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Hat die Firma den schon mal sowas gemacht bzw. machen die es speziell für Schusswaffen?
Da es sich bei einem Pistolenschlitten um ein wesentliches Waffenteil handelt, würde ich meine Waffe nur an jemanden geben der auch ausgebildeter Büchsenmacher ist und auch weis was er macht.
Konnte jetzt im Paragraphenjungel nichts dazu finden, deswegen ist mein Gedanke dazu, dass wesentliche Waffenteile nur von Betrieben mit Büchsenmachern bearbeitet werden dürfen, bezogen auf DE, aber vllt. weis da jemand anders noch mehr
PS: Handelt es sich bei deiner Waffe denn um eine WBK-pflichtige Schusswaffe oder um was anderes?
"Sie kriegen in einer Demokratie keine Mehrheit für eine Politik von der 90% der Bevölkerung profitieren würde."
(Volker Pispers)
Ja es ist eine WBKpflichtige Waffe Sig Sauer P226.
Es ist eine "normale" Firma sonst hätte ich nicht gefragt :-)
Weil so genau finde ich dazu auch nichts, Schlagbolzen etc wäre natürlich rausgekommen, geht nur eben um den "nackten"Schlitten.
Aber heute habe ich eine Mail bekommen von Sig Sauer, die bieten an den Schlitten neu zu beschichten, Ilaflonieren oder PVD, und der Preis ist heiß. :-)
Daher erübrigt sich diese Frage, interessant wäre eine rechtssichere Antwort trotzdem.
Eine neue Frage wäre nur mit was verschick ich das Ding nach Eckernförde?
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Die machen und dürfen das
Glück ab
+Gunny+
"Viveremilitareest."
Wenn ich ein Auge "zudrücke" dann nur um zu zielen!
Das Gesetz sagt, dass man nur bei der Veränderung von wesentlichen Teilen einer Erlaubnis bedarf:
WaffVwV
Zu § 21: Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel
21.2
(...)
Die Verschönerung oder Verzierung der Waffe oder die Anbringung
oder Veränderung von Teilen, die für die Funktionsfähigkeit,
die Funktionsweise oder die Haltbarkeit der Waffe
nicht wesentlich sind, sind kein „Herstellen“ im Sinne des
WaffG und unterliegen daher nicht der Erlaubnispflicht. Dies
gilt auch für geringfügige Änderungen am Schaft oder an der
Visiereinrichtung.
Allerdings:
WaffG
§ 21 Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel
(1) Die Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen
Unternehmung betriebenen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von
Schusswaffen oder Munition wird durch eine Waffenherstellungserlaubnis, die Erlaubnis
zum entsprechend betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition durch eine
Es geht hier nicht darum ob das Waffenteil bearbeitet werden darf, sondern ob es einem Unberechtigtem überlassen werden darf.
Die Firma, bzw. die Mitarbeiter, welche das Waffenteil bearbeiten, sind i.d.R. nicht berechtigt dieses Teil in ihrem Besitz zu haben.
Ein wesentliches Waffenteil ist Grundsätzlich wie eine komplette Waffe zu handhaben. Es darf nur einer Berechtigten Person überlassen werden, es muss Vorschriftsmäßig verschlossen werden.
Beides wird nicht gewährleistet sein, wenn er das Bauteil der Firma zur Bearbeitung überlässt.
Anders sähe die Sache vielleicht aus, wenn er selbst als Besitzer während der Bearbeitung stehts persönlich dabei wäre.
Gruß
Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.
darf ich fragen, um welche Firma es sich handelt? Zufällig aus Norddeutschland? Zufällig mit "Waffenbeschichtung" im Namen?
Ich war mal Kunde einer solchen Firma und wollte mein OA-10 beschichten lassen (bevor ich es dann selber mit Duracoat gemacht habe).
Nach langem hin und her (die Firma mussten von Oberland eine passende Barrel Nut Wrench bestellen), wurde mir das Gewehr im Ganzen und unbeschichtet wieder zurückgeschickt, mit der Aussage "aus Sicherheitsgründen" könne man ab sofort keine OA-10 mehr beschichten und man bietet mir eine Erstattung der Overnight-Versandkosten an. Also, Rechnungsbeleg per Email hingeschickt. Keine Antwort. Nochmal eine Email mit der Bitte um Antwort hingeschickt. Wieder keine Antwort.
