Hallo zusammen,

    hier eine offizielle Stellungnahme der Firma Böker zum sog. "Führungsverbot von Ein-Hand-Messern":

    Am Mittwoch, den 20.02.2008, hat sich die Firma Böker als Vertreter der Solinger Messerindustrie zusammen mit Vertretern des Industrieverbands IVSH, des Schneidwarenfachhandels und der Fachpresse in einem persönlichen Gespräch mit dem Initiator Dr. Körting, Innensenator von Berlin, über den anstehenden Gesetzentwurf und die Folgen für den Messermarkt ausgetauscht.

    In diesem Gespräch wurde von Dr. Körting eindeutig betont, dass die Motivation zur Gesetzesänderung nur in der Bekämpfung der hohen Jugendkriminalität in den deutschen Großstädten zu suchen ist. Die Politik möchte den vor Ort eingesetzten Polizisten verbesserte Möglichkeiten einräumen, Messer zu beschlagnahmen, die potentielle Gewalttäter mit sich führen.

    Ausdrücklich wurde von Dr. Körting darauf hingewiesen, dass rechtschaffene und gesetzestreue Bürger, die ein Messer aus (Zitat) "legal reasons" mit sich führen, auch weiterhin nicht in den Focus der Polizei rücken werden.

    Die Politik ist sich darüber im Klaren, dass die anstehende Gesetzesänderung eine große Verunsicherung im Messermarkt verursachen wird. Es ist nun die Aufgabe von Herstellern, Importeuren, Verbänden, Handel und Fachpresse gemeinsame Aufklärungsarbeit zu leisten und den eigentlichen Sinn und Zweck des Gesetzes zu kommunizieren.

    Folgende Gesetzesänderung wurde am 22.02.2008 vom Deutschen Bundestag zum Thema Messer beschlossen (Auszug aus dem Gesetzentwurf):

    "Es ist verboten

    * Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.

    Dies gilt nicht

    * für den Transport in einem verschlosssenen Behältnis
    * sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt

    Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient."

    Was bedeutet der Entwurf in der Praxis?

    Der Erwerb und der Besitz der betroffenen Messer bleiben vollkommen legal. Die Messer werden bewusst nicht als Waffe eingestuft, "da sie auch nützliche Gebrauchsgegenstände sind" (Begründung im Gesetzestext) und oft auch begehrte Lifestyle-Accessoires und Sammlerobjekte darstellen. Sie unterliegen weiterhin nicht dem Altersgebot ("ab 18 Jahre").

    Es handelt sich bei dem Gesetzentwurf eben nicht um ein generelles Führungsverbot - mit ähnlicher Wirkung wie bei einem Totalverbot.

    Das in dem Text erwähnte "Führen" von Messern meint konkret ein "zugriffsbereites Tragen" am Körper. Bei Aufbewahrung in einem Behältnis, wie einer Tasche oder auch in einem PKW-Handschuhfach, greift die Neuregelung nicht.

    Die Gesetzesänderung greift aber auch überall dort nicht, wo Messer aus "legalen Gründen" eingesetzt oder eben auch nur geführt werden. Es geht hier um den so genannten sozial-adäquaten Gebrauch von Messern, sei es nun aus beruflichen Gründen oder auch bei Ausübung des Hobbies oder in der Freizeit, wie dies zum Beispiel bei Wanderern, Pfadfindern, Campern, Anglern, Jägern, Motorradfahrern, Mountainbikern, Messersammlern etc. der Fall ist.

    Selbst der normale, private Einsatz und das damit verbundene mit sich Führen bei einem Picknick oder auch zur Vesper in einem Biergarten wird auch in Zukunft ohne Einschränkung möglich sein.

    Den Initiatoren der Gesetzesänderung geht es nach eigenen Worten einzig und allein darum, gegenüber Risikozielgruppen gegebenenfalls eine Handhabe zum Einschreiten und auch zur Beschlagnahmung zu haben.

    Selbst in diesem Fall wird es bei einer reinen Ordnungswidrigkeit bleiben und auf keinen Fall ein Straftatbestand gegeben sein.

    Zusammengefaßt: Die neue Gesetzesregelung ist nicht mit einem Verbot der hier behandelten Messer verbunden und selbst das Führen wird im Grunde genommen erlaubt bleiben. Nämlich dann, wenn es aus beruflichen, sportlichen oder anderen, legalen Gründen, wie in der Freizeit, geschieht. Genau dies ist in der Regel der Fall.

    Heinr. Böker Baumwerk GmbH, Solingen
    Carsten Felix-Dalichow
    Geschäftsführer


    Also nach meiner Bewertung dieses Schreibens ist das Führen von Einhandmessern sowie Messer mit feststehender Klinge mit einer Klingenlänge über 12 cm seit dem 1.4.2008 nur zu sozial anerkannten Zwecken erlaubt. Selbstverteidigung ist im Sinne des Gesetzes ist offenbar kein solch anerkannter Zweck. Zur Berufsausübung, Brauchtumspflege oder für Sport oder Hobby stellt das Führen solcher Messer aber kein Problem dar. Zum Beispiel kann der Angler zum Angeln sein Fischmesser mitnehmen. Ähnliches gilt natürlich für Jäger, Sanitäter (Rettungsmesser), Mittelaltermarkt-Besucher etc.

