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Blowback Cartridges?

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    Blowback Cartridges?

    Hi an alle mein erster beitrag ^^ und dann gleich ma eine frage.Vlt kennt ihr das es gibt ja ausser deko waffen auch noch deko waffen die mit hülsen mit zündhütchen bestückt werden und somit das schiessen simulieren (repetieren, hülsen auswurf,raucht und gibt schuss gereusche von sich).Nun meine frage sind diese model waffen in deutschland legal?oder wie schaut es da aus es gibt ja sogar einige in deutschland die verkauft werden,marushin hat mal welche über kotte zeller verkauft und auch auf egun findet man sie ab und an.aber so würklich klar ist das im deutschen gesetzt nicht geregelt.weshalb ich mir bischen sorgen mache mit dem bestellen,nicht das ich dann wenn ich sie ausm ausland bestelle das zoll mit dem bka zuhause habe oder wenn aus deutschland nicht das es dann doch eigentlich ilegal wäre.





    Für die die interesse haben hier einige seiten:



    Und einige hintergrund infos:blowback cartridges waffen sind meist original nachbauten wobei sie nicht aus dem selben metal sind und somit einer echten patrone nicht standhalten würde,desweiteren verschiessen sie nichts und auch die verwendeten pulverhütchen in der hülse überschreiten in der menge der treibladung nicht die norm das es als eine patrone anerkannt wäre (liegt weit unter dem einer schreckschusswaffe).

    meist werden sie sogar über ein dorn vorne in der patronenkammer gezündet,wobei der dorn aufs hütchen schlägt und somit das repetieren ermöglicht womit die leere hülse mit dem verpuften pulverhütchen wie bei einer echten waffen rausfliegt.

    bei den meisten model waffen ist auch vorne der lauf verschweisst ist gibt dort aber auch ausnahmen,sollte der lauf aber nicht verschweist sein reicht die mündungs energie nicht einmal dafür aus eine softair kugel aus dem lauf weiter als 10 cm zu bewegen,da die mündunsg energie zum repetiren benötigt wird,das schiessen erfolgt wie beim original automatisch,burst,semi bis hin zum einzellader je nach waffenmodel und verarbeiteter qwalität/originalität.

    das schuss gereusch entspricht meist dem einer echten waffe(dem model das man schiest) die laustärke ist aber mit einer echten waffen nicht zu vergleichen,da man die modelwaffe ohne bedenken sogar zuhause verschiessen kann ohne das die nachbarn das gleich hörn.
    so das wäre das meiste was ich darüber weis und in england die erfahrung gemacht habe damit zu schiessen.
    Zuletzt geändert von Misci; 15.10.2008, 04:45.

    #2
    Hallo Misci,

    erstmal herzlich willkommen in der Waffen-Welt!

    Zu Deiner Frage: In Anlage 2, Abschnitt 3, Unterabschnitt 2, Nr.3 des Waffengesetzes werden Spielzeugwaffen, welche mit "Zündblättchen" schiessen dann vom WaffG ausgenommen, wenn Sie u.a. keine getreue Nachahmungen von realen Schusswaffen sind.
    Als "getreue Nachahmung" sieht man Modelle dann an, wenn sie nicht nur in ihrem äußeren Erscheinungsbild, sondern auch in ihrem inneren Aufbau dem Aufbau der realen Waffen entsprechen.

    Dies ist bei den Modellwaffen von Marushin (z.B. MP40, UZI usw...) aber der Fall.

    Nach meinem Kenntnisstand sind entsprechend eines Feststellungsbescheid des BKA zum Thema "getreue Nachbauten" zumindest alle vollautomatischen Firecap Modellwaffen in Deutschland verboten.

    Demzufolge werden besagte Modellwaffen und Firecaps auch nicht mehr bei deutschen Händlern angeboten, auch wenn man sie ab und zu noch bei eGun findet.

    Mein Rat: Bestelle Dir auf keinen Fall eine solche Modellwaffe im Ausland! Du würdest Dir nur für viel Geld vermeidbaren Ärger einkaufen. Es gibt auch interessante - halbautomatische - Soft-Air-Waffen.
    Denke mal, damit hast Du letztlich mehr Freude.
    Wenn es durchaus knallen soll, dann wäre der StG44-Nachbau von Röhm eine weitere Alternative. Hab´ Dir mal einen Link angefügt.



    Gruß,

    Bernhard
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      #3
      Gibts da nun was neues wegen Preis und so?? Vollauto währe schöner aber BRD halt....

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        #4
        Danke erstmal @ der sheriff aber in einempunkt hast du leicht unrecht/recht die mp 40 von marushin wurde erst vor kurzem wieder bei einem deutschen online händler angeboten.und wie gesagt haben sie da einen kleinen unterschied sie werden nicht oer bolzen verfahren gezünden oder mit einem hammer sondern durch einen dorn der bei 60% der waffen vorne in dem patronnen lager seinen platz hat,ich habe selbst einen bekannten der sowas aus seinem england besuch letztes jahr mitgebracht hat und der zoll hat ihm nur steuern abgezweigt,anders rum kenn ich auch jemanden bei dem das nicht durchgelassen wurde und er dann das bka zuhause hatte weil er damit im garten geschossen hatte und ihn ein nachbar angeschwärzt hatte und die waffe ist damals zwar als "legal" eingestufft worden aber nicht wieder zurück gegeben worden und es volgte ein bussgeld wegen eregung öffentlichen ärgernisses und weil er zu dem gegebenem zeitpunkt noch nicht volljährig war.

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          #5
          Hallo Misci,

          nur weil ein Online-Anbieter diese MP40 von Marushin verkauft heißt das noch lange nicht, daß deren Verwendung auch zulässig ist. Vermutlich vertreibt er auch nur den Bausatz, ebenso wie Dein Bekannter, der so ein Teil aus England mitgebracht hat. Hätte er eine montierte Modellwaffe gerade in England am Flughafen dabeigehabt, wäre er so schnell ohnehin nicht mehr ausgereist...

          Dein anderer Bekannter, welche mit der Blow-back-MP im Garten geschossen hat, bekam sicherlich keinen Besuch vom Bundeskriminalamt - dorthin ist dieses Teil höchstens von der Polizei zur Begutachtung geschickt worden. Daß er noch nicht 18 war spielt nur dann eine Rolle, wenn die sichergestellte MP40 von Marushin unter das Waffengesetz fällt - also Vorsicht! Die "Erregung eines öffentlichen Ärgernisses" trifft ihn übrigens völlig zurecht, also war es auch naheliegend, daß ihm das Tatmittel zur Vermeidung weiterer Straftaten abgenommen wurde.

          Also nochmal: Kauf Dir nicht für viel Geld unnötigen Ärger ein und laß´ sie im Internet anbieten was sie wollen - Du müsstest es ausbaden. Oder hast Du bei Deinem Bekannten etwas davon gehört, daß auch der Verkäufer strafrechtlich belangt worden wäre?

          Gruß,

          Bernhard

          @Gast: Im Internet habe ich lediglich die Information gefunden, daß das StG44 von Röhm ab Frühjahr 2009 zu einem Preis von ca. € 1000.-- vertrieben wird.

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            #6
            In Bezug auf die Blowback bzw. Firecap Waffen hat das BKA kürzlich einen Feststellungsbescheid erlassen, hier einzusehen:



            Gruß

            Michael
            sigpic

            “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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