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darf der Tresor mit meinen Waffen in der Wohnung meines Freundes stehen ?
Ich hatte es bei der Abholung WBK dem Sachbearbeiter gesagt und es
war kein Thema. Nun habe ich Gegenteiliges gehört und bin mir nicht mehr
sicher, was nun richtig ist und was nicht.
Im Netz fand ich zum Thema nur die üblichen Tabellen und Hinweise und hoffe,
dass Ihr mir helfen könnt.
Aber was kreuze ich nun in dem Antrag für das Ordnungsamt an ? Im
"Alten" Vordruck in Feld 4 bzw. 5 wird dort nur nach der Wohnungsanschrift
oder der Nebenwohnung gefragt. Im "Neuen" ist in diesem Feld nun auch der
Aufbewahrungsort der Waffen anzukreuzen.
Und was ihr in euren vier Wänden macht, bleibt auch in euren vier Wänden, wer viel fragt, geht viel fehl.
Hast Recht -> Bin aber nicht in dieser Wohnung gemeldet und daher ist
es nicht "unsere" sondern nur seine. Wenn die vom Ordnungsamt vor meiner
Tür stehen und mal nach *dem Rechten* sehen wollen ...
Da ist nichts Indiskretes dran, es geht lediglich darum, daß das Amt lt. WaffG berechtigt ist, die Aufbewahrung der Waffen zu kontrollieren. Dazu muß es wissen, wo sie tatsächlich zu finden sind.
Interessanter finde ich dann wieder den Bezug zum Grundgesetzt, denn zur Kontrolle der Aufbewahrung müssen die Amtsleute dann eine FREMDE Wohnung betreten. Deckt das wohl das WaffG???
Die sichere Aufbewahrung im eigenen Tresor in einer fremden Wohnung an sich sollte in Ordnung sein, aber diese Konstellation ist den Gesetzesschreibern wohl nicht in den Sinn gekommen.
selbstverwahrend grüßt
der Gunner
Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)
Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
, aktueller denn je)
Ach so, das kann uU etwas komplexer werden. Dann wäre das gem. Antrag also deine Nebenwohnung. Dort darf man das doch auch unterbringen, oder ?
Ich könnte auf dem Bürgeramt einen Nebenwohnsitz eintragen lassen (gegen eine
kleine Gebühe versteht sich). Aber auch dann ist mein Freund Mieter und ich
sozusagen Gast. Es ändert sich also nicht wirklich etwas.
Bin erstaunt das dieses Thema nicht im Waffengesetz behandelt wird - oder
habe ich es einfach übersehen ??
Liz
Zuletzt geändert von Gunner; 17.03.2013, 08:11.
Grund: Zitat "repariert"
Wird nicht direkt im WaffG behandelt. Ist also ein Interpretationsspielraum. Wenn dein Sachbearbeiter kein Problem damit hat: machen. Letztendlich geht es dabei nur um ihn. Das WaffG deckt aber dieses Verhalten ab.
Ich könnte auf dem Bürgeramt einen Nebenwohnsitz eintragen lassen (gegen eine
kleine Gebühe versteht sich). Aber auch dann ist mein Freund Mieter und ich
sozusagen Gast. Es ändert sich also nicht wirklich etwas.
Ich möchten den Thread nicht zerlabern, aber;
hat dein Freund im Mietvertrag drinn, das er "untervermieten" darf, bzw. wenn du dort mit einziehst, und dir das dann als Zweitwohnsitz eintragen lässt, dann denk auch an die Zweitwohnsteuer In Doofland gibts nix, was umsonst iss....
Gibt es die denn bundesweit ? Kann mich dunkel erinnern, dass das nur für ausgewählte (chronisch klamme) Bundesländer gilt. Auch eine Lösung wäre, der LAG bemüht sich um eine WBK und alles in Butter, somit Fremdverwahrung durch einen Berechtigten.
@ DausO: Das mit dem Mietvertrag ist schon geprüft. Da ist nichts eingeschränkt oder, in welcher Form auch immer, anzeigepflichtig.
So weit - so gut. Was die Zweitwohnsteuer und die "schlafenden Hunde" angeht, hast Du absolut Recht.
Mein LAG hat seinen Hauptwohnsitz in der Pfalz, und FFM ist nur die Zweitwohnung. Eine Steuer hat er darauf nicht bekommen. Meine eigenen
vier Wände sind nur 20 Gehminuten (und ich nicht gerade die Schnellste!) von der seinen weg, aber wir sind eigentlich nur bei ihm. Daher
(und weil er einfach die größere Wohnung hat) stehen die Tresore dort.
@ CAG: Bin schon kräftig dabei, den Herren von seinem neuen Hobby zu
überzeugen. Da es aber für ihn so aussehen soll als wäre das alles seine tolle
Idee gewesen, muss ich etwas subtieler vorgehen und das braucht halt
noch ein wenig Zeit.
Es ist nicht wichtig, wo die Waffen aufbewahrt werden,
sondern dass sie vor dem Zugriff Unberechtigter geschützt sind.
Also in Tresoren mit den uns bekannten Auflagen.
Diese Info habe ich von einem Vereinskollegen, der Anwalt ist.
Denke mal, er weiß von was er redet.
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