    Ich selbst habe ein Victorinox Rescue Tool natürlich griffbereit in meinem Fahrzeug. Sich selbst oder andere aus einem verunfallten Fahrzeug retten zu können ist in meinen Augen durchaus "sozial anerkannt", oder?

    Gruß,

    Bernhard
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    #2
    hab gar nicht gewusst dass das Teil auch leuchten kann, somit ist die hässliche Farbe wohl berechtigt und ich werd mir das Teil beim nächsten bümabesuch auch anschaffen
    Bleiben wir ruhig - stark - einig. Auf diese Art werden wir freie Menschen bleiben

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      #3
      Hallo Bernhard,

      erstmal Danke für die ausführliche Info und die Erläuterungen.

      Ich hab mir zu dem Thema auch mal meine Gedanken gemacht. (Denken bringt zwar bei Gesetzen meist nichts…aber trotzdem) Mein MulitTac:

      fällt genauso unter den „Einhandmesser-Paragraphen“ wie dein Rescue Tool.

      Betrachte ich nun mein MultiTac auch als Rettungswerkzeug (es verfügt schließlich über einen Dorn zum Einschlagen von Autofenstern und eine scharfe Klinge zum Durchtrennen von Gurten) kann ich es auch im Handschuhfach führen. Deine Ansicht sollte hier völlig richtig sein. Der sozial anerkannte Zweck ist gegeben.

      Auch im Wald zum Pilze suchen oder bei der Forstarbeit ist das Führen infolge des Nachgehens eines Hobbys oder der Arbeit sozial anerkannt und somit legal.

      Das Führen bei öffentlichen Veranstaltungen oder beim Kneipenbesuch sehe ich als Problem und daher bleibt das Messer im Handschuhfach.

      Insgesamt klingt die Regelung zusammengefasst für mich wie folgt:
      Solange mir ein vernünftiger Grund einfällt warum ich so ein Messer führe darf ich das tun. Nur sollte ich nicht aussehen wie der Anführer einer Möchtegern-Ghetto-Gangsterbande.

      Also lieber auf Nummer sicher und das Teil einmal mehr im Handschuhfach lassen…ist zwar schade aber bei der etwas schwammigen Gesetzeslage das sicherste.

      Grüße
      Michael

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        #4
        Zitat von mbsoldier Beitrag anzeigen
        Solange mir ein vernünftiger Grund einfällt warum ich so ein Messer führe darf ich das tun. Nur sollte ich nicht aussehen wie der Anführer einer Möchtegern-Ghetto-Gangsterbande.
        Hallo Michael,

        genauso sehe ich das auch.

        Wie oft wird man denn als Durchschnittsbürger auch von der Polizei einer Leibesvisitation unterzogen? Und wie oft nutzt man sein Taschenmesser tatsächlich dazu, sich verteidigen zu müssen?

        Das Klientel der gewaltbereiten Jugend-Gangs wollte man mit dem Gesetz treffen - nicht den gesetzestreuen Bürger, welcher ein Multi-Funktions-Taschenmesser tatsächlich "in der Tasche" hat, um es in einem Bedarfsfall nützlich zur Hand zu haben.

        Meines Erachtens hängt man die ganze Problematik viel zu weit oben auf und verliert den eigentlichen Sinn dieses Gesetzes aus den Augen.

        Gruß,

        Bernhard

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          #5
          Ah wie schön, dann fühl ich mich doch gleich wieder weniger unsicher wenn ich täglich mein Colt Einhandmesser in die Tasche stecke

          Ich benutze es nunmal oft auf der Arbeit, oder halt auch einfach Unterwegs, auch wenn es nur mal dazu dient, einen Kuchen oder eine Tomate aufzuschneiden

          Gruß
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          Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

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            #6
            Auf dem ersten Bild sieht man gut den Vergleich zwischen meinem alten, besonders gefährlichen, Einhandmesser und meinem neuen Taschenmesser. Gott sei Dank durfte ich dieses gefährliche "Mordwerkzeug" mit einer brutalen Klingenlänge von 4,5 cm und Wellenschliff endlich in meiner Vitrine verschwinden lassen, man stelle sich mit Schrecken vor: "So ein Killermesser hatte ich früher jeden Tag in der Tasche stecken!"

            Nicht weil ein kleines Einhandmesser praktisch ist, sondern weil es ganz besonders gefährlich ist...

            Nun ist Deutschland ein ganzes Stück sicherer geworden, denn darüber sieht man mein neues Taschenmesser Marke Victorinox, welches seit Ende März meine Hosentasche ziert. Gesetzeskonform und nicht mehr ganz so furchtbar gefährlich wie sein Vorgänger!