Ich habs dann bleiben lassen, aber seitdem sind die bei mir unten durch und ich empfehle sie DEFINITIV nicht weiter!
Aber zu deinem Anliegen: du hast zwei Möglichkeiten. Entweder, du machst es so wie ich und beschichtest deine Waffe selber mit Duracoat. Duracoat gibt es in allen nur erdenklichen Farben, aber Achtung! Willst du ein mattes Finish haben, musst du den Standard-Farben von Duracoat einen Mattierer beimischen (gibt es auch von denen). Wenn du aber keinen besonderen Wert auf eine spezielle Farbe legst (z.B. Magpul Flat Dark Earth, Vltor Flat Dark Earth, usw.), dann kannst du auch auf die Tactical Farben zurückgreifen. Die sind von vornherein matt und glänzen nicht, eben für den taktischen Gebrauch.
Lange Rede, kurzer Sinn: du kannst es entweder selber machen mit einem Shake'N'Spray Kit (lies dir aber vorher mal den Beitrag hier durch), oder zu schickst es eben zu jemandem, der eine Berechtigung hat, genehmigungspflichtige Waffen/Waffenteile besitzen zu dürfen und der zufällig auch noch solche Paintjobs macht (sehr seltene Kombination).
Was ich demnächst mal mit meinem SB abklären möchte, ist folgendes: da ich mir ja schon eine Ausrüstung zugelegt habe, wollte ich in meinem Verein einen Zettel aufhängen und einen Lackierservice anbieten (mit dem Hinweis darauf, dass ich kein gelernter Lackierer bin, aber einige Erfahrung im Airbrush mit Modellflugzeugen habe). Bevor ich mit meinem SB nicht gesprochen habe, würde ich NUR freie Teile (Vorderschäfte, Hinterschäfte, Griffe von Langwaffen, Upper und Lower Receiver, usw.) beschichten.
Das rechtliche Konstrukt, was ich mir aber nun überlegt habe, um für meine Vereinskameraden auch genehmigungspflichtige Waffenteile (Pistolenschlitten, Pistolengriffstücke, Läufe von Lang- und Kurzwaffen, etc.) beschichten zu dürfen, sieht wie folgt aus:
Der Vereinskamerad sagt zu mir: ich möchte gerne meine ganze 1911 in OD Green beschichtet haben. Ok, sage ich. Da ich ja selber eine waffenrechtliche Erlaubnis besitze und das Ausleihen auf Leihschein ja möglich ist, soll er die Waffe KOMPLETT von einem gelernten Büchsenmacher auseinanderbauen lassen und mit die Teile schicken, die er beschichtet haben möchte. Der Zusammenbau erfolgt wiederum NICHT durch mich, sondern durch einen gelernten Büchsenmacher.
Was meint ihr zu diesem Konstrukt? Rechtlich betrachtet müsste ich dabei auf der sicheren Seite sein, denn Ausleihe von genehmigungspflichtigen Waffen/Waffenteilen ist ja erlaubt und die erlaubnispflichtigen Arbeiten an der Waffe mache ich nicht selber, sondern der Büchsenmacher (der darf das). Ich mache lediglich die Beschichtung, die laut dem Beitrag von Dzilmora ja nicht zu den genehmigungspflichtigen Arbeiten an einer Schusswaffe gehören.
Auf jeden Fall würde ich das aber vorher mit meinem SB abklären, was der dazu meint.
möchte einen Glock Schlitten (passend zum O.D.Griffstück) beschichten oder coaten lassen . Am liebsten wäre mir ilaflon. Habe gesehen es gibt da wohl einen Anbieter (Daniels Ilaflonbeschichtungen) der das in Norddeutschland anbietet und auch Erfahrung mit Waffen hat. Das ist aber doch nicht der o.g. Anbieter mit dem schlechten Renomee?
Ein alter "abgeranzter" Commander hätte auch noch gerne ein neues "schwarzes Kleid"!
möchte einen Glock Schlitten (passend zum O.D.Griffstück) beschichten oder coaten lassen . Am liebsten wäre mir ilaflon.
Sehr interessantes Vorhaben! Wenn du fertig bist, würde ich mich übe ein paar Bilder sehr freuen! Lässt sich eine Ilaflon-Beschichtung auch noch mit dem Laser beschriften?
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