            Anbei noch zwei Bilder von meinem Leatherman Tool, zum Rumtragen ist es mir zu sperrig, aber in der Schießtasche ist es recht praktisch.

            Und meine einzige "Selbstschutzwaffe" - die Surefire Lampe. Diese "führe" ich in der Manteltasche bei mir, wenn ich Abends mal in dunklen Ecken unterwegs bin.


            Gruß

            Michael
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            sigpic

            “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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              #7
              Feueranfänger,

              Du hast den falschen Text auf Deinem Foto.
              Im übrigen trage ich meinen 11,5cm, beidseitig geschliffenen Stiefeldolch, wenn ich mich unsicher fühle. Der ist zwar zu 100% eine Waffe, aber seltsamerweise nicht vom
              Bannstrahl gertroffen...

              kopfschüttlend grüßt
              der Schießerich
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              Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

              Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
              , aktueller denn je)

              I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                #8
                Hallo Volker,

                die Idee mit dem Warnhinweis ist gut!

                Ich bin kein ängstlicher Zeitgenosse dafür umso tragefauler, von dem her hatte ich auch zu erlaubten Zeiten so gut wie nie eines meiner größeren Spyderco oder Gerber Einhandmesser "am Mann". Nun könnte man sich ja auch mit einem feststehendem Fahrtenmesser bis 12 cm Klingenlänge behelfen, aber was will ich mit so einem Teil außerhalb des Waldes oder Pfadfindercamps? Im Büro oder Wareneingang in der Firma sieht das wohl eher albern aus! Und verteidigen möchte ich mich mit so einem Teil auch nicht wollen, als Ungeübter wäre das wohl für mich gefährlicher als für den Angreifer...

                Wenn ich mir nun dieses neue Gesetz ansehe, kann ich, wie so oft, einfach nur staunen. Die Klientel, die man am Führen von gefährlichen Messern hindern möchte, interessiert so eine kleine OWI sowieso nicht. Sofern diese Leute überhaupt das neue Gesetz zur Kenntnis genommen haben.

                Aber was soll´s, ändern lässt es sich eh nicht - und den Sinn muss ich beim besten Willen nicht verstehen können! Also bleibt mir (noch) mein Victorinox als kleiner, praktischer und in der Hosentasche wenig auftragender Begleiter, frei nach dem Motto: "Wer hat´s erfunden?"

                Gruß

                Michael
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                  #9
                  Zitat von Firestarter Beitrag anzeigen
                  Und verteidigen möchte ich mich mit so einem Teil auch nicht wollen, als Ungeübter wäre das wohl für mich gefährlicher als für den Angreifer...
                  Genauso siehts aus! Da bleib lieber bei deiner Sure-Fire oder den Fäusten!
                  Wenn dir dein eigenes Messer im Rücken steckt hast du nichs gewonnen. So wird es auch von sämtlichen Selbstverteidigungsprofis immer wieder propagiert!

                  Grüße
                  Michael

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                    #10
                    Hi Michael,

                    ich setze sowieso eher auf Deeskalation, im Falle eines Falles.Wenn es dann gar nicht anders geht, dann bleibt irgendwo auch noch der Rest Kampfsporterfahrung erhalten. Dennoch gilt, lieber rennen - als Opfer sein. Zur Not eben Surefire zum Blenden einsetzen bzw. sich auf´s Pfefferspray (natürlich nur bei gefährlichen Tieren) verlassen...

                    Ein Taschenmesser brauche ich zum Arbeiten, und gar nicht mal so selten, möchte (fast) behaupten täglich. Pakete öffnen, Warenproben entnehmen, elektronische Bauteile vom Gurt trennen usw, usf...

                    Aber wie gesagt, warum soll man sich über solche Gesetze aufregen - Ich bin froh, dass dieses Land wieder ein Stück sicherer geworden ist!!!

                    *Ironie an* - Neulich gegen Mitternacht an der U-Bahn...

                    Passant: "Ey, Du böser Messerstecher - Du darfst diese Art von Messer gar nicht führen, wurde April diesen Jahres verboten!" Messerstecher: "Na, wenn das so ist - Dann packe ich das Teil mal lieber weg, und bewege mich zur Selbstanzeige auf das nächste Polizeirevier - Nichts für Ungut, Kollege!"

                    So läuft das in der Realität ab... *Ironie aus*


                    Gruß

                    Michael
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                      #11
                      Nicht zu ernst nehmen oder lange Weile beim BKA???

                      So da wir zum Glück keine Messer mehr Führen dürfen ausser wir brauchen das beruflich, sind Jäger oder Angler etc geht es anderen ja sehr gut


                      Aber die außerirdischen Klingonenkrieger, welche hier oft auf Urlaub sind dürfen ihre Schwerter mitbringen da keine verbotenen Faustmesser!



                      Blade brauch nun nen Küchenmesserblock da er seien Waffe abgeben muss



                      und Freddy muss den Klingenhandschuh ausziehen


                      Für son Krempel hat das BKA wohl auch Zeit und Geld

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